Landratsamt schließt illegales Gästehaus
Der Brandschutz ist laut Behörde unzureichend
OBERALLGÄU (jan) - Das Landratsamt hat am Montag in einer Oberallgäuer Gemeinde ein Gästehaus zwangsweise geschlossen, da dort der Brandschutz nicht gewährleistet ist und Touristen im Fall eines Feuers in Lebensgefahr schweben würden. Die Behörde überprüft zurzeit eine Vielzahl kleiner Pensionen und Alphütten mit Übernachtungsmöglichkeit – und hat dutzendfach festgestellt, dass nie eine Genehmigung zur touristischen Nutzung erteilt worden ist. Bevor diese nachträglich ausgestellt wird, müssen die Besitzer ausreichenden Brandschutz nachweisen. Landrat Anton Klotz hat keinerlei Verständnis dafür, dass er und seine Mitarbeiter für dieses Vorgehen häufig beschimpft werden: „Den Leuten ist offenbar nicht klar, dass sie sich selbst in Teufels Küche bringen.“
Die behördliche Aktion ausgelöst hat eine drei Jahre zurückliegende Feuerkatastrophe in Schneizlreuth. Dort war mit Wissen des Bürgermeisters ein Gästehaus ohne entsprechende Genehmigung betrieben worden und bei einem Brand kamen sechs Menschen ums Leben.
Nach Worten von Klotz stellt sich jetzt heraus, dass auch im Allgäu Gemeinden Bescheid wissen, dass hier und da Touristen übernachten, ohne dass es dafür eine Genehmigung gibt: „Die kassieren sogar vereinzelt Kurbeiträge.“Bürgermeister, die derartiges tolerieren, würden im Falle eines Unglücks mithaften, da ist der Landrat sicher. In Schneizlreuth verlor der Bürgermeister sein Amt und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
„Wir sind bayernweit vermutlich der am meisten betroffene Landkreis“, mutmaßt Klotz. Ein besonderes Problem ergebe sich durch die vielen Alphütten: Von 620 bieten 130 Übernachtungen an. Die meisten haben eine Konzession beantragt und erhalten, nach aktuellem Stand etwa drei Dutzend allerdings nicht.
Acht dieser Hütten haben „wir vorübergehend dichtgemacht“, sagt der Landrat. Die Betreiber mussten umgehend einen sogenannten Brandschutznachweis einreichen. In den alten Holzbauten führt meist eine schmale Treppe ins Obergeschoss, wo die Schlafgelegenheiten stehen. Häufig gebe es dort nur schmale Fenster, „im Brandfall hat keiner eine Chance, ohne fremde Hilfe rauszukommen.“
Ist der Nachweis erbracht, „dulden wir den weiteren Betrieb“, sagt Klotz. Geldstrafen für die illegale Nutzung wurden bisher nicht verhängt, ergänzt der Behördenchef auf Nachfrage.
Immer wieder einmal hat das behördliche Einschreiten aber andere Folgen: Die Gemeinde Weitnau bringt jetzt für Ettensberg eine sogenannte Außenbereichssatzung auf den Weg, damit das nachträgliche Sanktionieren eines Gästehauses möglich wird. In einem früheren landwirtschaftlichen Anwesen waren acht Ferienwohnungen illegal eingerichtet worden. Das Verfahren sei durchaus aufwendig, sagt Klotz.
Auf das am Montag geschlossene Gästehaus war das Landratsamt bei einer Ortsbesichtigung aufmerksam geworden. Die Besitzer hatten das alte Bauernhaus durch einen Neubau ersetzen wollen und dafür einen Bauantrag eingereicht. Für die zehn Gästebetten gibt es keine Genehmigung.