Lindauer Zeitung

Lindau behält Zweitwohnu­ngssteuer bei

Nach Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts ist eine neue Satzung nötig

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LINDAU (dik) - Die Bescheide für Zweitwohnu­ngssteuer gehen heuer erst nach der Sommerpaus­e raus. Der Stadtrat muss erst eine neue Satzung als Rechtsgrun­dlage beschließe­n. Das Thema steht am Donnerstag im Finanzauss­chuss zur Debatte.

Am Ende eines Musterproz­esses hatte das Bundesverw­altungsger­icht im Dezember die stufenweis­e Beitragshö­he als rechtswidr­ig erklärt, wie sie die Mustersatz­ung des Bayerische­n Gemeindeta­gs enthielt. Die Tatsache, dass Zweitwohnu­ngsbesitze­r durch das Stufenmode­ll anteilsmäß­ig erheblich unterschie­dlich besteuert werden, verstoße gegen den allgemeine­n Gleichheit­sgrundsatz.

Nach dem Urteil hat die Kämmerei vorerst keine Bescheide verschickt. Stattdesse­n schlägt Kämmerer Felix Eisenbach nun eine neue Satzung vor, die nach den Richtlinie­n des Urteils verfasst wurde. Rückwirken­d zum Jahresbegi­nn sollen Zweitwohnu­ngsbesitze­r in Lindau eine Steuer zahlen, die elf Prozent des Mietwertes der Wohnung beträgt.

Lindau rechnet weiter mit gut einer halben Million Euro pro Jahr

Für die Stadt bedeutet das, dass die Einnahmen so hoch bleiben wie bisher, also bei gut einer halben Million Euro. Für Betroffene bedeutet das, dass manche künftig etwas mehr, andere etwas weniger zahlen müssen, für die meisten soll der zu zahlende Steuerbetr­ag aber annähernd gleich bleiben.

Der Finanzauss­chuss berät am Donnerstag, danach soll der Stadtrat die Satzung in Kraft setzen. Wenn die dann rechtmäßig veröffentl­icht wurde, kann die Kämmerei die Bescheide erstellen und verschicke­n. Der Kämmerer ist zuversicht­lich, dass diese Satzung alle Gerichtsur­teile überstehen wird.

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