Das Auto als Kollateralschaden
Der Wagen eines Polizisten wird auf dem Hof einer Polizeiinspektion demoliert – Er will Schadenersatz vom Land
MÜNCHEN - Ein Pflasterstein fliegt in den Innenhof einer Polizeiinspektion und zerschlägt die Scheibe des Privatautos eines Beamten. Der fordert daraufhin Schadensersatz vom Freistaat, was dieser aber ablehnt. Nun kam der Fall vors Verwaltungsgericht – am Ende steht ein zufriedener Kläger.
Dass da irgendetwas nicht stimmt, fällt Georg Weber (Name geändert) anfangs gar nicht auf – vielleicht auch, weil dem 48-jährigen Polizisten eine zwölfstündige Nachtschicht in den Knochen steckt. Eilig kratzt er an diesem Februarmorgen den Schnee von den Scheiben seines Autos, das er im Innenhof der niederbayerischen Polizeiinspektion abgestellt hat, so wie immer. Danach setzt sich Weber ins Auto, er will nur noch heim ins Bett – doch da tropft es plötzlich neben ihm auf den Beifahrersitz.
Linke Chaoten im Verdacht
Das Wasser, das sieht er erst jetzt, ist durch ein Loch in der Frontscheibe ins Wageninnere gelangt. Als der Polizist aussteigt und das Auto umrundet, um sich den Schaden anzusehen, stolpert er über einen Pflasterstein – und nun dämmert ihm, was passiert sein könnte: Jemand hat den handballgroßen Brocken offenbar über den Zaun geschleudert, der den Innenhof der Dienststelle umgibt. Und gelandet ist der Stein auf der Frontscheibe von Webers Auto, der den Wagen noch am gleichen Tag zur Reparatur bringt. Kosten: 715,27 Euro.
Wegen dieser Summe sitzt Georg Weber gut zwei Jahre später im Verwaltungsgericht München. Der 48Jährige mit den kurzgeschorenen Haaren trägt einen Ring im Ohr und im Gesicht meist ein Lächeln – außer, wenn er von jener Februarnacht 2016 erzählt. Am nächsten Tag habe man an Häuserwänden in der Umgebung allerlei Schmierereien entdeckt, „die dem linken Spektrum zuzuordnen sind“, sagt Richter Dietmar Zwerger.
Für Georg Weber ist nun klar, dass auch der Steinwurf kein willkürlicher Vandalismus war, sondern der Polizei galt – weshalb er seinen Dienstherrn um Schadenersatz bittet. Doch das Landesamt für Finanzen lehnt das ab, worauf der Polizist klagt. Die Kernfrage sei dabei, sagt der Richter: Wollte der Täter, der nicht ermittelt werden konnte, „den Dienstherrn als solchen“schaden? „War er sich also bewusst, dass er mit seinem Stein immer einen Repräsentanten des Staates trifft, also einen Polizisten?“
Vergleich passt beiden Seiten
Nach Auffassung des Freistaats war das nicht der Fall. Vielmehr habe es sich um „allgemeinen Vandalismus“gehandelt, weshalb der Polizist für den Schaden ebenso selbst aufkommen müsse wie die Besitzer der beschmierten Häuser. Dagegen argumentieren Georg Weber und sein Anwalt, dass der abgesperrte Parkplatz nur für Polizisten reserviert sei. Mithin habe es der Täter also gezielt auf die Polizei abgesehen gehabt.
„Man kann das ganze so oder so sehen“, sagt Richter Zwerger. Er schlägt daher einen Vergleich vor: 500 Euro, also rund zwei Drittel des Schadens, soll der Freistaat übernehmen. Diesem Vorschlag stimmen letztlich beide Seiten zu. Ob er zufrieden damit sei? Ja, sagt Georg Weber, nickt und lächelt. „Ich hatte ja schon überlegt, die Sache ganz fallen zu lassen. Ich bin vor allem zufrieden, weil’s jetzt endlich vorbei ist.“