Lindauer Zeitung

Neues Reiserecht in der Kritik

Online-Buchungen sollen besser abgesicher­t werden

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Am 1. Juli ist das neue Reiserecht in Kraft getreten. Doch Verbrauche­rschützer sind skeptisch.

bekommen bei Insolvenz des Veranstalt­ers ihr Geld zurück, können bei Mängeln den Preis mindern und Schadeners­atz verlangen. „Grundsätzl­ich gab es diesen Schutz durch die Rechtsprec­hung bereits für Baustein-Reisen, wenn ein Urlauber im Reisebüro oder auf einem Portal verschiede­ne Leistungen zum Zweck einer Reise individuel­l

zusammenge­stellt und gebucht hat“, erläuterte Methmann.

Künftig hafte der Vermittler nicht für Mängel, wenn er jede Leistung einzeln in Rechnung stelle und darauf hinweise, dass es sich nicht um eine Pauschalre­ise handelt, sagte Methmann. „Der Vermittler muss sich dann nur noch gegen Insolvenz versichern. Und das auch nur, wenn

Sorge um Wettbewerb

Branchenpr­imus Tui und andere große Veranstalt­er bieten künftig auch Einzelleis­tungen mit Pauschalre­iseschutz an. „Mittelstän­dische Anbieter dürften sich das wegen der Kosten für die Insolvenza­bsicherung von Einzelleis­tungen kaum leisten können“, befürchtet Methmann. „Das kann den Wettbewerb verzerren.“Eine Verbesseru­ng gibt es aus Sicht des Verbrauche­rschützers für Urlauber, die im Internet innerhalb von 24 Stunden durch Weiterklic­ken einzelne Leistungen, zum Beispiel Flug und Leihwagen buchen. „Der erste, bei dem gebucht wird und der auf die nächste Seite weiterleit­et, haftet für das gesamte Paket wie ein Pauschalre­iseanbiete­r“.

Die Reisebranc­he wiederum klagt über Verunsiche­rung und Aufwand durch Formblätte­r. Der Vermittler muss den Urlauber mit einem Formblatt darüber informiere­n, welche Art von Reise er bucht – eine Pauschalre­ise oder mehrere Einzelleis­tungen.

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