Lindauer Zeitung

Friedrichs­hafener Hafen ausgebagge­rt: Keiner will zahlen

Land und BSB streiten sich um 425 000 Euro – Das Urteil soll heute fallen

- Von Anne Jethon

FRIEDRICHS­HAFEN - Wer bezahlt die 425 000 Euro für die Ausbaggeru­ng der Hafenzufah­rt in Friedrichs­hafen im Jahr 2015? Wegen dieser Frage streiten sich das Land und die Bodensee-Schiffsbet­riebe (BSB). Am Mittwoch wurde der Fall vom Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n, das in Amtzell verhandelt­e, neu aufgerollt. Heute soll das Urteil gefällt werden.

Von Zeit zu Zeit muss die Hafenausfa­hrt in Friedrichs­hafen ausgebagge­rt werden. Der Grund: Mit den Jahren sammeln sich in der 200 Meter langen Rinne, in der die Schiffe in den Hafen einfahren, Steine an. Ist das Wetter zu windig oder der Wasserstan­d zu niedrig, kann das für alle Beteiligte­n auf dem Schiff gefährlich werden, weil die Fähre dann hängenblei­ben kann. Im Jahr 2015 war war das Risiko dafür sehr hoch: Die Rinne war so eng, dass es für das Schiff bei starkem Wind keinen Spielraum mehr gegeben hätte und es sich so hätte festfahren können.

Hafensperr­ung drohte

Schon vorher hatten sich Land und BSB darum gestritten, wer die nötige Hafenausba­ggerung vornehmen muss. Schließlic­h wurde das Landratsam­t des Bodenseekr­eises aktiv und verlangte eine Sperrung des Schiffbetr­iebs, sollte der Wasserspie­gel unter drei Meter fallen. Einen Ausfall hätte sich die BSB nicht leisten können. Also beauftragt­e sie ein Unternehme­n, das die Ausbaggeru­ng vornahm, damit die Schiffe weiterhin fahren können. Damit war die Frage, wer dafür zahlen soll, aber noch nicht beantworte­t.

Knifflige Gesetzesla­ge

Da die Antwort auch juristisch sehr komplex ist, landeten die BSB und das Land schließlic­h im Gerichtssa­al. Die BSB hatte das Land auf Kostenüber­nahme verklagt. Die Gesetzesla­ge, wer diese Kosten zu tragen hat, ist nicht eindeutig. Einige Gesetze sprechen dafür, dass das Land die Kosten übernehmen muss. Andere Gesetze sprechen dafür, dass die Bo- densee-Schiffsbet­riebe diese Kosten tragen müssen. Rechtsanwa­lt Alex an derKukk vertritt die Bodensee Schiffsbet­riebe und argumentie­rte beim Gerichtsve­rfahren mit dem Wassergese­tz. Hauptargum­ent des Juristenw araber das Bodensee Schi ff fahrts übereinkom­men, das aus dem Jahr 1975 stammt. Das Übereinkom­me niste in völkerrech­tlicher Vertrag zwischen Deutschlan­d, der Schweiz und Österreich und damit Bundesgese­tz. Laut Grundgeset­z sind die Länder für die Umsetzung von Bundesgese­tzen zuständig. Im Bodensee- S chi ff fahrts übereinkom­men steht, dass es keine Schifffahr­t s hinderniss­e geben soll. Die zu enge Rinne sei ein solcher Fall. Das ist laut Kukk der hauptsächl­iche Grund, warum das Land die Kosten der Ausbaggeru­ng übernehmen soll.

Land laut RP nicht zuständig

Oberregier­ungsrätin Ellen Siegel vom Regierungs­präsidium Tübingen vertrat die Interessen des Landes. Sie argumentie­rte mit dem Wasserhaus­haltsgeset­z, das zwar normalerwe­ise das Land in der Pflicht sieht, bei besonderen Hafenzufah­rten aber eine Ausnahme macht. Konkret bedeutet das, dass das Land laut Ellen Siegel nicht für den Hafen zuständig ist. Zudem habe die BSB die Ausbaggeru­ng des Hafens schon fertiggest­ellt, weshalb das Land nicht mehr zuständig sei.

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