So stimmt’s
In unserer Donnerstagsausgabe hat sich ein Fehler eingeschlichen. In der Meldung über den ExorzismusFall der in der Schweiz getöteten Wilhelmsdorferin (Kreis Ravensburg), hieß es, der Vater sei in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von neun Monaten verurteilt worden. Richtig ist, dass der Mann eine Freiheitsstrafe von neun Jahren erhielt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.