Streit um Familiengeld: Bayerische Behörden sollen Bund ignorieren
MÜNCHEN (dpa) - Der Streit zwischen Bayern und dem Bund um das bayerische Familiengeld hat eine neue Eskalationsstufe erreicht: Das Sozialministerium in München hat die zuständige Landesbehörde in einem Brief ausdrücklich angewiesen, die Rechtsmeinung des Bundes zu ignorieren.
Das Zentrum „Bayern Familie und Soziales“in Bayreuth soll das Familiengeld in jedem Fall auch an Hartz IV-Empfänger auszahlen – sogar dann, wenn die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit auf die dann drohende Kürzung der Sozialhilfe hinweisen. Diese Kürzung will die Staatsregierung nicht akzeptieren: „Familiengeld wird auch dann an die Antragsteller ausgezahlt, wenn Rechtswahrungsanzeigen der Jobcenter gestellt werden“, heißt es in dem Schreiben.
Die CSU-Staatsregierung will sämtlichen Eltern kleiner Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind zahlen, auch Sozialhilfeempfängern. Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen die Behörden zusätzliches Einkommen aber mit Hartz IV-Zahlungen verrechnen. Darauf pocht das SPD-geführte Bundessozialministerium unter Hubertus Heil. Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Empfänger Sozialleistungen beliebig addieren können.
Die Staatsregierung beruft sich jedoch auf zwei Ausnahmeregeln: So müssten Leistungen der Länder nicht angerechnet werden, die dem Erziehungsgeld ähneln, argumentiert das Sozialministerium in einem zweiten Schreiben, das unter anderem an die Kommunen, die Bundesagentur (BA) und das Bundessozialministerium ging. Außerdem müssten zusätzliche Leistungen nicht auf Hartz IV angerechnet werden, wenn diese „ausdrücklich einem anderen Zweck als der Grundsicherung dienen“.