Neues Reiserecht in der Kritik
Online-Buchungen sollen besser abgesichert werden
Am 1. Juli ist das neue Reiserecht in Kraft getreten. Doch Verbraucherschützer sind skeptisch.
bekommen bei Insolvenz des Veranstalters ihr Geld zurück, können bei Mängeln den Preis mindern und Schadenersatz verlangen. „Grundsätzlich gab es diesen Schutz durch die Rechtsprechung bereits für Baustein-Reisen, wenn ein Urlauber im Reisebüro oder auf einem Portal verschiedene Leistungen zum Zweck einer Reise individuell
zusammengestellt und gebucht hat“, erläuterte Methmann.
Künftig hafte der Vermittler nicht für Mängel, wenn er jede Leistung einzeln in Rechnung stelle und darauf hinweise, dass es sich nicht um eine Pauschalreise handelt, sagte Methmann. „Der Vermittler muss sich dann nur noch gegen Insolvenz versichern. Und das auch nur, wenn
Sorge um Wettbewerb
Branchenprimus Tui und andere große Veranstalter bieten künftig auch Einzelleistungen mit Pauschalreiseschutz an. „Mittelständische Anbieter dürften sich das wegen der Kosten für die Insolvenzabsicherung von Einzelleistungen kaum leisten können“, befürchtet Methmann. „Das kann den Wettbewerb verzerren.“Eine Verbesserung gibt es aus Sicht des Verbraucherschützers für Urlauber, die im Internet innerhalb von 24 Stunden durch Weiterklicken einzelne Leistungen, zum Beispiel Flug und Leihwagen buchen. „Der erste, bei dem gebucht wird und der auf die nächste Seite weiterleitet, haftet für das gesamte Paket wie ein Pauschalreiseanbieter“.
Die Reisebranche wiederum klagt über Verunsicherung und Aufwand durch Formblätter. Der Vermittler muss den Urlauber mit einem Formblatt darüber informieren, welche Art von Reise er bucht – eine Pauschalreise oder mehrere Einzelleistungen.