Bausback will Abmahnindustrie im Keim ersticken
MÜNCHEN (rm) - Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) will unerwünschte Folgen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abstellen. Am heutigen Freitag wird im Bundesrat ein bayerischer Gesetzentwurf beraten, der, so Bausback, eine „befürchtete Abmahnwelle brechen soll, bevor sie Unternehmen erreicht“.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen treibe die Frage um, ob sie bei ihrer Datenschutzerklärung auf der Homepage alles richtig gemacht hätten. Für sie und andere sei der Begriff Datenschutzgrundverordnung inzwischen zu einem regelrechten Reizwort geworden. Redliche Unternehmen müssten jetzt vor „dubiosen Abmahnpraktiken“von geschäftstüchtigen Rechtsanwälten geschützt werden, so der CSURechtspolitiker.
Anpassungen notwendig
Die bayerische Initiative sieht eine Reihe von Anpassungen im Zivilrecht vor. So sollen Abmahnmöglichkeiten durch – angebliche – Mitbewerber unterbunden werden. Dazu berechtigt sollen nur bestimmte Verbraucherschutzverbände sein, welche die zusätzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung erfüllen. Allein wegen formeller Fehler einer Datenschutzerklärung soll ein Unternehmen nicht abgemahnt werden können. Wenn Daten allein zum Zweck der Vertragsabwicklung verarbeitet werden, sollen Abmahnversuche ebenso ins Leere gehen.
Abmahnungen sollen aber weiter möglich sein, wenn mit der Datenverarbeitung „ein bestimmter kommerzieller Zweck erfüllt wird“, so Winfried Bausback. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es um Werbung oder Marktforschung gehe. Der zivilrechtliche Datenschutz bleibe unangetastet.