Staatsregierung gibt Milliarden für Ausbau von Kliniken
Neue Anreize sollen junge Mediziner aufs Land locken
MÜNCHEN (lby) - Milliarden für den Klinikbau, Neuerungen für das Medizinstudium, Fördergeld für defizitäre Krankenhäuser und eine Offensive für mehr Spitzenmedizin: Das Kabinett hat am Dienstag in München Verbesserungen für die Gesundheitsvorsorge in Bayern beschlossen. Allein drei Milliarden Euro sollen in den Ausbau von Krankenhäusern fließen.
Der Ministerrat gab den Startschuss für 26 neue Bauvorhaben mit Schwerpunkt im ländlichen Raum in allen Regierungsbezirken für 681 Millionen Euro. Darunter sind unter anderem Baumaßnahmen am Klinikum Nürnberg, Betriebsstätte Süd (rund 105 Millionen Euro), am Klinikum Main-Spessart Lohr am Main (100 Mio.), am Klinikum Kulmbach (60 Mio.), am Krankenhaus Landshut-Achdorf (35 Mio.) und am Klinikum Neumarkt (20 Mio.).
Quote für angehende Landärzte
Gegen den Mangel an Landärzten sollen fünf Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für entsprechende Kandidaten reserviert werden. Die Staatsregierung hofft, dass bessere Chancen auf einen Medizinstudienplatz den Anreiz erhöhen, sich für eine Niederlassung außerhalb der Städte zu entscheiden.
„Bayern ist das Gesundheitsland. Für die Staatsregierung bedeutet das: den ländlichen Raum stärken und neue Spitzentechnik“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Im Freistaat gibt es 414 zugelassene Krankenhäuser. Geplant ist der Aufbau eines Bayerischen Krebsforschungszentrums. Die gemeinsame Einrichtung der bayerischen Universitätskliniken und medizinischen Fakultäten soll ab 2019 helfen, Forschungen schneller in den Praxisalltag einzubauen.
Zudem will die Staatsregierung defizitäre Krankenhäuser finanziell unterstützen. „Das gibt es nur bei uns in Bayern“, sagte Söder mit Blick auf das neue Förderprogramm zum Erhalt von Kliniken, die nicht mehr kostendeckend arbeiten können. Um an Fördergeld zu kommen, muss der Träger ein Umstrukturierungskonzept vorgelegt haben. Bis die Häuser wieder wirtschaftlich arbeiten, übernimmt der Freistaat – für die Jahre 2019 bis maximal 2021 – 85 Prozent der Summe, mit der der Landkreis die Betriebskostendefizite ausgleicht.