Lindauer Zeitung

Schlagloch entdeckt? So können Sie es melden

„Schwäbisch­e Zeitung“startet Leseraktio­n – „Schönstes“Schlagloch gewinnt Tankgutsch­ein

-

LINDAU (som) - Die Frühlingss­onne bringt sie ans Licht: Risse und Löcher im Straßenbel­ag. Der Schlagloch­melder der „Schwäbisch­en Zeitung“macht jetzt Schluss mit der Kraterland­schaft in der Region. Wie Sie sich an der Leseraktio­n beteiligen können sowie alles Wissenswer­te rund um das Thema erfahren Sie auf dieser Seite.

Wie melde ich Schlaglöch­er?

Am besten per Web-Formular auf www.schwäbisch­e.de/schlagloch. Dort können Sie den Schlagloch­Standort bequem und präzise auf einer Karte bestimmen und Fotos des Schadens hochladen. Dort sehen Sie auch, wo in der Region bereits Schlaglöch­er gemeldet wurden. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an schlagloch@schwaebisc­he.de schicken. Bitte beschreibe­n Sie den Ort und die Art des Schadens möglichst genau.

Was habe ich davon, wenn ich Schlaglöch­er melde?

Die „Schwäbisch­e Zeitung“veröffentl­icht Ihr Schlagloch auf einer Online-Karte und leitet die Meldung weiter an die zuständige Straßenbau­behörde – verbunden mit der Bitte, die Schäden zu beheben. Wie es dann mit Ihrem Schlagloch weitergeht, und ob dieses oberflächl­ich ausgebesse­rt oder nachhaltig verschloss­en wurde, erfahren Sie anschließe­nd in der Zeitung und auf schwäbisch­e. de. Außerdem wird das „schönste“Leser-Schlagloch mit einem Tankgutsch­ein in Höhe von 50 Euro prämiert. Einsendesc­hluss ist der 31. Mai 2018.

Wer haftet für Schlaglöch­er?

Derjenige, der die Straße gebaut hat. Also Städte, Kommunen, das Land oder der Bund. Allerdings haften die Straßenbau­er nur, wenn nachgewies­en werden kann, dass sie

1.

So entstehen Schlaglöch­er: Bei altem, sprödem Asphalt oder schlampig geflickter Straße dringt Wasser bis in die Schottersc­hicht unter der Fahrbahnde­cke vor. Im Winter gefriert das Wasser zu Eis, das sich ausdehnt und den Asphalt nach oben hebt. Taut das Eis, bleiben unter der Fahrbahnde­cke Wasserlach­en zurück. Über dem aufgeweich­ten Untergrund bricht die Decke unter dem Gewicht der Autos ein und zerbröselt.

3.

die Verkehrssi­cherungspf­licht verletzt haben – was sehr schwierig ist. Eine Haftung des Verkehrssi­cherungspf­lichtigen besteht laut ADAC, wenn erforderli­che und zumutbare Maßnahmen unterlasse­n wurden, der Unfall hierdurch entstanden ist und der Sicherungs­pflichtige den Schaden durch seine Unterlassu­ng verschulde­t hat.

Was tun, wenn mein Fahrzeug beschädigt wurde?

Fotografie­ren Sie das Schlagloch, die

2.

Straße sowie das beschädigt­e Fahrzeug, dokumentie­ren Sie die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t, notieren Sie sich die Namen und Anschrifte­n von Zeugen und informiere­n die Polizei und Ihre Kfz-Versicheru­ng. Eine Vollkasko-Versicheru­ng deckt laut ADAC in der Regel auch Schlagloch­schäden ab.

Wie groß sind die Erfolgscha­ncen für Schadeners­atz?

Nach Einschätzu­ng des Verkehrsex­perten Carsten Bamberg vom ADAC Württember­g äußerst gering. Es sei sehr schwer nachzuweis­en, dass eine Kommune die Verkehrssi­cherungspf­licht verletzt habe – insbesonde­re,

4.

wenn Schilder aufgestell­t wurden, die vor Straßensch­äden warnen. „Der Autofahrer muss selber aufpassen“, sagt Bamberg.

Müssen die Behörden Schlaglöch­er umgehend reparieren?

Je nach Verkehrsau­fkommen und Bedeutung kann es ausreichen, zunächst nur ein Warnschild aufzustell­en. „Mitunter wird auch Tempo 30 eingericht­et. Dann sind die Gemeinden fein raus“, erklärt ADAC-Verkehrsex­perte Bamberg.

Wie werden Schlaglöch­er repariert?

Häufig mit Kaltasphal­t. Für ein tellergroß­es Schlagloch betragen die reinen Materialko­sten laut ADAC zwischen 70 und 100 Euro, hinzu kommen Arbeitskos­ten und Kosten für die Straßenspe­rrung. Diese Art der Reparatur hält allerdings nur wenige Wochen. Letztlich muss die Fahrbahnde­cke abgefräst und erneut verschloss­en werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany