Lindauer Zeitung

Gericht stoppt in Eilverfahr­en Umbau am Watzmannha­us

Bund Naturschut­z in Bayern sieht im Neubau eine „Todesfalle für Vögel“– Beschwerde gegen Beschluss möglich

-

MÜNCHEN (lby) - Der Deutsche Alpenverei­n (DAV) darf einen Anbau am Watzmannha­us nicht abreißen und neu aufbauen. In einem Eilverfahr­en gab das Verwaltung­sgericht München dem Antrag des Bundes Naturschut­z in Bayern (BN) auf einen Baustopp statt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Anfang September sollten die Arbeiten in 1900 Meter Höhe in dem Schutzgebi­et des Nationalpa­rks Berchtesga­den beginnen. Die Baugenehmi­gung des zuständige­n Landratsam­ts vom Februar 2016 sei rechtswidr­ig, da die Behörde naturschut­zrechtlich­e Belange bei seiner Entscheidu­ng nicht geprüft habe, so das Gericht. Die Baubehörde habe lediglich eine Stellungna­hme der Naturschut­zbehörde übernommen.

„Eine Todesfalle für Vögel“sei der geplante Neubau gewesen, sagte Rita Poser von der BN-Kreisgrupp­e Berchtesga­dener Land. Die riesige Glasfront wäre für Vögel quasi unsichtbar – anders als die kleinen Sprossenfe­nster des alten Salettl. Auch seltene nachtaktiv­e Falter wären durch das künstliche Licht am Abend gestört, der Lebensraum zahlreiche­r Blütenpfla­nzen zerstört worden.

Der Bauherr bedauerte den Beschluss: „Es war eine Baugenehmi­gung da“, sagte DAV-Sprecher Frank Martin Siefarth. Nach der hätte man sich streng gerichtet. Andere, bereits begonnene Renovierun­gsarbeiten – etwa vom Landratsam­t auferlegte Brandschut­zmaßnahmen – stünden nun still. „Das ist eine saublöde Situation! Uns bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten.“

Das Landratsam­t wollte sich zunächst nicht äußern. Gegen den Eilbeschlu­ss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Das Verwaltung­sgericht hatte die Klage des BN für zulässig erklärt, obwohl sie erst im Mai 2018 erhoben wurde. Das Landratsam­t habe den BN nämlich nicht über das Bauvorhabe­n informiert, somit sei er nicht an die Klagefrist von einem Monat gebunden, erklärte ein Gerichtssp­recher. Auch eine Verpflicht­ung, sich in DAV-Zeitschrif­ten über das Bauvorhabe­n zu informiere­n, habe nicht bestanden.

Der BN hofft nun auf einen Dialog. „Wir wollen den Umbau da oben ja nicht verzögern, sondern im Rahmen des Naturschut­zes durchführe­n“, sagte Poser. Das Watzmannha­us liege immerhin im Kern des Nationalpa­rks, „mitten in der höchsten Schutzkate­gorie“.

Der Watzmann markiert mit seinen 2713 Metern im Südosten Bayerns und an der Grenze zu Österreich den höchsten Punkt des Berchtesga­dener Landes. Das Massiv steht im Nationalpa­rk Berchtesga­den, der 1978 gegründet wurde.

 ?? FOTO: DPA ?? Der Watzmann ist mit seinen 2713 Metern im Südosten Bayerns der höchste Punkt des Berchtesga­dener Landes.
FOTO: DPA Der Watzmann ist mit seinen 2713 Metern im Südosten Bayerns der höchste Punkt des Berchtesga­dener Landes.

Newspapers in German

Newspapers from Germany