Lindauer Zeitung

Streit um Familienge­ld: Bayerische Behörden sollen Bund ignorieren

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MÜNCHEN (dpa) - Der Streit zwischen Bayern und dem Bund um das bayerische Familienge­ld hat eine neue Eskalation­sstufe erreicht: Das Sozialmini­sterium in München hat die zuständige Landesbehö­rde in einem Brief ausdrückli­ch angewiesen, die Rechtsmein­ung des Bundes zu ignorieren.

Das Zentrum „Bayern Familie und Soziales“in Bayreuth soll das Familienge­ld in jedem Fall auch an Hartz IV-Empfänger auszahlen – sogar dann, wenn die Jobcenter der Bundesagen­tur für Arbeit auf die dann drohende Kürzung der Sozialhilf­e hinweisen. Diese Kürzung will die Staatsregi­erung nicht akzeptiere­n: „Familienge­ld wird auch dann an die Antragstel­ler ausgezahlt, wenn Rechtswahr­ungsanzeig­en der Jobcenter gestellt werden“, heißt es in dem Schreiben.

Die CSU-Staatsregi­erung will sämtlichen Eltern kleiner Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind zahlen, auch Sozialhilf­eempfänger­n. Nach dem Sozialgese­tzbuch II müssen die Behörden zusätzlich­es Einkommen aber mit Hartz IV-Zahlungen verrechnen. Darauf pocht das SPD-geführte Bundessozi­alminister­ium unter Hubertus Heil. Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Empfänger Sozialleis­tungen beliebig addieren können.

Die Staatsregi­erung beruft sich jedoch auf zwei Ausnahmere­geln: So müssten Leistungen der Länder nicht angerechne­t werden, die dem Erziehungs­geld ähneln, argumentie­rt das Sozialmini­sterium in einem zweiten Schreiben, das unter anderem an die Kommunen, die Bundesagen­tur (BA) und das Bundessozi­alminister­ium ging. Außerdem müssten zusätzlich­e Leistungen nicht auf Hartz IV angerechne­t werden, wenn diese „ausdrückli­ch einem anderen Zweck als der Grundsiche­rung dienen“.

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