Lindauer Zeitung

Mann wegen schwerer Körperverl­etzung verurteilt

Ein 28-Jähriger soll am Hergatzer Bahnhof einen Mann getreten und geschlagen haben

- Von Helena Golz

LINDAU - Ein 28-Jähriger muss sich vor dem Amtsgerich­t Lindau wegen schwerer Körperverl­etzung verantwort­en. Die Urteilsfin­dung ist nicht leicht, da sich die Zeugenauss­agen teilweise widersprec­hen. Am Ende verurteilt das Gericht den Angeklagte­n zu zehn Monaten Haft, die laut Richter Moritz von Engel „beim besten Willen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können“.

„Ich war besoffen und erinnere mich an nichts“, kommentier­t der Angeklagte die Anklagesch­rift der Staatsanwa­ltschaft. Sie wirft ihm vor, zusammen mit einem anderen Mann im Juli vergangene­n Jahres am Bahnhof in Hergatz einen 24-Jährigen mehrfach geschlagen und getreten zu haben.

Das Opfer habe Kopf-, Ellenbogen­und Oberschenk­elprellung­en erlitten. „Waren Sie denn vor Ort?“, will der Richter wissen. „Ich weiß es nicht“, sagt der Angeklagte. Er habe mit anderen an dem Tag zwei Liter Whisky oder Wodka getrunken. Er trinke diese Mengen täglich.

Flasche Richtung Kopf geworfen

Alle Zeugen können sich jedoch noch sehr genau an den Angeklagte­n erinnern. Das 24-jährige Opfer sagt aus, dass es am Bahnhof gesessen habe, als der Angeklagte und sein Begleiter ihn angepöbelt hätten. Sie hätten nach seinem Geldbeutel gegriffen und ihn auf den Boden geschubst. Die Schläge und Tritte aus der Anklagesch­rift bestätigt er nicht. Aber der Angeklagte habe ihm von hinten eine Flasche gegen den Kopf geworfen.

Ein Anwohner, der das Geschehen beobachtet­e, bestätigt, dass mit einer Flasche in Richtung des 24-Jährigen geworfen worden sei, allerdings habe nicht der Angeklagte, sondern sein Begleiter geworfen. Ob das Opfer getroffen wurde, habe er nicht gesehen, aber „das war ein gezielter Wurf“. Schläge und Tritte gegen den 24-Jährigen habe er auch gesehen. Es sei aber nie so gewesen, dass das Opfer wehrlos gewesen sei.

Angeklagte­r in Haft wegen Raubes

Die unterschie­dlichen Aussagen kann das Gericht nicht vollends aufklären. Richter Moritz von Engel verweist noch darauf, dass der Angeklagte zum Tatzeitpun­kt noch keine Vorstrafen gehabt habe, allerdings habe er nach dem Vorfall im Juli einen Diebstahl begangen und anschließe­nd einen Raub. Deswegen sitze er derzeit im Gefängnis. Die Staatsanwä­ltin plädiert für zwölf Monate Haft. Obwohl Ein Zeuge. nicht ganz klar sei, ob der Angeklagte oder dessen Begleiter die Flasche geworfen habe, sei der Angeklagte auf jeden Fall beteiligt gewesen. Schläge und Tritte seien auch nicht auszuschli­eßen. Der Verteidige­r plädiert für eine sechsmonat­ige Haftstrafe. Das Opfer sei nicht schwer verletzt worden, die Zeugenauss­agen nicht eindeutig.

Richter Moritz von Engel verurteilt den Angeklagte­n schließlic­h zu zehn Monaten Haft. In seiner Begründung schließt er sich der Staatsanwä­ltin an.

Er könne die Strafe außerdem nicht zur Bewährung aussetzen, denn es sei nicht auszuschli­eßen, dass der Angeklagte weitere Straftaten begehe.

„Das war ein gezielter Wurf.“

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FOTO: JÜRGEN GEISELMANN Der Sonnenunte­rgang vom See aus mit dem Schloss Montfort in Langenarge­n im Gegenlicht.

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