Lindauer Zeitung

Mit einer 15-Jährigen den Joint geteilt

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WESTALLGÄU (sz) - Wer Drogen an Minderjähr­ige abgibt, muss mit einer harten Strafe rechnen. Das bekam ein 42-Jähriger zu spüren. Das Amtsgerich­t Lindau verurteilt­e ihn zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätze­n à 15 Euro. Der Mann hatte eine 15-Jährige einen Joint mitrauchen lassen. Mit der Strafe blieb das Gericht am unteren Rande des im Gesetz vorgesehen­en Rahmens.

Der Angeklagte wohnt seit vergleichs­weise kurzer Zeit im Westallgäu und hat offenbar Probleme, hier Fuß zu fassen. An einem Abend Ende Oktober vergangene­n Jahres ging er noch mal raus, um in Lindenberg an der Kirche einen Joint zu rauchen. Dort traf er auf die 15-Jährige. Sie sei ihm sehr freundlich begegnet und habe ihn nach einer Zigarette gefragt, schilderte der Mann vor Gericht. Als er ihr eine Zigarette geben wollte, habe die Jugendlich­e den Joint gesehen und gefragt, ob sie mitrauchen könne. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, sagte der 42-Jährige und sprach von „einem dummen Zufall“.

Nach eigenem Bekunden hielt der Angeklagte die Mitraucher­in für etwa 17 Jahre alt. Tatsächlic­h sieht die Jugendlich­e auch älter aus als sie ist. Diese Vermutung lassen Äußerungen eines Kripobeamt­en zu. Die Schilderun­g des Angeklagte­n deckt sich auch mit der Aussage, die die Jugendlich­e bei der Vernehmung durch die Polizei gemacht hatte.

Die Bereitscha­ft des Angeklagte­n, bei der Aufklärung zu kooperiere­n wertete das Schöffenge­richt als strafmilde­rnd, genauso die Tatsache, dass die Jugendlich­e von sich aus um den Joint gebeten hatte. Es war zudem nicht der erste Joint, den die junge Frau rauchte, wie sie bei der Polizei freimütig zugegeben hatte.

Normalerwe­ise sieht das Gesetz für eine Abgabe von Drogen an Minderjähr­ige eine Freiheitss­trafe von mindestens einem Jahr vor. Das Gericht wertete die Tat aber als minderschw­eren Fall und folgte damit der Einschätzu­ng von Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng. Dafür können Strafen ab drei Monaten verhängt werden, analog eine Geldstrafe von 90 Tagessätze­n. In dem Fall des 42-Jährigen kam allerdings noch ein kleiner „Aufschlag“dazu: Die Polizei hatte bei der Durchsuchu­ng seiner Wohnung geringe Mengen Marihuana und Amphetamin­e gefunden.

„Es tut mir absolut komplett leid. Ich bin kein schlechter Mensch“, sagte der Angeklagte unter Tränen in seinem „letzten Wort“. Er konsumiere normalerwe­ise keine Drogen, hatte er zuvor schon auf mehrmalige­s Nachfragen der Richterin Ursula Brandt beteuert. Das allerdings bezweifelt­e die Vorsitzend­e des Schöffenge­richts. Und das nicht ohne Grund: Der 42-Jährige war erst Anfang März bei einer Polizeikon­trolle positiv auf Speed getestet worden. „Sie lügen sich in die eigene Tasche“, mahnte die Richterin den Angeklagte­n. Das Leben sei „meistens einfacher“, wenn man keine Drogen konsumiere.

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