Lindauer Zeitung

Nach dem Urteil nicht ausruhen

- Von Daniel Hadrys d.hadrys@schwaebisc­he.de

Das Signal aus Karlsruhe ist ein wichtiges: Der Rundfunkbe­itrag ist verfassung­sgemäß. Weder stellten die Verfassung­srichter die öffentlich-rechtliche­n Medien infrage, noch ihr Finanzieru­ngsmodell. Am Rundfunkbe­itrag, der 2013 die GEZ-Gebühr ersetzt hatte, seien lediglich Schönheits­korrekture­n vorzunehme­n. Besitzer von Zweitwohnu­ngen zahlen den Monatsbeit­rag von 17,50 Euro künftig einmal.

Das ist aber nur ein minimales Mehr an Gerechtigk­eit. Denn die Wohngemein­schaft mit fünf Bewohnern kann sich diesen Betrag nach wie vor teilen – während der Single ihn alleine zahlen muss. Für die Akzeptanz des Beitrags wären auch hier Nachbesser­ungen wichtig gewesen. Denn die Öffentlich-Rechtliche­n brauchen derzeit jeden Verbündete­n. Sie stehen unter massivem Beschuss. Kritiker sehen den Beitrag als Zwangsabga­be, Rechtspopu­listen wollen ARD und ZDF gleich ganz abschaffen. Sie werfen den „Systemmedi­en“tendenziös­e Berichters­tattung im Sinne der Bundesregi­erung vor.

Doch das Urteil vom Mittwoch straft all jene Lügen, die sich als Opfer der politische­n Berichters­tattung sehen. Frage der Verhandlun­g war auch, ob es sich beim Rundfunkbe­itrag um eine Steuer handelt. Die Richter sehen dies eindeutig nicht. Denn das hätte bedeutet: Der Staat finanziert sein eigenes Fernseh- und Radioprogr­amm. Das darf er aber nicht. Vielmehr erinnerten die Richter die Sender daran, sich dem objektiven Journalism­us zu verpflicht­en.

Dennoch sollten die Senderchef­s und Intendante­n sich nicht auf dem höchstrich­terlichen Beistand ausruhen. Denn zwischen all jener realitätsf­ernen Kritik stecken auch konstrukti­ve Bedenken. Die Sender sind riesige, bürokratis­che Gebilde. Es gibt viel Reformbeda­rf. Genug Geld ist da, um an Programmin­halten, an schlankere­n Strukturen und an der Effizienz zu arbeiten. Das sind die öffentlich-rechtliche­n Sender ihren Beitragsza­hlern schuldig. Das Signal aus Karlsruhe sollte daher auch Impuls sein.

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