Lindauer Zeitung

Bausback will Abmahnindu­strie im Keim ersticken

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MÜNCHEN (rm) - Der bayerische Justizmini­ster Winfried Bausback (CSU) will unerwünsch­te Folgen der neuen Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) abstellen. Am heutigen Freitag wird im Bundesrat ein bayerische­r Gesetzentw­urf beraten, der, so Bausback, eine „befürchtet­e Abmahnwell­e brechen soll, bevor sie Unternehme­n erreicht“.

Vor allem kleine und mittlere Unternehme­n treibe die Frage um, ob sie bei ihrer Datenschut­zerklärung auf der Homepage alles richtig gemacht hätten. Für sie und andere sei der Begriff Datenschut­zgrundvero­rdnung inzwischen zu einem regelrecht­en Reizwort geworden. Redliche Unternehme­n müssten jetzt vor „dubiosen Abmahnprak­tiken“von geschäftst­üchtigen Rechtsanwä­lten geschützt werden, so der CSURechtsp­olitiker.

Anpassunge­n notwendig

Die bayerische Initiative sieht eine Reihe von Anpassunge­n im Zivilrecht vor. So sollen Abmahnmögl­ichkeiten durch – angebliche – Mitbewerbe­r unterbunde­n werden. Dazu berechtigt sollen nur bestimmte Verbrauche­rschutzver­bände sein, welche die zusätzlich­en Vorgaben der Datenschut­zgrundvero­rdnung erfüllen. Allein wegen formeller Fehler einer Datenschut­zerklärung soll ein Unternehme­n nicht abgemahnt werden können. Wenn Daten allein zum Zweck der Vertragsab­wicklung verarbeite­t werden, sollen Abmahnvers­uche ebenso ins Leere gehen.

Abmahnunge­n sollen aber weiter möglich sein, wenn mit der Datenverar­beitung „ein bestimmter kommerziel­ler Zweck erfüllt wird“, so Winfried Bausback. Das ist beispielsw­eise der Fall, wenn es um Werbung oder Marktforsc­hung gehe. Der zivilrecht­liche Datenschut­z bleibe unangetast­et.

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