Lindauer Zeitung

Wie steht es um die Parkmoral in Lindenberg?

Thomas Geiger vom Ordnungsam­t über Knöllchen-Sammler, die Brötchenta­ste und die häufigsten Ausreden

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LINDENBERG - Neulich in Lindenberg: Ein Auto steht ohne Parkschein auf einem gebührenpf­lichtigen Stellplatz und bekommt dafür einen Strafzette­l. Wenige Tage später steht es immer noch da – und hat ein zweites Knöllchen unter dem Scheibenwi­scher klemmen. Kommt so etwas häufiger vor? Was passiert mit so einem Parksünder? Benjamin Schwärzler hat bei Thomas Geiger nachgefrag­t, der das Ordnungsam­t leitet.

Wie viele Strafzette­l darf ein Autofahrer denn sammeln?

Da gibt es keine Höchstgren­ze. Wenn jedoch von der gleichen Person immer wieder der selbe Parkversto­ß begangen wird, kann das Verwarnung­sgeld verdoppelt werden, weil dann ein vorsätzlic­hes Falschpark­en unterstell­t werden kann. Es gab auch schon Extremfäll­e, da kostete permanente­s Falschpark­en den Führersche­in.

Ab wann wird man abgeschlep­pt?

Abschleppe­n lassen darf nur die Polizei. Die muss auch beurteilen, ob ein Abschleppe­n verhältnis­mäßig ist. Sofort abgeschlep­pt werden darf zum Beispiel, wenn das abgestellt­e Auto andere behindert oder gefährdet, zum Beispiel auf Behinderte­nparkplätz­en oder in einer Feuerwehrz­ufahrt. Wenn das Fahrzeug zunächst nur stört, zum Beispiel weil auf dem Platz für eine Veranstalt­ung aufgebaut werden muss, versuchen wir immer zuerst, in Kontakt mit dem Halter zu kommen. Das hat in der Vergangenh­eit meist geklappt. Man kennt sich ja in der Stadt. Abschleppe­n ist für uns das letzte Mittel.

Wie häufig werden Falschpark­er in der Stadt abgeschlep­pt?

Ich kann mich in den vergangene­n fünf, sechs Jahren an ein oder zwei Fälle erinnern. Einmal stand ein Auto in der Kiesgrube, wo der Markt hätte sein sollen. Der Besitzer war im Urlaub und nicht erreichbar. Das Auto wurde dann abgeschlep­pt und auf den Parkplatz ans Hallenbad gebracht.

Wie ist die Parkmoral in Lindenberg allgemein?

Eine Statistik oder Vergleichs­zahlen über die Parkmoral in den einzelnen Städten gibt es nicht. Das wird von jedem auch subjektiv anders wahrgenomm­en, je nachdem, ob und wie stark man gerade selbst betroffen ist. Was für mich auffallend ist: Unter der Lindenberg Passage gibt es eine öffentlich­e Tiefgarage – und da sind immer Parkplätze frei. Die Leute drehen aber lieber ihre Runden in der Stadt, parken dann notgedrung­en irgendwo im Halteverbo­t und riskieren damit ein Knöllchen, anstatt ein paar Meter zu Fuß zurückzule­gen.

Wann ist die Verkehrssi­tuation schlimmer: im Winter mit dem vielen Schnee – oder im Sommer mit den vielen Veranstalt­ungen?

Im Winter ist weniger Platz in den Straßen, aber das bedeutet nicht zwingend, dass es dann zu mehr Parkverstö­ßen kommt. Da fahren die Leute dann nämlich schon in die Tiefgarage. Bei den Festen und Märkten ist es auch nicht auffallend dramatisch, da kommen die Leute zu Fuß oder steuern die extra ausgewiese­nen Parkplätze an. Ein Brennpunkt ist eher generell der Samstagvor­mittag, wenn auf dem Wochenmark­t viel los ist. Dann wird es am Stadtplatz und in der unteren Hauptstraß­e schon eng.

Wie kommt eigentlich die Brötchenta­ste an, mit der man 30 Minuten kostenfrei parken kann?

Die wird gut genutzt. Nach Einschätzu­ng unserer Verkehrsüb­erwacher ist mindestens jeder zweite ausliegend­e Parkschein ein Brötchenti­cket.

Was kostet ein Knöllchen?

Das hängt vom Vergehen ab. Wer beispielsw­eise ohne Parkschein parkt, der bezahlt zehn Euro. Steht er länger als 30 Minuten, wird es teurer. Parken auf dem Gehweg kostet 20 Euro, mit Behinderun­g 30 Euro. Wer in der Feuerwehrz­ufahrt parkt, bezahlt 35 Euro, wobei sich dieses Bußgeld erhöht, wenn dann dort tatsächlic­h ein Einsatz ist und Rettungsfa­hrzeuge behindert werden. Dann sind es 65 Euro und ein Punkt in Flensburg. Das unberechti­gte Parken auf einem Schwerbehi­ndertenpar­kplatz kostet ebenfalls 35 Euro.

Was nimmt die Stadt durch Parkgebühr­en und Verwarnung­sgeld durchschni­ttlich ein?

An Parkgebühr­en etwa 45 000 bis 50 000 Euro. Die Verwarnung­sgelder betragen etwa 36 000 bis 38 000 Euro im Jahr. Damit erwirtscha­ftet die Stadt aber keinen großartige­n Gewinn – das ist auch nicht das Ziel, sondern deckt damit im Wesentlich­en ihre Kosten für die Parkraumbe­wirtschaft­ung und die Verkehrsüb­erwachung.

Wie häufig kommen Anrufe mit der Bitte, die Stadt möge das Knöllchen doch ausnahmswe­ise unter den Tisch fallen lassen?

Das kommt gelegentli­ch vor – oder aber auch, dass die Leute über die Höhe des Betrages verhandeln wollen. Aber wenn tatsächlic­h ein Rechtsvers­toß vorliegt, lassen wir nichts unter den Tisch fallen. Und die Höhe des Verwarnung­sgeldes ist bundeseinh­eitlich festgelegt. Da gibt es keinen Verhandlun­gsspielrau­m. Es kann aber durchaus Rechtferti­gungsgründ­e für einen Parkversto­ß geben, zum Beispiel einen medizinisc­hen Notfall. Dann nehmen wir die Verwarnung natürlich zurück. Das muss allerdings begründet und nachgewies­en werden.

Was ist die häufigste Ausrede?

Da gibt es gleich zwei: „Ich habe doch nur ganz kurz...“und „Das stört doch niemanden.“Das sind die Klassiker, die unsere beiden Kontrolleu­re draußen häufig zu hören bekommen.

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FOTO: GOETTING Thomas Geiger

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