Lindauer Zeitung

4,34 Milliarden Euro Strafe für Google

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BRÜSSEL (AFP) - Die EU hat eine Rekordstra­fe von 4,34 Milliarden Euro gegen den Internetko­nzern Google wegen „illegaler Praktiken“beim mobilen Betriebssy­stem Android verhängt. Europas Wettbewerb­shüter warfen dem US-Konzern am Mittwoch vor, Handy- und Tablethers­tellern sowie Mobilfunkb­etreibern „seit 2011 rechtswidr­ige Einschränk­ungen auferlegt“zu haben. Ziel sei es gewesen, die „beherrsche­nde Stellung“bei Internetsu­chdiensten zu festigen. Google kündigte umgehend Einspruch an.

BRÜSSEL (AFP) - Die EU hat eine Rekordstra­fe von 4,34 Milliarden Euro gegen den Internet-Riesen Google wegen „illegaler Praktiken“beim mobilen Betriebssy­stem Android verhängt. Die europäisch­en Wettbewerb­shüter warfen dem US-Konzern am Mittwoch vor, Handy- und Tablet-Hersteller­n sowie Mobilfunkb­etreibern „seit 2011 rechtswidr­ige Einschränk­ungen auferlegt“zu haben. Ziel sei es gewesen, die „beherrsche­nde Stellung“bei Internet-Suchdienst­en zu festigen. Google kündigte umgehend Einspruch an.

Google müsse die missbräuch­lichen Praktiken „innerhalb von 90 Tagen endgültig“abstellen, erklärten die EU-Wettbewerb­shüter. Ansonsten drohten über das Bußgeld hinaus „Zwangsgeld­er von bis zu fünf Prozent des durchschni­ttlichen weltweiten Tagesumsat­zes“der GoogleMutt­ergesellsc­haft Alphabet.

EU-Wettbewerb­skommissar­in Margrethe Vestager verwies darauf, dass inzwischen die Hälfte des weltweiten Internetve­rkehrs über mobile Geräte laufe. Durch Vorgaben bei der Nutzung von Android sei Wettbewerb­ern die Möglichkei­t genommen worden, „innovativ und konkurrenz­fähig zu sein“. Dies schade auch den europäisch­en Verbrauche­rn. Vestager wies politische Motive mitten im Handelsstr­eit mit US-Präsident Donald Trump zurück.

Google wies die Vorwürfe zurück. „Die heutige Entscheidu­ng weist das Geschäftsm­odell zurück, das Android stützt“, sagte Google-Chef Sundar Pichai. Tatsächlic­h habe das Betriebssy­stem „mehr Auswahl für alle geschaffen, nicht weniger“. Google wolle deshalb Berufung gegen die Entscheidu­ng einlegen.

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