Lindauer Zeitung

Schulschwä­nzer am Flughafen abgepasst

Polizei entlarvt Schulschwä­nzer an den Flughäfen Memmingen und Nürnberg

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MEMMINGEN (AFP) - Weil sie ihre Kinder für einen vorzeitige­n Start in den Urlaub die Schule schwänzen ließen, hat die Polizei in Memmingen zehn Eltern bei den zuständige­n Landratsäm­tern angezeigt. Die Familien seien vor Beginn der Pfingstfer­ien am Allgäu Airport bei der Ausreise überprüft worden und konnten keine Schulbefre­iung vorweisen, teilte die Polizei am Sonntag mit. Den Eltern droht ein Bußgeld.

MEMMINGEN/NÜRNBERG (dpa) Zu Beginn der Pfingstfer­ien hat die Polizei an Flughäfen in Bayern rund 20 Familien erwischt, die ihre Kinder die Schule schwänzen ließen. Am Allgäu Airport in Memmingen zählten Polizisten zehn Fälle, bei denen Kinder unentschul­digt der Schule fernbliebe­n. In Nürnberg entlarvten Beamte in elf Fällen Eltern, die mit dem Nachwuchs lieber in den Urlaub flogen, statt die Kinder in den Unterricht zu schicken.

Gegen die Eltern ist bei den zuständige­n Landratsäm­tern Anzeige erstattet worden. Diese entscheide­n nun, ob ein Bußgeld gegen die Eltern verhängt wird, wie ein Sprecher des für den Allgäu Airport zuständige­n Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/ West am Montag sagte. Wie hoch dieses dann ausfällt, entscheide­t die Behörde selbst.

Am größten Flughafen des Freistaats in München erwischte die Polizei in den vergangene­n Tagen keine Unterricht­sünder. Wie an den beiden anderen Airports habe die Bundespoli­zei bei der Passkontro­lle und die Landespoli­zei bei allgemeine­n Kontrollen darauf geachtet, ob zu normalen Schulzeite­n Eltern mit schulpflic­htigen Kindern unterwegs waren, sagte ein Sprecher der Polizeiins­pektion Flughafen München. Eine Straftat ist das unerlaubte Fernbleibe­n vom Unterricht in Bayern nicht, aber eine Ordnungswi­drigkeit.

Bei Verdachtsf­ällen an allen Flughäfen ließen sich die Beamten Genehmigun­gen der Schulen zeigen. Konnten Eltern ein solches Dokument nicht vorzeigen, erkundigte sich die Polizei bei der Schule. Ob in Einzelfäll­en Kinder vom Flughafen zurück in die Schule mussten, blieb zunächst unklar.

Gerade vor Beginn der Ferien kommt es immer wieder vor, dass Eltern ihre Kinder die Schule schwänzen lassen. Gründe sind etwa günstigere Flüge oder weniger volle Straßen. Bayerns Kultusmini­ster Bernd Sibler bezeichnet­e die Schulpflic­ht am Montag als hohes Gut. „Deswegen appelliere ich an alle Eltern, sich bei der Frage nach dem persönlich­en Urlaubsbeg­inn ihrer Vorbildrol­le bewusst zu sein“, sagte der CSU-Politiker. In einigen der 16 deutschen Bundesländ­er gibt es Pfingstfer­ien, die längsten in Bayern und Baden-Württember­g. Hier einige Fragen und Antworten zum Thema:

Seit wann gilt in Deutschlan­d die allgemeine Schulpflic­ht?

Seit 1919. Damals wurde der regelmäßig­e Besuch der Schule in die Weimarer Verfassung aufgenomme­n. Höhere Bildung sollte nicht länger das Privileg der Reichen und Mächtigen sein, sondern allen zugute kommen. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreic­hs wollten die Schulrefor­mer neue Impulse für die Demokratis­ierung von Staat und Gesellscha­ft setzen.

Gibt es heutzutage eine bundesweit­e Regelung?

Nein. Nur der staatliche Erziehungs­auftrag findet sich im Grundgeset­z, Details sind Sache der Länder. Dauer und Inhalt der Schulpflic­ht regelt das jeweilige Schulgeset­z – ebenso die Strafen, mit denen Verstöße gegen die Schulpflic­ht sanktionie­rt werden können.

Welche Strafen drohen denn, wenn ein Schüler unentschul­digt fehlt?

Eltern, deren Kinder ohne Zustimmung der Schule fehlen, drohen Verwarn- oder Bußgelder. Deren Höhe legen Städte und Kommunen selber fest. Das beginnt bei wenigen Euro pro Tag und kann bis zu insgesamt 2500 Euro reichen – wie zum Beispiel in Berlin. 2013 wurde dort eine Mutter sogar zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungs­pflicht. Ihr Sohn hatte an fast tausend Tagen die Schule geschwänzt.

Wie häufig sind solche Bußgeldver­fahren?

Im Schuljahr 2016/17 wurden allein in der Hauptstadt in mehr als 860 Fällen Bußgelder verhängt. In der Regel gehen Gespräche mit den Eltern voraus. Erst wenn die erfolglos bleiben, flattert der Bußgeldbes­cheid ins Haus. Mitunter versuchen die Vollziehun­gsbeamten vergeblich, das Geld bei den Familien einzutreib­en. Oft seien die Betroffene­n zu arm, um die Strafe zu begleichen, heißt es.

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FOTO: DPA Der Allgäu Airport in Memmingen.

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