Hilfe für junge Volljährige stellt Weichen fürs eigenständige Leben
Lindauer Jugendamt setzt dabei aber „aktive Mitarbeit“voraus
LINDAU - Wer das Wort Jugendamt hört, der denkt in erster Linie an Erziehungsprobleme mit kleinen Kindern oder in der Pubertät und auch an vorbeugende Arbeit und frühe Hilfen . Dass diese Behörde zudem Hilfe für junge Erwachsene leistet, ist vielen unbekannt. Doch es gebe immer wieder über 18-Jährige, die sein Team durchaus noch unterstützen müsse, schilderte Jugendamtsleiter Jürgen Kopfsguter im Jugendhilfeausschuss. Dazu gibt es sogar Gesetzesparagraphen. Ziel ist, dass diese Heranwachsenden lernen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.
Diese Gruppe ist gar nicht mal so klein: 44 junge Männer und Frauen zwischen 18 und 21 Jahren hat das Lindauer Jugendamt im vergangenen Jahr noch zeitweise unter seine Fittiche genommen. Da mussten schulische und berufliche Herausforderungen bewältigt werden, das Loslösen vom Elternhaus und emotionale Unabhängigkeit erreicht werden, wie Kopfsguter im Ausschuss berichtete. Aber auch bei Themen wie Partnerschaft und die erste eigene Wohnung galt es zu helfen. Im Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung sei das unter dem Begriff „Verselbständigung“festgehalten.
„Jugendhilfe zeitnah überflüssig machen“
Diese Hilfen für junge Volljährige bei den erwähnten 44 jungen Erwachsenen hat sich der Landkreis Lindau im vergangenen Jahr gut 400 000 Euro kosten lassen. Nach Ansicht des Jugendamtsleiter ist das gut investiertes Geld. Wobei das Jugendamt grundsätzlich eine „aktive Mitarbeit“der jungen Volljährigen einfordere, wie Kopfsguter betonte. Kreisrat Harald Tegtmeyer-Metzdorf hält aus seiner Sicht als Kinderund Jugendarzt diese Hilfe für junge Volljährige für gut und wichtig: „Der 18.Geburtstag stellt nicht zwangsläufig ein Ende der Probleme dar“, gab er zu bedenken und verwies als Beispiel auf junge Leute, die in ihrer Kindheit und Jugend unter ADHS gelitten haben. Sein Ausschusskollege Ludwig Lau machte sich unterdessen Gedanken darüber, wie die betroffenen über 18-Jährigen überhaupt an diese Hilfe kommen: „Als Erwachsene müssen sie die ja selbst beantragen. Schaffen die das überhaupt?“wollte er wissen. Kopfsguter verwies darauf, dass einige aus diesem Kreis ja schon vor dem 18.Geburtstag vom Jugendamt betreut wurden. Andere würden von den Kooperationspartnern des Jugendamts auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht, etwa die Jugendberufshilfe oder auch Lehrkräfte. Wichtig sei es, jeden Einzelfall genau anzuschauen, Entwicklungsabläufe zu dokumentieren, Übergänge – etwa ins Berufsleben – gut zugestalten, so Kopfsguter im Jugendhilfeausschuss.
Wichtigstes Ziel der Hilfe für junge Volljährige: eine „eigenverantwortliche Lebensführung“erreichen. Und dazu gehört nach den Worten von Jürgen Kopfsguter auch: „Wir müssen uns als Jugendhilfe zeitnah überflüssig machen.“