Arbeitslos in den Ferien
Baden-Württemberg entlässt die meisten Lehrer
STUTTGART (dpa/ps) - BadenWürttemberg und Bayern zählen zu den reichsten Bundesländern. Dennoch sind dies die Länder, die die meisten angestellten Vertretungslehrer über die Sommerferien in die Arbeitslosigkeit entlassen. Nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es in den Sommerferien 2017 bundesweit rund 4900 Arbeitslosmeldungen von Lehrern. Davon entfielen auf Baden-Württemberg 1680 und auf Bayern 860.
Die Bildungsgewerkschaft GEW forderte, die Praxis zu beenden. Befristet beschäftigte Lehrer müssten über die Ferien bezahlt werden. Auch Heinz-Peter Meidinger, Chef des Deutschen Lehrerverbands, ist empört. „Es ist ein Ärgernis“, sagte er der „Schwäbischen Zeitung“. Meidinger forderte, dass „die Befristungen soweit wie möglich in unbefristete Verträge“umgewandelt werden. Bundesweit seien 50 000 weitere Planstellen notwendig.
AUGSBURG (lby) - Premiere bei der Augsburger Justiz: Erstmals müssen sich dort am Mittwoch zwei Autofahrer wegen des neuen Paragraphen gegen illegale Autorennen verantworten. Die jungen Männer sollen sich am 14. Oktober 2017 zusammen mit einem dritten Fahrer ein Rennen auf der B 17 in Augsburg geliefert haben – einen Tag nachdem das neue Gesetz in Kraft getreten war.
Der Gesetzgeber hatte damals wegen der zunehmenden Zahl von unerlaubten Autorennen auf öffentlichen Straßen einen neuen Straftatbestand geschaffen. Bis dahin wurden die Rennen nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn es zu keinen Unfällen kam. Der neue Paragraf 315d des Strafgesetzbuches, nach dem die Männer in Augsburg nun angeklagt sind, trat am 13. Oktober in Kraft.
Zum Rennen verabredet
Demnach drohen den Fahrern bis zu zwei Jahre Gefängnis – wenn andere Menschen gefährdet werden bis zu fünf Jahre. Falls jemand verletzt oder gar getötet wird, steigt das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre Haft. Das Augsburger Verfahren dürfte damit eines der bundesweit ersten sein, die nach der neuen Vorschrift stattfinden.
Die 23, 24 und 27 Jahre alten Männer sollen sich damals an einer Tankstelle, die als Treffpunkt der Tuningszene bekannt ist, verabredet haben. Dann sollen sie sich mit überhöhter Geschwindigkeit ein Rennen geliefert haben. Laut Anklage bremste ein Fahrer den nachfolgenden Verkehr jeweils aus, damit die beiden anderen sich auf der autobahnähnlichen B 17 duellieren und die Kraft ihrer Sportwagen austesten konnten. In der Spitze soll einer der Wagen mehr als 150 Stundenkilometer gefahren sein, wobei an dieser Stelle kein Tempolimit herrschte.
Die drei Männer erhielten Strafbefehle über 4500 bis 6000 Euro, die Führerscheine wurden eingezogen und eine Sperre zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von sieben Monaten festgelegt. Alle drei Männer legten gegen die Strafbefehle Einspruch ein, so dass die Vorwürfe nun in einem öffentlichen Prozess verhandelt werden. Der jüngste der drei Fahrer hat wenige Tage vor der Verhandlung seinen Strafbefehl allerdings akzeptiert und den Einspruch zurückgezogen, so dass nun nur noch zwei Angeklagte vor Gericht stehen.
Die Polizei hatte im Oktober die drei Autos der jungen Männer vorläufig beschlagnahmt. Mit dem neuen Gesetz wurde auch die Möglichkeit geschaffen, dass die bei illegalen Rennen verwendeten Fahrzeuge vom Staat eingezogen werden. Nach der Beweissicherung hat die Staatsanwaltschaft die Sportwagen allerdings zurückgegeben. Die dauerhafte Einziehung sei in diesem Fall nicht verhältnismäßig gewesen, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde.
Kampagne an der A 81
Bislang konnten die Staatsanwälte Raser nach illegalen Rennen nur anklagen, wenn andere Straftatbestände wie fahrlässige Tötung im Raum standen. Für Schlagzeilen hatte insbesondere das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Raser aus Berlin gesorgt. Die Fahrer hatten sich auf dem belebten Kurfürstendamm ein Rennen geliefert und dabei einen tödlichen Unfall verursacht. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber vor wenigen Wochen aufgehoben, sodass der Fall nun in Berlin neu verhandelt werden muss.
Das Land Baden-Württemberg hatte vor Kurzem auf der bei Rasern beliebten A 81 Stuttgart-Singen ein Tempolimit verhängt und an der Fernstraße eine Kampagne gegen Autorennen gestartet. An Brücken über der A 81 sind seitdem Banner mit Warnhinweisen wie „Rennen enden im Knast“zu sehen.