Mann wegen schwerer Körperverletzung verurteilt
Ein 28-Jähriger soll am Hergatzer Bahnhof einen Mann getreten und geschlagen haben
LINDAU - Ein 28-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Lindau wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Die Urteilsfindung ist nicht leicht, da sich die Zeugenaussagen teilweise widersprechen. Am Ende verurteilt das Gericht den Angeklagten zu zehn Monaten Haft, die laut Richter Moritz von Engel „beim besten Willen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können“.
„Ich war besoffen und erinnere mich an nichts“, kommentiert der Angeklagte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Sie wirft ihm vor, zusammen mit einem anderen Mann im Juli vergangenen Jahres am Bahnhof in Hergatz einen 24-Jährigen mehrfach geschlagen und getreten zu haben.
Das Opfer habe Kopf-, Ellenbogenund Oberschenkelprellungen erlitten. „Waren Sie denn vor Ort?“, will der Richter wissen. „Ich weiß es nicht“, sagt der Angeklagte. Er habe mit anderen an dem Tag zwei Liter Whisky oder Wodka getrunken. Er trinke diese Mengen täglich.
Flasche Richtung Kopf geworfen
Alle Zeugen können sich jedoch noch sehr genau an den Angeklagten erinnern. Das 24-jährige Opfer sagt aus, dass es am Bahnhof gesessen habe, als der Angeklagte und sein Begleiter ihn angepöbelt hätten. Sie hätten nach seinem Geldbeutel gegriffen und ihn auf den Boden geschubst. Die Schläge und Tritte aus der Anklageschrift bestätigt er nicht. Aber der Angeklagte habe ihm von hinten eine Flasche gegen den Kopf geworfen.
Ein Anwohner, der das Geschehen beobachtete, bestätigt, dass mit einer Flasche in Richtung des 24-Jährigen geworfen worden sei, allerdings habe nicht der Angeklagte, sondern sein Begleiter geworfen. Ob das Opfer getroffen wurde, habe er nicht gesehen, aber „das war ein gezielter Wurf“. Schläge und Tritte gegen den 24-Jährigen habe er auch gesehen. Es sei aber nie so gewesen, dass das Opfer wehrlos gewesen sei.
Angeklagter in Haft wegen Raubes
Die unterschiedlichen Aussagen kann das Gericht nicht vollends aufklären. Richter Moritz von Engel verweist noch darauf, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch keine Vorstrafen gehabt habe, allerdings habe er nach dem Vorfall im Juli einen Diebstahl begangen und anschließend einen Raub. Deswegen sitze er derzeit im Gefängnis. Die Staatsanwältin plädiert für zwölf Monate Haft. Obwohl Ein Zeuge. nicht ganz klar sei, ob der Angeklagte oder dessen Begleiter die Flasche geworfen habe, sei der Angeklagte auf jeden Fall beteiligt gewesen. Schläge und Tritte seien auch nicht auszuschließen. Der Verteidiger plädiert für eine sechsmonatige Haftstrafe. Das Opfer sei nicht schwer verletzt worden, die Zeugenaussagen nicht eindeutig.
Richter Moritz von Engel verurteilt den Angeklagten schließlich zu zehn Monaten Haft. In seiner Begründung schließt er sich der Staatsanwältin an.
Er könne die Strafe außerdem nicht zur Bewährung aussetzen, denn es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte weitere Straftaten begehe.
„Das war ein gezielter Wurf.“