Gericht stoppt in Eilverfahren Umbau am Watzmannhaus
Bund Naturschutz in Bayern sieht im Neubau eine „Todesfalle für Vögel“– Beschwerde gegen Beschluss möglich
MÜNCHEN (lby) - Der Deutsche Alpenverein (DAV) darf einen Anbau am Watzmannhaus nicht abreißen und neu aufbauen. In einem Eilverfahren gab das Verwaltungsgericht München dem Antrag des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) auf einen Baustopp statt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Anfang September sollten die Arbeiten in 1900 Meter Höhe in dem Schutzgebiet des Nationalparks Berchtesgaden beginnen. Die Baugenehmigung des zuständigen Landratsamts vom Februar 2016 sei rechtswidrig, da die Behörde naturschutzrechtliche Belange bei seiner Entscheidung nicht geprüft habe, so das Gericht. Die Baubehörde habe lediglich eine Stellungnahme der Naturschutzbehörde übernommen.
„Eine Todesfalle für Vögel“sei der geplante Neubau gewesen, sagte Rita Poser von der BN-Kreisgruppe Berchtesgadener Land. Die riesige Glasfront wäre für Vögel quasi unsichtbar – anders als die kleinen Sprossenfenster des alten Salettl. Auch seltene nachtaktive Falter wären durch das künstliche Licht am Abend gestört, der Lebensraum zahlreicher Blütenpflanzen zerstört worden.
Der Bauherr bedauerte den Beschluss: „Es war eine Baugenehmigung da“, sagte DAV-Sprecher Frank Martin Siefarth. Nach der hätte man sich streng gerichtet. Andere, bereits begonnene Renovierungsarbeiten – etwa vom Landratsamt auferlegte Brandschutzmaßnahmen – stünden nun still. „Das ist eine saublöde Situation! Uns bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten.“
Das Landratsamt wollte sich zunächst nicht äußern. Gegen den Eilbeschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage des BN für zulässig erklärt, obwohl sie erst im Mai 2018 erhoben wurde. Das Landratsamt habe den BN nämlich nicht über das Bauvorhaben informiert, somit sei er nicht an die Klagefrist von einem Monat gebunden, erklärte ein Gerichtssprecher. Auch eine Verpflichtung, sich in DAV-Zeitschriften über das Bauvorhaben zu informieren, habe nicht bestanden.
Der BN hofft nun auf einen Dialog. „Wir wollen den Umbau da oben ja nicht verzögern, sondern im Rahmen des Naturschutzes durchführen“, sagte Poser. Das Watzmannhaus liege immerhin im Kern des Nationalparks, „mitten in der höchsten Schutzkategorie“.
Der Watzmann markiert mit seinen 2713 Metern im Südosten Bayerns und an der Grenze zu Österreich den höchsten Punkt des Berchtesgadener Landes. Das Massiv steht im Nationalpark Berchtesgaden, der 1978 gegründet wurde.