Logik fehlt
Zu „Fast alle Branchen verstoßen gegen Verbot von Gebühren“(14.7.): Dass zum Bezahlen mit einer Karte ein Lesegerät, ja eine ganze Infrastruktur (die viel Geld kostet) notwendig ist, will der „billig“gesteuerte Verbraucher gar nicht wissen. Und die Kosten für diese Bequemlichkeit soll ganz alleine der Verkäufer, der am wenigsten Vorteil von dieser Sache hat, tragen? Wo ist hier die Logik? Kurt Kleiner, Riedlingen
Angemessene Maßnahme
Zu „Bin Ladens Ex-Leibwächter wird zurückgeholt“(14.7.): Verfolgt man die Debatte um Abschiebungen und die Vorgänge um Sami A. oder Anis Amri und die diesbezüglichen kritischen bis beleidigenden Kommentare mancher Medien gegenüber dem Bundesinnenminister, bekommt man den Eindruck, das Recht von Tätern oder Gefährdern stehe über der Gefährdung oder gar Tötung von Menschenleben. Eine solche Sichtweise verkehrt die Gewichtung. Folgt man dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss es – bei Erkenntnis der Gefährdung oder gar einer unmittelbar bevorstehenden Tat – für rechtens erkannt werden, den Schutz des Lebens über das Recht des potenziellen oder tatsächlichen Täters zu stellen. Ein Staat, der das Recht eines Einzelnen über den Schutz von Menschenleben stellt, handelt unverantwortlich und kalt formal. Die Abschiebung ist – so gesehen – eine angemessene Maßnahme. Hanns Baum, Ehingen
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