Wie steht es um die Parkmoral in Lindenberg?
Thomas Geiger vom Ordnungsamt über Knöllchen-Sammler, die Brötchentaste und die häufigsten Ausreden
LINDENBERG - Neulich in Lindenberg: Ein Auto steht ohne Parkschein auf einem gebührenpflichtigen Stellplatz und bekommt dafür einen Strafzettel. Wenige Tage später steht es immer noch da – und hat ein zweites Knöllchen unter dem Scheibenwischer klemmen. Kommt so etwas häufiger vor? Was passiert mit so einem Parksünder? Benjamin Schwärzler hat bei Thomas Geiger nachgefragt, der das Ordnungsamt leitet.
Wie viele Strafzettel darf ein Autofahrer denn sammeln?
Da gibt es keine Höchstgrenze. Wenn jedoch von der gleichen Person immer wieder der selbe Parkverstoß begangen wird, kann das Verwarnungsgeld verdoppelt werden, weil dann ein vorsätzliches Falschparken unterstellt werden kann. Es gab auch schon Extremfälle, da kostete permanentes Falschparken den Führerschein.
Ab wann wird man abgeschleppt?
Abschleppen lassen darf nur die Polizei. Die muss auch beurteilen, ob ein Abschleppen verhältnismäßig ist. Sofort abgeschleppt werden darf zum Beispiel, wenn das abgestellte Auto andere behindert oder gefährdet, zum Beispiel auf Behindertenparkplätzen oder in einer Feuerwehrzufahrt. Wenn das Fahrzeug zunächst nur stört, zum Beispiel weil auf dem Platz für eine Veranstaltung aufgebaut werden muss, versuchen wir immer zuerst, in Kontakt mit dem Halter zu kommen. Das hat in der Vergangenheit meist geklappt. Man kennt sich ja in der Stadt. Abschleppen ist für uns das letzte Mittel.
Wie häufig werden Falschparker in der Stadt abgeschleppt?
Ich kann mich in den vergangenen fünf, sechs Jahren an ein oder zwei Fälle erinnern. Einmal stand ein Auto in der Kiesgrube, wo der Markt hätte sein sollen. Der Besitzer war im Urlaub und nicht erreichbar. Das Auto wurde dann abgeschleppt und auf den Parkplatz ans Hallenbad gebracht.
Wie ist die Parkmoral in Lindenberg allgemein?
Eine Statistik oder Vergleichszahlen über die Parkmoral in den einzelnen Städten gibt es nicht. Das wird von jedem auch subjektiv anders wahrgenommen, je nachdem, ob und wie stark man gerade selbst betroffen ist. Was für mich auffallend ist: Unter der Lindenberg Passage gibt es eine öffentliche Tiefgarage – und da sind immer Parkplätze frei. Die Leute drehen aber lieber ihre Runden in der Stadt, parken dann notgedrungen irgendwo im Halteverbot und riskieren damit ein Knöllchen, anstatt ein paar Meter zu Fuß zurückzulegen.
Wann ist die Verkehrssituation schlimmer: im Winter mit dem vielen Schnee – oder im Sommer mit den vielen Veranstaltungen?
Im Winter ist weniger Platz in den Straßen, aber das bedeutet nicht zwingend, dass es dann zu mehr Parkverstößen kommt. Da fahren die Leute dann nämlich schon in die Tiefgarage. Bei den Festen und Märkten ist es auch nicht auffallend dramatisch, da kommen die Leute zu Fuß oder steuern die extra ausgewiesenen Parkplätze an. Ein Brennpunkt ist eher generell der Samstagvormittag, wenn auf dem Wochenmarkt viel los ist. Dann wird es am Stadtplatz und in der unteren Hauptstraße schon eng.
Wie kommt eigentlich die Brötchentaste an, mit der man 30 Minuten kostenfrei parken kann?
Die wird gut genutzt. Nach Einschätzung unserer Verkehrsüberwacher ist mindestens jeder zweite ausliegende Parkschein ein Brötchenticket.
Was kostet ein Knöllchen?
Das hängt vom Vergehen ab. Wer beispielsweise ohne Parkschein parkt, der bezahlt zehn Euro. Steht er länger als 30 Minuten, wird es teurer. Parken auf dem Gehweg kostet 20 Euro, mit Behinderung 30 Euro. Wer in der Feuerwehrzufahrt parkt, bezahlt 35 Euro, wobei sich dieses Bußgeld erhöht, wenn dann dort tatsächlich ein Einsatz ist und Rettungsfahrzeuge behindert werden. Dann sind es 65 Euro und ein Punkt in Flensburg. Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet ebenfalls 35 Euro.
Was nimmt die Stadt durch Parkgebühren und Verwarnungsgeld durchschnittlich ein?
An Parkgebühren etwa 45 000 bis 50 000 Euro. Die Verwarnungsgelder betragen etwa 36 000 bis 38 000 Euro im Jahr. Damit erwirtschaftet die Stadt aber keinen großartigen Gewinn – das ist auch nicht das Ziel, sondern deckt damit im Wesentlichen ihre Kosten für die Parkraumbewirtschaftung und die Verkehrsüberwachung.
Wie häufig kommen Anrufe mit der Bitte, die Stadt möge das Knöllchen doch ausnahmsweise unter den Tisch fallen lassen?
Das kommt gelegentlich vor – oder aber auch, dass die Leute über die Höhe des Betrages verhandeln wollen. Aber wenn tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, lassen wir nichts unter den Tisch fallen. Und die Höhe des Verwarnungsgeldes ist bundeseinheitlich festgelegt. Da gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Es kann aber durchaus Rechtfertigungsgründe für einen Parkverstoß geben, zum Beispiel einen medizinischen Notfall. Dann nehmen wir die Verwarnung natürlich zurück. Das muss allerdings begründet und nachgewiesen werden.
Was ist die häufigste Ausrede?
Da gibt es gleich zwei: „Ich habe doch nur ganz kurz...“und „Das stört doch niemanden.“Das sind die Klassiker, die unsere beiden Kontrolleure draußen häufig zu hören bekommen.