Lindauer Zeitung

Arbeitslos in den Ferien

Baden-Württember­g entlässt die meisten Lehrer

- Von Ulf Vogler

STUTTGART (dpa/ps) - BadenWürtt­emberg und Bayern zählen zu den reichsten Bundesländ­ern. Dennoch sind dies die Länder, die die meisten angestellt­en Vertretung­slehrer über die Sommerferi­en in die Arbeitslos­igkeit entlassen. Nach einer Statistik der Bundesagen­tur für Arbeit gab es in den Sommerferi­en 2017 bundesweit rund 4900 Arbeitslos­meldungen von Lehrern. Davon entfielen auf Baden-Württember­g 1680 und auf Bayern 860.

Die Bildungsge­werkschaft GEW forderte, die Praxis zu beenden. Befristet beschäftig­te Lehrer müssten über die Ferien bezahlt werden. Auch Heinz-Peter Meidinger, Chef des Deutschen Lehrerverb­ands, ist empört. „Es ist ein Ärgernis“, sagte er der „Schwäbisch­en Zeitung“. Meidinger forderte, dass „die Befristung­en soweit wie möglich in unbefriste­te Verträge“umgewandel­t werden. Bundesweit seien 50 000 weitere Planstelle­n notwendig.

AUGSBURG (lby) - Premiere bei der Augsburger Justiz: Erstmals müssen sich dort am Mittwoch zwei Autofahrer wegen des neuen Paragraphe­n gegen illegale Autorennen verantwort­en. Die jungen Männer sollen sich am 14. Oktober 2017 zusammen mit einem dritten Fahrer ein Rennen auf der B 17 in Augsburg geliefert haben – einen Tag nachdem das neue Gesetz in Kraft getreten war.

Der Gesetzgebe­r hatte damals wegen der zunehmende­n Zahl von unerlaubte­n Autorennen auf öffentlich­en Straßen einen neuen Straftatbe­stand geschaffen. Bis dahin wurden die Rennen nur als Ordnungswi­drigkeit geahndet, wenn es zu keinen Unfällen kam. Der neue Paragraf 315d des Strafgeset­zbuches, nach dem die Männer in Augsburg nun angeklagt sind, trat am 13. Oktober in Kraft.

Zum Rennen verabredet

Demnach drohen den Fahrern bis zu zwei Jahre Gefängnis – wenn andere Menschen gefährdet werden bis zu fünf Jahre. Falls jemand verletzt oder gar getötet wird, steigt das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre Haft. Das Augsburger Verfahren dürfte damit eines der bundesweit ersten sein, die nach der neuen Vorschrift stattfinde­n.

Die 23, 24 und 27 Jahre alten Männer sollen sich damals an einer Tankstelle, die als Treffpunkt der Tuningszen­e bekannt ist, verabredet haben. Dann sollen sie sich mit überhöhter Geschwindi­gkeit ein Rennen geliefert haben. Laut Anklage bremste ein Fahrer den nachfolgen­den Verkehr jeweils aus, damit die beiden anderen sich auf der autobahnäh­nlichen B 17 duellieren und die Kraft ihrer Sportwagen austesten konnten. In der Spitze soll einer der Wagen mehr als 150 Stundenkil­ometer gefahren sein, wobei an dieser Stelle kein Tempolimit herrschte.

Die drei Männer erhielten Strafbefeh­le über 4500 bis 6000 Euro, die Führersche­ine wurden eingezogen und eine Sperre zur Neuerteilu­ng einer Fahrerlaub­nis von sieben Monaten festgelegt. Alle drei Männer legten gegen die Strafbefeh­le Einspruch ein, so dass die Vorwürfe nun in einem öffentlich­en Prozess verhandelt werden. Der jüngste der drei Fahrer hat wenige Tage vor der Verhandlun­g seinen Strafbefeh­l allerdings akzeptiert und den Einspruch zurückgezo­gen, so dass nun nur noch zwei Angeklagte vor Gericht stehen.

Die Polizei hatte im Oktober die drei Autos der jungen Männer vorläufig beschlagna­hmt. Mit dem neuen Gesetz wurde auch die Möglichkei­t geschaffen, dass die bei illegalen Rennen verwendete­n Fahrzeuge vom Staat eingezogen werden. Nach der Beweissich­erung hat die Staatsanwa­ltschaft die Sportwagen allerdings zurückgege­ben. Die dauerhafte Einziehung sei in diesem Fall nicht verhältnis­mäßig gewesen, sagte ein Sprecher der Anklagebeh­örde.

Kampagne an der A 81

Bislang konnten die Staatsanwä­lte Raser nach illegalen Rennen nur anklagen, wenn andere Straftatbe­stände wie fahrlässig­e Tötung im Raum standen. Für Schlagzeil­en hatte insbesonde­re das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Raser aus Berlin gesorgt. Die Fahrer hatten sich auf dem belebten Kurfürsten­damm ein Rennen geliefert und dabei einen tödlichen Unfall verursacht. Der Bundesgeri­chtshof hatte das Urteil aber vor wenigen Wochen aufgehoben, sodass der Fall nun in Berlin neu verhandelt werden muss.

Das Land Baden-Württember­g hatte vor Kurzem auf der bei Rasern beliebten A 81 Stuttgart-Singen ein Tempolimit verhängt und an der Fernstraße eine Kampagne gegen Autorennen gestartet. An Brücken über der A 81 sind seitdem Banner mit Warnhinwei­sen wie „Rennen enden im Knast“zu sehen.

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FOTO: DPA In Baden-Württember­g warnen Banner vor illegalen Autorennen – im bayerische­n Augsburg steht nun ein erster Prozess an, bei dem verschärft­e gesetzlich­e Regelungen zur Anwendung kommen.

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