Handwerkskammer bereitet Betriebe auf die DSGVO vor
KREIS LINDAU (lz) - Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit Freitag in Kraft ist, bringt auch für Handwerker Neuigkeiten. Deshalb informiert die Handwerkskammer Schwaben in einem Schreiben über die Änderungen und bietet demnächst eine Informationsveranstaltung zum Thema an.
Zwar orientiere sich die DSGVO strukturell und materiell-rechtlich stark am bisherigen deutschen Datenschutzrecht, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), doch müssen sich die Unternehmen auf weitere Informations- und Dokumentationspflichten einstellen, heißt es in der Mitteilung der Handwerkskammer (HWK). Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der HWK Schwaben sagt dazu: „Betriebe, die aktuell beim Datenschutz gut aufgestellt sind, haben eher geringe Änderungen in Form zusätzlicher Dokumentation vorzunehmen. Wenn aber die Firmen das Thema bislang nicht so genau genommen haben, empfehlen wir, rasch nachzubessern.“Im Mittelpunkt der DSGVO stehen personenbezogene Daten, deren Verwendung von den Firmen genau dokumentiert werden muss. So können beispielsweise Kunden ab sofort Auskunft darüber verlangen, was mit ihren Daten im jeweiligen Unternehmen geschieht.
Damit sich die schwäbischen Handwerksbetriebe gut auf die Veränderungen einstellen können, bietet die HWK Schwaben am Donnerstag, 14. Juni, im Servicezentrum der Handwerkskammer in Augsburg eine Informationsveranstaltung an. Darüber hinaus hat die HWK Schwaben einen Leitfaden für Handwerker erstellt:
Handwerksbetriebe dürfen grundsätzlich für sämtliche im Handwerk praxisrelevanten Angelegenheiten Daten nutzen, ohne hierfür eine Einwilligung einholen zu müssen.
Die Datennutzung auf gesetzlicher Grundlage reicht weiter als bisher und erspart Betrieben den einschränkenden Formalismus der Einwilligung.
Sollten Einwilligungen im Einzelfall dennoch erforderlich sein, können sie – anders als bislang – auch mündlich erklärt werden. Die Schriftform ist aber wegen der Nachweisbarkeit weiter empfohlen.
Die Vorschriften zum Datenschutzbeauftragten bleiben unverändert, sodass – wie bisher – nur ein Bruchteil von Handwerksbetrieben einen Datenschutzbeauftragten benötigen.
Handwerker müssen die internen Prozesse in einem Verarbeitungsverzeichnis dokumentieren und Informationen ihren Kunden zur Verfügung stellen, die dokumentieren, welche ihrer Daten für welche Zwecke gespeichert werden.
Die Datenschutzerklärung auf der Unternehmens-Homepage sollte auf dem neuesten Stand sein.
Wichtig ist auch darauf zu achten, in welcher Form Dienstleister in die Auftragsdatenverarbeitung eingebunden sind.