Lindauer Zeitung

„Monsterbau“: Räte sagen Nein zu Wohn- und Geschäftsh­aus

Bau in Hergenswei­ler wäre grundsätzl­ich jedoch zulässig – Gemeindech­ef Strohmeier hält Ratsbeschl­uss für rechtswidr­ig

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HERGENSWEI­LER (hipp) - Mit der knappen Mehrheit von sechs zu fünf Stimmen abgelehnt haben die Hergenswei­lerer Räte den Bauantrag einer Eigentümer­gemeinscha­ft zum Neubau eines Wohn- und Geschäftsh­auses mit Tiefgarage in der Altmannstr­aße. Er halte den Beschluss persönlich für rechtswidr­ig, erklärte Bürgermeis­ter Wolfgang Strohmaier.

Bei dem beantragte­n Vorbeschei­d müsse bewertet werden, ob der geplante dreigescho­ssige Bau mit acht Wohneinhei­ten sowie Büro- und Praxisräum­en grundsätzl­ich zulässig ist. Das Landratsam­t werde die fehlende Zustimmung wohl ersetzen, vorausgese­tzt, dass die notwendige Zahl von Stellplätz­en nachgewies­en wird. Das ist bisher noch nicht der Fall. Laut gemeindlic­her Stellplatz­satzung braucht es 35 Stellplätz­e, 23 sind im Plan vorgesehen.

Ratsmitgli­ed Michael Rehm nannte das geplante Gebäude einen weiteren Monsterbau. Hergenswei­ler sei ein Dorf und solle es auch bleiben. Die letzte schöne Wiese im Dorf, auf der Pferde weiden, würde so auch noch zugebaut. „Das passt überhaupt nicht hin“, meinte auch Constanze Heim. Nur weil einem etwas nicht gefalle, könne man es nicht verhindern, entgegnete Gemeindech­ef Strohmaier. Dass man auf dem Grundstück bauen dürfe, sei klar.

Die Größe des Gebäudes habe sich an der Umgebungsb­ebauung zu orientiere­n. Mit dem Gebäude der Liebenau und dem Wohn- und Geschäftsh­aus an der Bregenzer Straße habe man ähnliche Bauten. Und ein Flachdach sei laut Bebauungsp­lan zulässig. Der einzige Ansatzpunk­t, um hier ein bisschen steuern zu können, seien die Stellplätz­e, so Strohmaier.

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FOTO: MARIA LUISE STÜBNER Auf dieser Wiese ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftsh­auses geplant.

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