18-Jähriger vergewaltigt Ex-Freundin
Oberallgäuer wird am Amtsgericht Sonthofen zu acht Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt
SONTHOFEN - Von einem „krassen Vertrauensmissbrauch“sprach der Staatsanwalt. Ein 18-Jähriger stand in Sonthofen vor dem Schöffengericht. Die Anklage lautete auf Vergewaltigung. Der Oberallgäuer soll sich im November 2017 an seiner Ex-Freundin vergangen haben, während die 17-Jährige schlief. Er wurde zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Der Angeklagte legte zum Auftakt der Verhandlung ein Geständnis ab und schilderte die Geschehnisse jener Nacht im November, die in dem schweren Missbrauch mündete. Der Angeklagte hatte sich mit dem späteren Opfer und zwei Freundinnen in einer Bar getroffen. Er hatte im Jahr 2015 für mehrere Monate eine Beziehung mit dem ein Jahr jüngeren Mädchen, in der es auch zu einvernehmlichen Sex gekommen sein soll.
Nachdem in der Kneipe reichlich Alkohol konsumiert worden war, begleitete der 18-Jährige gegen 1 Uhr nachts die drei Mädchen zu der Wohnung seiner Ex-Freundin. Dort beschlossen die jungen Oberallgäuer, alle gemeinsam auf einem Sofa mit einer großen Liegefläche zu schlafen.
Weil der 17-Jährigen kalt war, ließ sie sich vom Angeklagten, der neben ihr lag, umarmen und wärmen. Dabei ließ sie zunächst zu, dass der ExFreund ihre Brust berührte, nahm seine Hand aber schließlich weg. Als das Mädchen eingeschlafen war, zog der 18-Jährige sie aus und vergewaltigte sie. Erst als das Opfer erwachte, ließ der Angeklagte von ihr ab. „Ich war starr vor Schreck“, hatte das Mädchen bei der Polizei ausgesagt. „Ich fand es einfach nur ekelhaft und wollte, dass er aufhört.“Die 17-Jährige hatte ihren Ex-Freund angezeigt und damit das Verfahren ins Rollen gebracht. „Ich habe mir nichts dabei gedacht, er wusste ja, dass ich einen festen Freund habe“, gab sie bei den Beamten zu Protokoll, das im Prozess verlesen wurde.
„Sie hat ihm deutlich zu verstehen gegeben, dass sie keine weitere sexuellen Handlungen mehr wollte“, sagte der Staatsanwalt, der die besondere Schwere der Schuld betonte. „Der Angeklagte hat das Vertrauen des Opfers schwer missbraucht.“Aber der Staatsanwalt würdigte, dass der Angeklagte dem Opfer durch sein Geständnis eine Aussage erspart hatte.
Das betonte der Verteidiger in seinem Plädoyer: „Es ist auch für den Angeklagten eine psychische Belastung, ein Geständnis abzulegen“, sagte der Anwalt, der aber einräumte: „Der Angeklagte hat gewusst, dass er keine Zustimmung zum Geschlechtsverkehr hat.“Er sah aber auch beim Opfer eine Teilschuld. „Sie hat sich – vielleicht naiv – in eine Situation begeben, in der das passieren kann.“Das Schöffengericht verurteilte den 18-Jährigen zu einer Jugendstrafe von acht Monaten, setzten diese aber zur Bewährung aus. Als Auflage muss der Angeklagte 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Wegen seiner schwierigen Familiengeschichte – die Eltern haben sich getrennt, er lebt beim Stiefvater – nach Jugendstrafrecht verurteilt. „Seine Entwicklungsgeschichte weist erhebliche Brüche auf“, sagte auch der Staatsanwalt.
Bei der Bewertung der Tat fand Richterin Tamara Pitz deutliche Worte: „Sie hat die Hand weggenommen, das war die Rote Linie“, sagte die Jugendrichterin. „Sie ist in dem Vertrauen eingeschlafen, dass nichts passieren wird – dieses Vertrauen haben Sie ausgenutzt“, richtete sich Pitz direkt an den Angeklagten. Der 18-Jährige akzeptierte seine Strafe. Auch der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.