Pflegeschüler sollen BAföG zurückzahlen
Ursache ist eine juristische Fehleinschätzung in der Staatsregierung
MÜNCHEN (lby) - Ein Hü und Hott im bayerischen Wissenschaftsministerium kommt Schülerinnen der Heilerziehungspflege teuer zu stehen: Sie sollen keine BAföG-Darlehen mehr bekommen und bereits ausgezahltes Geld in Höhe von mehreren tausend Euro noch vor Ende der Ausbildung wieder zurückzahlen. Der Grund: Ihre Ausbildung wurde im Februar 2017 für förderfähig erklärt, gut ein Jahr später machte das Wissenschaftsministerium in München das aber wieder rückgängig.
Kritik der Grünen
Mehrere Fachschulen haben sich bei der Staatsregierung über dieses Vorgehen beschwert. Die Landtags-Grünen kritisierten das Vorgehen der Behörden am Freitag scharf: „Die CSU-Regierung schafft es nicht mal mehr, in simplen Verwaltungsvorgängen zuverlässige Auskünfte zu geben, die wenigstens zwei Jahre lang Gültigkeit haben“, sagte die Grünen-Abgeordnete Kerstin Celina am Freitag.
Das Wissenschaftsministerium sagte zu dem Fall: „Derzeit wird geprüft, ob und inwieweit man den betroffenen Schülerinnen und Schülern nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes entgegenkommen kann. Dies gilt insbesondere für die etwaige Rückforderung von bereits ausgezahlten Leistungen durch die Ämter für Ausbildungsförderung“, erklärte ein Sprecher.
Wie viele Schülerinnen die Kehrtwende trifft, ist nicht bekannt; in Bayern gibt es über 30 Fachschulen für Heilerziehungspflege. Dabei geht es um für Schülerinnen durchaus beträchtliche Summen. So forderte in einem Fall die Bank 7931 Euro für das erste Ausbildungsjahr von einer Frau zurück.
In einer ganzen Reihe von Fällen können die jungen Frauen die Ausbildung wahrscheinlich nicht beenden, wenn nicht Abhilfe geschaffen wird – ganz abgesehen von der geforderten Rückzahlung fehlt nun auch das Geld, um den Lebensunterhalt im zweiten Ausbildungsjahr zu bezahlen. An der Bamberger Fachschule hat die Hiobsbotschaft ein Fünftel der dortigen Schülerschaft getroffen. „Mit diesem Hin- und Hergehüpfe frustriert die Staatsregierung dauerhaft motivierte junge Menschen mitten in ihrer Ausbildung und lässt sie finanziell im Regen stehen“, kritisierte die Grünen-Sozialpolitikerin Celina.
Nur für Vollzeit-Ausbildung
Der Grund des Hü und Hott ist bürokratischer Natur: Das Wissenschaftsministerium hatte im Februar 2017 die Ausbildung für BAföG-fähig erklärt. Später wurde das Ministerium von mehreren Ämtern für Ausbildungsförderung darauf aufmerksam gemacht, dass BAföG nur für Vollzeit-Ausbildung gewährt wird. Doch der Praxisunterricht in Heilerziehung genügt nicht der vom Bund vorgegebenen Definition von „Unterricht“, wie aus der Stellungnahme des Ministeriums hervorgeht. Am 24. Juli folgte dann der Rückzieher.