Auch Griechenland soll Flüchtlinge zurücknehmen
Bundesregierung schließt weiteres Abkommen – scharfe Kritik von Pro Asyl
BERLIN/ATHEN (dpa/AFP) - Nach dem Abkommen mit Spanien hat sich Deutschland auch mit Griechenland auf eine Vereinbarung zur Rücknahme bereits registrierter Asylbewerber geeinigt. „Der Abschluss steht unmittelbar bevor“, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Freitag. Es fehle nur ein letzter Briefwechsel. Die Einigung sei am Donnerstagabend erzielt worden. Über Einzelheiten und mögliche Gegenleistungen sagte die Sprecherin nichts.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte: „Es ist gut, dass man zu einem Ergebnis gekommen ist.“Die Verhandlungen seien „quasi abgeschlossen“. Das Ergebnis entspreche dem Geist des Gesprächs, das sie mit dem griechischen Premier Alexis Tsipras geführt habe. Auch die Verhandlungen mit Italien über das geplante Migrationsabkommen seien „sehr weit fortgeschritten“, berichtete das Innenministerium weiter. Beide Seiten seien in Gesprächen auf Ministerebene. „Wir gehen davon aus, dass diese Vereinbarung auch mit Italien zustande kommt.“
In Athen geht man davon aus, dass es sich nur um eine kleine Zahl von Menschen handelt, die aus Deutschland nach Griechenland zurückgeführt werden sollen. Ohnehin gelinge es vielen Migranten, weiter nach Mitteleuropa zu reisen, ohne sich zu registrieren. Diese könnten dann auch nicht zurückgeschickt werden.
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat das Rückführungsabkommen mit Griechenland scharf kritisiert. „Wir befürchten eine Umgehung geltenden Rechts durch dieses Abkommen“, sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt. Gerade vor dem Hintergrund jüngster rechtswidriger Abschiebungen müsse „das Handeln der Behörden durch unabhängige Gerichte kontrolliert werden können“.
Wie in dem zuvor bereits mit Spanien geschlossenen Rückführungsabkommen sollen laut Bundesinnenministerium Flüchtlinge, die an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen werden, innerhalb von 48 Stunden nach Griechenland zurückgeschickt werden können, wenn sie dort zuvor bereits einen Asylantrag gestellt haben. „In 48 Stunden kann kein rechtskonformes DublinVerfahren durchgeführt werden“, sagte dazu Burkhardt. Vor einer möglichen Rücksendung müsse geprüft werden, ob in Griechenland menschenwürdige Zustände für Flüchtlinge herrschen und ob der Betreffende möglicherweise in Deutschland Familienangehörige habe.
Nach unbestätigten Berichten sieht die deutsch-griechische Vereinbarung auch die Beschleunigung der Familienzusammenführungen vor. In Griechenland warten rund 3000 Flüchtlinge darauf, zu ihren Familien nach Deutschland reisen zu dürfen.