Richtiges Urteil
Zum Artikel „Beamte haben auch weiterhin kein Recht auf Streik“(13.6.): Ich kann das Urteil nur begrüßen: Wenn es um längst nicht mehr tragbare Privilegien für Beamte geht, dann berufen sie sich immer auf „die Grundfeste des Berufsbeamtentums“, eigenartigerweise aber nicht beim Streikverbot, hier soll mit zweierlei Maß gemessen werden, also Rosinenpickerei, wie von den Richtern deutlich festgestellt.
Über die lächerlichen Bemerkungen der GEW, also „Rückschritt ins vergangene Jahrhundert“und „schwarzer Tag für die Demokratie und Menschenrechte“kann man nur herzhaft lachen und den Kopf schütteln. Thomas Wachter,