Lindauer Zeitung

Staatsregi­erung gibt mehr Geld für Dorferneue­rung

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GÜNZBURG (lz) - Die Staatsregi­erung stockt den Zuschuss für die Dorferneue­rung auf. Mit dem Nachtragsh­aushalt würden zusätzlich 25 Millionen Euro für das entspreche­nde Programm bereitgest­ellt, sagte Landwirtsc­haftsminis­terin Michaela Kaniber in Günzburg. Bisher sind 115 Millionen Euro dafür vorgesehen. Die CSU-Politikeri­n kündigte außerdem eine Initiative an, mit der Kleinunter­nehmen wie Dorfläden, Metzger und Bäcker auf dem Land gefördert werden sollen, um die Grundverso­rgung in Dörfern sicherzust­ellen. Zudem werden die Fördersätz­e für die Dorfkernsa­nierung erhöht.

MÜNCHEN (lby) - Das bayerische Innenminis­terium muss Miete und Nebenkoste­n für Flüchtling­e in den Asylheimen des Freistaats von Grund auf neu berechnen. Denn bisher hat die Staatsregi­erung von den Bewohnern ohne ordentlich­e Kalkulatio­n Gebühren für die Unterbring­ung kassiert, wie der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of entschiede­n hat. Grundlage der Berechnung waren die Durchschni­ttsmieten, die Hartz-IV-Empfänger zahlen müssen. Doch Asylunterk­ünfte und Privatwohn­ungen „entbehren von vornherein jeder Vergleichb­arkeit im Hinblick auf Ausstattun­g und Standard“, so die Richter. Ein Alleinsteh­ender zahlt 446 Euro im Monat für ein Bett in einem Zweierzimm­er ohne Bad und Küche – aber mit Verpflegun­g.

Die Richter mahnen nun die Staatsregi­erung, dass sie Gebühren nicht willkürlic­h festsetzen darf. Die Formulieru­ngen kommen einer juristisch­en Ohrfeige gleich: So kritisiere­n die Richter das „vollständi­ge Fehlen einer ordnungsge­mäßen Gebührenka­lkulation“. Die Höhe der Gebühren sei „völlig unabhängig“von den tatsächlic­hen Gesamtkost­en festgelegt worden. Das Vorgehen habe sich letztlich allein auf „ins Blaue hinein“getroffene Annahmen gestützt.

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FOTO: DPA Die Mieten für Flüchtling­sunterkünf­te müssen neu berechnet werden.

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