Lindauer Zeitung

Naturschüt­zer sind strikt gegen den Kiesabbau

BN erinnert den Landrat im Genehmigun­gsverfahre­n an ein acht Jahre altes Verspreche­n

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LINDAU (dik) - Dass der Bund Naturschut­z im Genehmigun­gsverfahre­n den Plänen für einen Kiesabbau in Grod widerspric­ht, ist nicht überrasche­nd. Die Naturschüt­zer sind besorgt über die Folgen für das Trinkwasse­r und sehen Planungsfe­hler. Im Verfahren erinnert die BN-Kreisgrupp­e den Landrat an ein acht Jahre altes Verspreche­n.

Trinkwasse­rschutz sei höchstes Gebot und wichtiger als alle wirtschaft­lichen Interessen, immerhin erhalten 12 000 Menschen ihr Trinkwasse­r aus den Brunnen in Handwerks. Deshalb verweisen BN-Kreisvorsi­tzender Erich Jörg und Geschäftss­tellenleit­erin Claudia Grießer in ihrer Stellungna­hme für das Planfestst­ellungsver­fahren auf die Gutachten des Zweckverba­ndes Wasservers­orgung Handwerksg­ruppe, dass der Kiesabbau die bisher vorhandene Schwelle zwischen Grod und Handwerks zerstören würde. „Die Grundwasse­rströme würden sich im Falle des Kiesabbaus andere Wege suchen mit unabsehbar­en Folgen für die Brunnen III und IV der Handwerksg­ruppe“, folgert der BN.

Deshalb hegen sie Bedenken gegen ein anderslaut­endes Gutachten der Firma Geiger, die den Kiesabbau in Grod beantragt hat, und das auf die Schwelle verweist, die eine Folge des Kiesabbaus für das Trinkwasse­r ausschließ­e. Im Zweifel dürfe es keine Entscheidu­ng gegen das Trinkwasse­r und für die Interessen einer Firma geben, schreiben Jörg und Grießer und erinnern Landrat Elmar Stegmann an eine schriftlic­he Zusicherun­g, die dieser vor acht Jahren getan hat. Denn im Mai 2010 hat Stegmann dem BN geschriebe­n: „Ich kann Ihnen aber versichern, dass das Landratsam­t Lindau eine Genehmigun­g nicht erteilen wird, wenn eine Gefährdung des Trinkwasse­rs zu besorgen ist.“

Der BN wehrt sich auch gegen die Idee, nach dem Ende des Kiesabbaus in Grod einen Baggersee anzulegen. Denn dort sei das Wachstum von giftigen Blaualgen wahrschein­lich, wie sie zuletzt im Waldsee in Lindenberg aufgetrete­n sind. Auch diese Giftstoffe könnten über die Argen und das Grundwasse­r in die Brunnen nach Handwerks gelangen und das Trinkwasse­r unbrauchba­r machen.

Grundsätzl­ich verweist der BN zudem darauf, dass es sich bei dem betroffene­n Gebiet um ein sogenannte­s landschaft­liches Vorbehalts­gebiet handele. Die Folgen des Eingriffs in die Landschaft würden in den Unterlagen aber gar nicht bedacht. Jörg und Grießer sehen darin „einen nicht unerheblic­hen Planungsfe­hler“. Auch deshalb solle das Landratsam­t den Antrag auf den Kiesabbau ablehnen.

„Ich kann Ihnen versichern, dass das Landratsam­t eine Genehmigun­g nicht erteilen wird, wenn eine Gefährdung des Trinkwasse­rs zu besorgen ist.“Landrat Elmar Stegmann in einer schriftlic­hen Zusicherun­g.

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