Bürgermeisterin suspendiert
Bolsterlangs Rathauschefin Monika Zeller steht angeblich der Reichsbürgerbewegung nahe
BOLSTERLANG - Die Landesanwaltschaft Bayern hat gestern Bolsterlangs Bürgermeisterin Monika Zeller (Freie Wählergemeinschaft) suspendiert. Die Rathauschefin wurde vorläufig des Dienstes enthoben, weil sie laut der Justizbehörde der Reichsbürgerbewegung nahesteht. Zudem wird eine Disziplinaranklage erhoben, um Zeller aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Darüber soll das Verwaltungsgericht München entscheiden, wo die Klage in den nächsten Tagen eingehen wird. Zeller kündigte gestern an, Rechtsmittel gegen die „Amtsenthebung“einzulegen.
Nach Abschluss der Ermittlungen sieht es die Landesanwaltschaft als erwiesen an, dass Zeller für sich und ihre Söhne Anträge auf Staatsangehörigkeitsausweise gestellt hat. Die „gelben Scheine“dienen sogenannten Reichsbürgern als Passersatz. Zudem hat Zeller nach Behördenangaben Selbstauskünfte in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten beantragt und dabei für die Reichsbürgerbewegung typische Angaben gemacht. Sie nannte als Wohnsitzstaat „Bayern (Deutschland als Ganzes)“und gab zudem an, neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die des Königreichs Bayern zu besitzen. Zudem habe Zeller aktiv daran mitgewirkt, dass einem bekannten Redner aus den Kreisen der Reichsbürgerbewegung 2016 ein Raum der Gemeinde für einen Vortrag überlassen wurde.
„Sie hat an dieser Veranstaltung selbst teilgenommen und nicht verhindert, dass der Vortragende das Gedankengut der Reichsbürgerbewegung verbreitet“, teilt Oberlandesanwalt Jörg Spennemann mit. „Die Wahlbeamtin ist nach Einschätzung der Landesanwaltschaft als Anhängerin der Reichsbürgerbewegung anzusehen und hat sich von dem in diesen Kreisen verbreiteten Gedankengut nicht glaubhaft distanziert“. Somit habe sie gegen die „Kernpflicht“eines Beamten verstoßen, sich durch sein Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhalt gegenüber Gruppen einzutreten, die sie angreifen, bekämpfen oder diffamieren. Deshalb erscheine „eine weitere Tätigkeit als erste Bürgermeisterin untragbar.“
Zeller widerspricht
Monika Zeller widerspricht der Darstellung der Landesanwaltschaft: Die Ermittlungen hätten nichts ergeben, was die ihr vorgeworfene Nähe zur Reichsbürgerbewegung belege. „Ich stehe nach wie vor fest auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung“, teilt die suspendierte Bürgermeisterin mit. „Für mich ist völlig unverständlich, warum die Landesanwaltschaft nach vierzehnmonatigen Ermittlungen, die keinerlei neue Erkenntnisse gebracht haben, meine weitere Tätigkeit mit sofortiger Wirkung unterbinden will.“Sie habe ihr Amt in dieser Zeit zur vollen Zufriedenheit der Bürger ausgeführt, erklärt Zeller.
Die Freien Wähler im Oberallgäu halten weiterhin zu Zeller. „Sie ist keine Reichsbürgerin“, sagt Kreisvorsitzender Hugo Wirthensohn. „Die Suspendierung beruht auf einer Fehleinschätzung der Landesanwaltschaft.“Nach so langer Zeit noch etwas zu unternehmen sei ein „Schmarr’n“. Was man ihr vorwirft, sei harmlos und kein Gesetzesbruch.
Über ein Jahr dauerte das Disziplinarverfahren, das die Landesanwaltschaft im April 2017 eingeleitet hatte. „Die Ermittlungen haben sich aufwendig gestaltet“, begründet der Behördensprecher die Verzögerung. Über eine Kürzung von Dienstbezügen musste nicht entschieden werden, da Zeller als ehrenamtliche Bürgermeisterin nur eine Entschädigung erhält. Diese entfällt laut Landesanwaltschaft bei einer länger als zwei Monate dauernden Verhinderung, die Dienstgeschäfte auszuüben.
Jetzt soll der zweite Bürgermeister Rolf Walter vorläufig die Amtsgeschäfte in Bolsterlang übernehmen, teilt das Landratsamt mit. Dann gilt es, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuwarten. Erst dann steht fest, ob Zeller endgültig des Bürgermeisteramtes enthoben wird.