50+1 – DFL lehnt Kind-Antrag ab
FRANKFURT (dpa) - Nächste Niederlage für Martin Kind – doch vorbei ist der Streit um die 50+1-Regel noch lange nicht. Der 74 Jahre alte Hörgeräte-Unternehmer – Feindbild vieler Fans von Hannover 96 und teilweise auch darüber hinaus – darf nicht Mehrheitseigner des Bundesligisten werden. „Ein Armutszeugnis“, nannte der Clubchef die Ablehnung einer Sondergenehmigung durch die Deutsche Fußball Liga (DFL). „Ich bin von der DFL als Unternehmen enttäuscht“, erklärte Kind.
Vereine der Bundesliga und 2. Liga erhalten nur eine Lizenz, wenn der Stammverein nach einer Ausgliederung der Profi-Abteilungen in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmanteile besitzt, also 50 Prozent plus einen Stimmenanteil. Kritiker sehen darin einen gravierenden Nachteil deutscher Clubs auf dem Weg zu internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Das DFL-Präsidium hatte den Antrag von Kind abgelehnt, da das Kriterium der „erheblichen Förderung“als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme nicht erfüllt worden sei. Nach der Verkündung der DFL-Entscheidung kündigte Hannover 96 bereits den Klageweg an. Laut Experten stehen die Chancen gut. Dies könnte sogar dazu führen, dass die 50+1-Regel komplett fällt. Die ersten Reaktionen auf das DFL-Verdikt waren positiv. „Die Entscheidung ist konsequent. Auch im Hinblick auf die Entscheidung, die bereits auf der Mitgliederversammlung getroffen wurde“, sagte Freiburgs Präsident Fritz Keller.