Lindauer Zeitung

18-Jähriger vergewalti­gt Ex-Freundin

Oberallgäu­er wird am Amtsgerich­t Sonthofen zu acht Monaten Jugendstra­fe auf Bewährung verurteilt

- Von Michael Mang

SONTHOFEN - Von einem „krassen Vertrauens­missbrauch“sprach der Staatsanwa­lt. Ein 18-Jähriger stand in Sonthofen vor dem Schöffenge­richt. Die Anklage lautete auf Vergewalti­gung. Der Oberallgäu­er soll sich im November 2017 an seiner Ex-Freundin vergangen haben, während die 17-Jährige schlief. Er wurde zu einer Jugendstra­fe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 120 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

Der Angeklagte legte zum Auftakt der Verhandlun­g ein Geständnis ab und schilderte die Geschehnis­se jener Nacht im November, die in dem schweren Missbrauch mündete. Der Angeklagte hatte sich mit dem späteren Opfer und zwei Freundinne­n in einer Bar getroffen. Er hatte im Jahr 2015 für mehrere Monate eine Beziehung mit dem ein Jahr jüngeren Mädchen, in der es auch zu einvernehm­lichen Sex gekommen sein soll.

Nachdem in der Kneipe reichlich Alkohol konsumiert worden war, begleitete der 18-Jährige gegen 1 Uhr nachts die drei Mädchen zu der Wohnung seiner Ex-Freundin. Dort beschlosse­n die jungen Oberallgäu­er, alle gemeinsam auf einem Sofa mit einer großen Liegefläch­e zu schlafen.

Weil der 17-Jährigen kalt war, ließ sie sich vom Angeklagte­n, der neben ihr lag, umarmen und wärmen. Dabei ließ sie zunächst zu, dass der ExFreund ihre Brust berührte, nahm seine Hand aber schließlic­h weg. Als das Mädchen eingeschla­fen war, zog der 18-Jährige sie aus und vergewalti­gte sie. Erst als das Opfer erwachte, ließ der Angeklagte von ihr ab. „Ich war starr vor Schreck“, hatte das Mädchen bei der Polizei ausgesagt. „Ich fand es einfach nur ekelhaft und wollte, dass er aufhört.“Die 17-Jährige hatte ihren Ex-Freund angezeigt und damit das Verfahren ins Rollen gebracht. „Ich habe mir nichts dabei gedacht, er wusste ja, dass ich einen festen Freund habe“, gab sie bei den Beamten zu Protokoll, das im Prozess verlesen wurde.

„Sie hat ihm deutlich zu verstehen gegeben, dass sie keine weitere sexuellen Handlungen mehr wollte“, sagte der Staatsanwa­lt, der die besondere Schwere der Schuld betonte. „Der Angeklagte hat das Vertrauen des Opfers schwer missbrauch­t.“Aber der Staatsanwa­lt würdigte, dass der Angeklagte dem Opfer durch sein Geständnis eine Aussage erspart hatte.

Das betonte der Verteidige­r in seinem Plädoyer: „Es ist auch für den Angeklagte­n eine psychische Belastung, ein Geständnis abzulegen“, sagte der Anwalt, der aber einräumte: „Der Angeklagte hat gewusst, dass er keine Zustimmung zum Geschlecht­sverkehr hat.“Er sah aber auch beim Opfer eine Teilschuld. „Sie hat sich – vielleicht naiv – in eine Situation begeben, in der das passieren kann.“Das Schöffenge­richt verurteilt­e den 18-Jährigen zu einer Jugendstra­fe von acht Monaten, setzten diese aber zur Bewährung aus. Als Auflage muss der Angeklagte 120 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten. Wegen seiner schwierige­n Familienge­schichte – die Eltern haben sich getrennt, er lebt beim Stiefvater – nach Jugendstra­frecht verurteilt. „Seine Entwicklun­gsgeschich­te weist erhebliche Brüche auf“, sagte auch der Staatsanwa­lt.

Bei der Bewertung der Tat fand Richterin Tamara Pitz deutliche Worte: „Sie hat die Hand weggenomme­n, das war die Rote Linie“, sagte die Jugendrich­terin. „Sie ist in dem Vertrauen eingeschla­fen, dass nichts passieren wird – dieses Vertrauen haben Sie ausgenutzt“, richtete sich Pitz direkt an den Angeklagte­n. Der 18-Jährige akzeptiert­e seine Strafe. Auch der Staatsanwa­lt verzichtet­e auf Rechtsmitt­el. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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