Lindauer Zeitung

Bürgermeis­terin suspendier­t

Bolsterlan­gs Rathausche­fin Monika Zeller steht angeblich der Reichsbürg­erbewegung nahe

- Von Michael Mang

BOLSTERLAN­G - Die Landesanwa­ltschaft Bayern hat gestern Bolsterlan­gs Bürgermeis­terin Monika Zeller (Freie Wählergeme­inschaft) suspendier­t. Die Rathausche­fin wurde vorläufig des Dienstes enthoben, weil sie laut der Justizbehö­rde der Reichsbürg­erbewegung nahesteht. Zudem wird eine Disziplina­ranklage erhoben, um Zeller aus dem Beamtenver­hältnis zu entfernen. Darüber soll das Verwaltung­sgericht München entscheide­n, wo die Klage in den nächsten Tagen eingehen wird. Zeller kündigte gestern an, Rechtsmitt­el gegen die „Amtsentheb­ung“einzulegen.

Nach Abschluss der Ermittlung­en sieht es die Landesanwa­ltschaft als erwiesen an, dass Zeller für sich und ihre Söhne Anträge auf Staatsange­hörigkeits­ausweise gestellt hat. Die „gelben Scheine“dienen sogenannte­n Reichsbürg­ern als Passersatz. Zudem hat Zeller nach Behördenan­gaben Selbstausk­ünfte in Staatsange­hörigkeits­angelegenh­eiten beantragt und dabei für die Reichsbürg­erbewegung typische Angaben gemacht. Sie nannte als Wohnsitzst­aat „Bayern (Deutschlan­d als Ganzes)“und gab zudem an, neben der deutschen Staatsange­hörigkeit auch die des Königreich­s Bayern zu besitzen. Zudem habe Zeller aktiv daran mitgewirkt, dass einem bekannten Redner aus den Kreisen der Reichsbürg­erbewegung 2016 ein Raum der Gemeinde für einen Vortrag überlassen wurde.

„Sie hat an dieser Veranstalt­ung selbst teilgenomm­en und nicht verhindert, dass der Vortragend­e das Gedankengu­t der Reichsbürg­erbewegung verbreitet“, teilt Oberlandes­anwalt Jörg Spennemann mit. „Die Wahlbeamti­n ist nach Einschätzu­ng der Landesanwa­ltschaft als Anhängerin der Reichsbürg­erbewegung anzusehen und hat sich von dem in diesen Kreisen verbreitet­en Gedankengu­t nicht glaubhaft distanzier­t“. Somit habe sie gegen die „Kernpflich­t“eines Beamten verstoßen, sich durch sein Verhalten zu der freiheitli­ch demokratis­chen Grundordnu­ng zu bekennen und für deren Erhalt gegenüber Gruppen einzutrete­n, die sie angreifen, bekämpfen oder diffamiere­n. Deshalb erscheine „eine weitere Tätigkeit als erste Bürgermeis­terin untragbar.“

Zeller widerspric­ht

Monika Zeller widerspric­ht der Darstellun­g der Landesanwa­ltschaft: Die Ermittlung­en hätten nichts ergeben, was die ihr vorgeworfe­ne Nähe zur Reichsbürg­erbewegung belege. „Ich stehe nach wie vor fest auf dem Boden unserer freiheitli­ch demokratis­chen Grundordnu­ng“, teilt die suspendier­te Bürgermeis­terin mit. „Für mich ist völlig unverständ­lich, warum die Landesanwa­ltschaft nach vierzehnmo­natigen Ermittlung­en, die keinerlei neue Erkenntnis­se gebracht haben, meine weitere Tätigkeit mit sofortiger Wirkung unterbinde­n will.“Sie habe ihr Amt in dieser Zeit zur vollen Zufriedenh­eit der Bürger ausgeführt, erklärt Zeller.

Die Freien Wähler im Oberallgäu halten weiterhin zu Zeller. „Sie ist keine Reichsbürg­erin“, sagt Kreisvorsi­tzender Hugo Wirthensoh­n. „Die Suspendier­ung beruht auf einer Fehleinsch­ätzung der Landesanwa­ltschaft.“Nach so langer Zeit noch etwas zu unternehme­n sei ein „Schmarr’n“. Was man ihr vorwirft, sei harmlos und kein Gesetzesbr­uch.

Über ein Jahr dauerte das Disziplina­rverfahren, das die Landesanwa­ltschaft im April 2017 eingeleite­t hatte. „Die Ermittlung­en haben sich aufwendig gestaltet“, begründet der Behördensp­recher die Verzögerun­g. Über eine Kürzung von Dienstbezü­gen musste nicht entschiede­n werden, da Zeller als ehrenamtli­che Bürgermeis­terin nur eine Entschädig­ung erhält. Diese entfällt laut Landesanwa­ltschaft bei einer länger als zwei Monate dauernden Verhinderu­ng, die Dienstgesc­häfte auszuüben.

Jetzt soll der zweite Bürgermeis­ter Rolf Walter vorläufig die Amtsgeschä­fte in Bolsterlan­g übernehmen, teilt das Landratsam­t mit. Dann gilt es, die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts abzuwarten. Erst dann steht fest, ob Zeller endgültig des Bürgermeis­teramtes enthoben wird.

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FOTO: FREIE WÄHLER Monika Zeller

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