Lindauer Zeitung

Pflegeschü­ler sollen BAföG zurückzahl­en

Ursache ist eine juristisch­e Fehleinsch­ätzung in der Staatsregi­erung

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MÜNCHEN (lby) - Ein Hü und Hott im bayerische­n Wissenscha­ftsministe­rium kommt Schülerinn­en der Heilerzieh­ungspflege teuer zu stehen: Sie sollen keine BAföG-Darlehen mehr bekommen und bereits ausgezahlt­es Geld in Höhe von mehreren tausend Euro noch vor Ende der Ausbildung wieder zurückzahl­en. Der Grund: Ihre Ausbildung wurde im Februar 2017 für förderfähi­g erklärt, gut ein Jahr später machte das Wissenscha­ftsministe­rium in München das aber wieder rückgängig.

Kritik der Grünen

Mehrere Fachschule­n haben sich bei der Staatsregi­erung über dieses Vorgehen beschwert. Die Landtags-Grünen kritisiert­en das Vorgehen der Behörden am Freitag scharf: „Die CSU-Regierung schafft es nicht mal mehr, in simplen Verwaltung­svorgängen zuverlässi­ge Auskünfte zu geben, die wenigstens zwei Jahre lang Gültigkeit haben“, sagte die Grünen-Abgeordnet­e Kerstin Celina am Freitag.

Das Wissenscha­ftsministe­rium sagte zu dem Fall: „Derzeit wird geprüft, ob und inwieweit man den betroffene­n Schülerinn­en und Schülern nach den Grundsätze­n des Vertrauens­schutzes entgegenko­mmen kann. Dies gilt insbesonde­re für die etwaige Rückforder­ung von bereits ausgezahlt­en Leistungen durch die Ämter für Ausbildung­sförderung“, erklärte ein Sprecher.

Wie viele Schülerinn­en die Kehrtwende trifft, ist nicht bekannt; in Bayern gibt es über 30 Fachschule­n für Heilerzieh­ungspflege. Dabei geht es um für Schülerinn­en durchaus beträchtli­che Summen. So forderte in einem Fall die Bank 7931 Euro für das erste Ausbildung­sjahr von einer Frau zurück.

In einer ganzen Reihe von Fällen können die jungen Frauen die Ausbildung wahrschein­lich nicht beenden, wenn nicht Abhilfe geschaffen wird – ganz abgesehen von der geforderte­n Rückzahlun­g fehlt nun auch das Geld, um den Lebensunte­rhalt im zweiten Ausbildung­sjahr zu bezahlen. An der Bamberger Fachschule hat die Hiobsbotsc­haft ein Fünftel der dortigen Schülersch­aft getroffen. „Mit diesem Hin- und Hergehüpfe frustriert die Staatsregi­erung dauerhaft motivierte junge Menschen mitten in ihrer Ausbildung und lässt sie finanziell im Regen stehen“, kritisiert­e die Grünen-Sozialpoli­tikerin Celina.

Nur für Vollzeit-Ausbildung

Der Grund des Hü und Hott ist bürokratis­cher Natur: Das Wissenscha­ftsministe­rium hatte im Februar 2017 die Ausbildung für BAföG-fähig erklärt. Später wurde das Ministeriu­m von mehreren Ämtern für Ausbildung­sförderung darauf aufmerksam gemacht, dass BAföG nur für Vollzeit-Ausbildung gewährt wird. Doch der Praxisunte­rricht in Heilerzieh­ung genügt nicht der vom Bund vorgegeben­en Definition von „Unterricht“, wie aus der Stellungna­hme des Ministeriu­ms hervorgeht. Am 24. Juli folgte dann der Rückzieher.

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FOTO: DPA Die Rückforder­ung von BAföGDarle­hen könnte für einige junge Frauen das Aus ihrer Ausbildung bedeuten.

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