Lindauer Zeitung

BGH lässt Revision nicht zu

Urteil des Ravensburg­er Landgerich­ts für Norma-Räuber hat Bestand: sechs Jahre mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung

- Von Julia Baumann

LINDAU - Der Bundesgeri­chtshof hat die Revision des Norma-Räubers abgelehnt. Das teilt das Landgerich­t Ravensburg mit. Damit ist das Urteil des Landgerich­ts von Ende November rechtskräf­tig: Damals wurde der Norma-Räuber zu sechs Jahren Haft mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt.

Damit kommt der Norma-Räuber wahrschein­lich nie mehr frei. Der 57Jährige hat am 10. April vergangene­n Jahres den Norma-Markt in der Bregenzer Straße überfallen. Kurz vor Ladenschlu­ss hatte er die Angestellt­en, die gerade ihre Abrechnung machten, mit einer Pistole bedroht und die Tageseinna­hmen von etwa 10 000 Euro geklaut. Nur wenige Tage vorher hatte er einen NormaMarkt in Leutkirch überfallen. Für weitere Raubüberfä­lle ist er in Österreich zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Nach Ansicht der Kammer am Ravensburg­er Landgerich­t waren alle Voraussetz­ungen für eine Sicherungs­verwahrung gegeben. Unter anderem, weil er die Verkäuferi­nnen in Todesangst versetzt habe.

Nach dem Urteil hatte der Anwalt des Norma-Räubers Revision eingelegt. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe sollte prüfen, ob das Urteil aus Ravensburg Rechtsfehl­er enthält – zum Beispiel, ob die Richter die Gefährlich­keit des Norma-Räubers falsch gewertet haben.

Hätten sie die Revision zugelassen, hätte der Fall noch einmal komplett aufgerollt werden und vor einer neuen Kammer neu verhandelt werden müssen.

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ARCHIVFOTO: DIK Die Revision des Norma-Räubers ist abgelehnt.

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