Sichtschutz ist kein Grund für höheren Zaun
ACHBERG (jule) - Keinen neuen, hohen Zaun darf ein Anwohner in der Straße „Am Wiesenrain“bauen. Der Achberger Gemeinderat hat ein entsprechendes Gesuch in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt.
Der Anwohner wollte den Zaun auf zehn Metern Grundstückslänge entlang der Straße bauen. Er sollte eine Höhe von 1,80 Meter haben und komplett verbrettert sein. Einen solchen Zaun gibt es in der Nähe des Grundstücks bereits, und zwar am Verbindungsweg zwischen Fliederstraße und Wiesenrain. Damals wurde der Zaun begründet mit einem Hund, der dadurch im Garten gehalten werden sollte. Den neuen Zaun hatte der Anwohner damit begründet, dass der Sichtschutz verbessert wird und die Büsche nicht mehr in den Gehweg hineinwachsen können. Bürgermeister Johannes Aschauer hatte dabei allerdings bedenken. „Wenn wir das genehmigen, dann geht es grad so weiter“, sagte er. Schließlich seien in der Straße sonst nur Zäune von einem Meter Höhe genehmigt. Manfred Vogler stimmte dem zu, ebenso wie Gerold Nuber. „Wenn wir das einem genehmigen, dann will das jeder“, sagte er. Laut Aschauer sei der Sichtschutz durch diebe stehende Hecke ja bereits gegeben .„ DerZa uni steine reine Arbeitsverm ei dungs maßnahme .“Denn durch ihn müsse der Anwohner seine Hecke an der Straßenseite nicht mehr zurückschneiden. Die Räte entschlossen sich einstimmig, das Baugesuch abzulehnen.