Lindauer Zeitung

Richtiges Urteil

- Gammerting­en

Zum Artikel „Beamte haben auch weiterhin kein Recht auf Streik“(13.6.): Ich kann das Urteil nur begrüßen: Wenn es um längst nicht mehr tragbare Privilegie­n für Beamte geht, dann berufen sie sich immer auf „die Grundfeste des Berufsbeam­tentums“, eigenartig­erweise aber nicht beim Streikverb­ot, hier soll mit zweierlei Maß gemessen werden, also Rosinenpic­kerei, wie von den Richtern deutlich festgestel­lt.

Über die lächerlich­en Bemerkunge­n der GEW, also „Rückschrit­t ins vergangene Jahrhunder­t“und „schwarzer Tag für die Demokratie und Menschenre­chte“kann man nur herzhaft lachen und den Kopf schütteln. Thomas Wachter,

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