Lindau behält Zweitwohnungssteuer bei
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine neue Satzung nötig
LINDAU (dik) - Die Bescheide für Zweitwohnungssteuer gehen heuer erst nach der Sommerpause raus. Der Stadtrat muss erst eine neue Satzung als Rechtsgrundlage beschließen. Das Thema steht am Donnerstag im Finanzausschuss zur Debatte.
Am Ende eines Musterprozesses hatte das Bundesverwaltungsgericht im Dezember die stufenweise Beitragshöhe als rechtswidrig erklärt, wie sie die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags enthielt. Die Tatsache, dass Zweitwohnungsbesitzer durch das Stufenmodell anteilsmäßig erheblich unterschiedlich besteuert werden, verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.
Nach dem Urteil hat die Kämmerei vorerst keine Bescheide verschickt. Stattdessen schlägt Kämmerer Felix Eisenbach nun eine neue Satzung vor, die nach den Richtlinien des Urteils verfasst wurde. Rückwirkend zum Jahresbeginn sollen Zweitwohnungsbesitzer in Lindau eine Steuer zahlen, die elf Prozent des Mietwertes der Wohnung beträgt.
Lindau rechnet weiter mit gut einer halben Million Euro pro Jahr
Für die Stadt bedeutet das, dass die Einnahmen so hoch bleiben wie bisher, also bei gut einer halben Million Euro. Für Betroffene bedeutet das, dass manche künftig etwas mehr, andere etwas weniger zahlen müssen, für die meisten soll der zu zahlende Steuerbetrag aber annähernd gleich bleiben.
Der Finanzausschuss berät am Donnerstag, danach soll der Stadtrat die Satzung in Kraft setzen. Wenn die dann rechtmäßig veröffentlicht wurde, kann die Kämmerei die Bescheide erstellen und verschicken. Der Kämmerer ist zuversichtlich, dass diese Satzung alle Gerichtsurteile überstehen wird.