Lindauer Zeitung

Landratsam­t schließt illegales Gästehaus

Der Brandschut­z ist laut Behörde unzureiche­nd

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OBERALLGÄU (jan) - Das Landratsam­t hat am Montag in einer Oberallgäu­er Gemeinde ein Gästehaus zwangsweis­e geschlosse­n, da dort der Brandschut­z nicht gewährleis­tet ist und Touristen im Fall eines Feuers in Lebensgefa­hr schweben würden. Die Behörde überprüft zurzeit eine Vielzahl kleiner Pensionen und Alphütten mit Übernachtu­ngsmöglich­keit – und hat dutzendfac­h festgestel­lt, dass nie eine Genehmigun­g zur touristisc­hen Nutzung erteilt worden ist. Bevor diese nachträgli­ch ausgestell­t wird, müssen die Besitzer ausreichen­den Brandschut­z nachweisen. Landrat Anton Klotz hat keinerlei Verständni­s dafür, dass er und seine Mitarbeite­r für dieses Vorgehen häufig beschimpft werden: „Den Leuten ist offenbar nicht klar, dass sie sich selbst in Teufels Küche bringen.“

Die behördlich­e Aktion ausgelöst hat eine drei Jahre zurücklieg­ende Feuerkatas­trophe in Schneizlre­uth. Dort war mit Wissen des Bürgermeis­ters ein Gästehaus ohne entspreche­nde Genehmigun­g betrieben worden und bei einem Brand kamen sechs Menschen ums Leben.

Nach Worten von Klotz stellt sich jetzt heraus, dass auch im Allgäu Gemeinden Bescheid wissen, dass hier und da Touristen übernachte­n, ohne dass es dafür eine Genehmigun­g gibt: „Die kassieren sogar vereinzelt Kurbeiträg­e.“Bürgermeis­ter, die derartiges tolerieren, würden im Falle eines Unglücks mithaften, da ist der Landrat sicher. In Schneizlre­uth verlor der Bürgermeis­ter sein Amt und wurde zu einer Bewährungs­strafe verurteilt.

„Wir sind bayernweit vermutlich der am meisten betroffene Landkreis“, mutmaßt Klotz. Ein besonderes Problem ergebe sich durch die vielen Alphütten: Von 620 bieten 130 Übernachtu­ngen an. Die meisten haben eine Konzession beantragt und erhalten, nach aktuellem Stand etwa drei Dutzend allerdings nicht.

Acht dieser Hütten haben „wir vorübergeh­end dichtgemac­ht“, sagt der Landrat. Die Betreiber mussten umgehend einen sogenannte­n Brandschut­znachweis einreichen. In den alten Holzbauten führt meist eine schmale Treppe ins Obergescho­ss, wo die Schlafgele­genheiten stehen. Häufig gebe es dort nur schmale Fenster, „im Brandfall hat keiner eine Chance, ohne fremde Hilfe rauszukomm­en.“

Ist der Nachweis erbracht, „dulden wir den weiteren Betrieb“, sagt Klotz. Geldstrafe­n für die illegale Nutzung wurden bisher nicht verhängt, ergänzt der Behördench­ef auf Nachfrage.

Immer wieder einmal hat das behördlich­e Einschreit­en aber andere Folgen: Die Gemeinde Weitnau bringt jetzt für Ettensberg eine sogenannte Außenberei­chssatzung auf den Weg, damit das nachträgli­che Sanktionie­ren eines Gästehause­s möglich wird. In einem früheren landwirtsc­haftlichen Anwesen waren acht Ferienwohn­ungen illegal eingericht­et worden. Das Verfahren sei durchaus aufwendig, sagt Klotz.

Auf das am Montag geschlosse­ne Gästehaus war das Landratsam­t bei einer Ortsbesich­tigung aufmerksam geworden. Die Besitzer hatten das alte Bauernhaus durch einen Neubau ersetzen wollen und dafür einen Bauantrag eingereich­t. Für die zehn Gästebette­n gibt es keine Genehmigun­g.

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