Katholische Kirche einigt sich mit GEMA
MÜNCHEN (epd) - Die katholischen Diözesen in Deutschland haben sich mit der Verwertungsgesellschaft GEMA auf eine Fortführung des Pauschalvertrags für Konzerte und Gemeindeveranstaltungen verständigt. Katholische Kirchengemeinden und andere kirchliche Einrichtungen müssen die Vergütungen für musikalische Aufführungen bei Konzerten und Veranstaltungen nun nicht mehr selbst an die GEMA zahlen, wie die Deutsche Bischofskonferenz und die GEMA (München) am Dienstag mitteilten. Der neu ausgehandelte Vertrag mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat demnach eine Laufzeit von fünf Jahren.
Durch die Pauschalzahlung sind den Angaben zufolge zahlreiche Veranstaltungen der kirchlichen Einrichtungen außerhalb von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen abgedeckt. Konzerte der Ernsten Musik oder Gospelgesang unterliegen lediglich einer Meldepflicht. Nur Konzerte der Unterhaltungsmusik sind vom Vertrag nicht erfasst und somit sowohl zu melden als auch zu vergüten.
Der neue Vertrag gilt den Angaben zufolge rückwirkend zum 1. Januar 2018. Bereits gestellte Rechnungen würden von der GEMA storniert und gegebenenfalls zurückerstattet. Die Verwertungsgesellschaft vertritt die Interessen von Komponisten und Textdichtern als Urheber von Musikwerken sowie Musikverleger.