Der Alkohol ist sein Problem
23-jähriger Somalier attackiert Mitbewohner mit Pfefferspray – Richter von Engel gibt noch Bewährungsstrafe
LINDAU - Viele Zeugen mussten nicht gehört werden, denn schon zu Beginn der Verhandlung vor dem Lindauer Amtsgericht wird deutlich: Das Problem des 23-Jährigen, der vor gut zwei Jahren als Flüchtling nach Deutschland gekommen ist, ist der Alkohol.
Im Rausch hatte der Somalier vergangenes Jahr in einer Flüchtlingsunterkunft im Landkreis Lindau drei afghanische Mitbewohner mit einem Pfefferspray angegriffen. Laut Polizeibericht hatte er zunächst einem der Afghanen in die Augen gesprüht. Als die anderen den Streit schlichten wollten, bekamen sie auch was vom Spray ab. Während sie Polizei und Rettungsdienst riefen, schloss sich der Angeklagte in seinem Zimmer ein. Später behauptete er, er sei von einem Mitbewohner ebenfalls verletzt worden. Diese Aussage stellte sich als falsch heraus.
Das war nicht das erste und einzige Mal, dass der Angeklagte mit der Polizei zu tun hatte. Ein Polizeibeamter berichtete vor Gericht von einem Streit während der muslimischen Fastenzeit. Der Angeklagte hatte einem Mitbewohner mit einem Schuh auf die Hand geschlagen. Eskaliert war die Situation, weil der Mitbewohner Hähnchen gekocht und die Küche danach nicht aufgeräumt hatte. „Der Angeklagte saß betrunken in seinem verwüsteten Zimmer. Es gab ein massives Verständigungsproblem“, sagte der Polizeibeamte aus.
Angeklagter gesteht nach Absprache alle Taten
Die Zeugenaussagen der Geschädigten sparte sich Richter Moritz von Engel. Denn der 23-Jährige räumte alle Taten wie angeklagt ein. Dafür hatte ihm von Engel zuvor eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. „In diesen Unterbringungen sind solche Fälle vorprogrammiert“, verteidigte Anwalt Alexander Kiss seinen Mandanten.
Doch am Ende waren sich Anwalt, Staatsanwaltschaft und Richter einig: Der Angeklagte, der von Deutschland aus seine Frau und drei Kinder in Somalia versorgt und in Deutschland fast tausend Euro Schulden bei einer Telefongesellschaft hat, braucht Hilfe. Richter von Engel verurteilte ihn zu einer Frei- heitsstrafe von einem Jahr und einem Monat zur Bewährung.
Außerdem muss der junge Mann tausend Euro an den Club Vaudeville zahlen und eine ambulante Alkohol- und Suchtberatung besuchen. „Bei Ihnen ist einiges zusammengekommen“, sagte von Engel, der dem Angeklagten zwei Jahre lang einen Bewährungshelfer zur Seite stellte. „Kurz zusammengefasst: Ihr Problem ist in all diesen Fällen der Alkohol. Wenn Sie das nicht in den Griff bekommen, werden wir wieder hier sitzen und dann gibt es keine Bewährung.“