Mann betrügt Jobcenter um gut 10 000 Euro
Richter Klaus Harter verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung
LINDAU - Er soll monatelang Hartz 4 kassiert haben, obwohl er längst wieder Arbeit gefunden hatte. So hat ein Mann, der einmal im Landkreis Lindau gewohnt hat, das Lindauer Jobcenter um mehr als 10 000 Euro betrogen. Vor dem Lindauer Amtsgericht gestand der Mann zwar. Reue zeigte er allerdings nicht.
„Ich habe es aus rein finanziellen Gründen gemacht“, erklärte der Angeklagte, dessen Anwalt nicht zur Verhandlung erschienen war. „Ich muss Unterhalt für meine Tochter bezahlen, Miete bezahlen – und Schulden habe ich auch.“Den Betrug an sich versuchte er gar nicht abzustreiten. „Warum soll ich lügen?“, fragte er.
Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten gleich mehrere Betrugsfälle zur Last. So soll er 2016 und 2017 beim Lindauer Jobcenter immer wieder Hartz 4 beantragt haben – obwohl er angestellt war und teilweise als Selbstständiger Geld verdient hatte. Über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren waren so mehr als 10 000 Euro zusammengekommen, die er dem Jobcenter bis heute schuldet. Herausgekommen war der Betrug zufällig bei einem Datenabgleich des Jobcenters.
Der Angeklagte behauptete bis zum Ende, dass er seine neue Arbeit seinem Sachbearbeiter im Jobcenter mündlich mitgeteilt hatte. „Es ist eine riesengroße Schweinerei, dass er nicht da ist“, echauffierte sich der Angeklagte. Eine andere JobcenterMitarbeiterin, die als Zeugin geladen war, konnte nur sagen, was in den Akten des Angeklagten stand – und da war keine Rede von einer aufgenommenen Arbeitsstelle.
„Ich habe gesagt, dass ich mich selbstständig mache und auf geringfügiger Basis arbeite, weil ich sonst keine Zukunft mehr sehe“, erklärte der Angeklagte. Schließlich habe er es als 58-Jähriger mit einer 50-ProzentSchwerbehinderung nicht leicht, Arbeit zu finden. „Ich habe nie einen richtigen Anschluss gefunden. Denn die meisten wollen ja mittlerweile ein Führungszeugnis und da falle ich sofort durchs Raster.“
Was der Angeklagte damit meinte, wurde deutlich, als Richter Klaus Harter das Vorstrafenregister des Mannes verlas: Es enthielt 22 Einträge, unter anderem wegen Diebstahls, Leistungserschleichung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Dopings.
4000 Euro an die Lindauer Bahnhofsmission
Die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Plädoyer von einem gewerbsmäßigen Betrug aus und forderte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Richter Klaus Harter verurteilte den Angeklagten schließlich zu elf Monaten auf Bewährung – und 4000 Euro, die der Angeklagte an die Lindauer Bahnhofsmission zahlen soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dass der Angeklagte im Glauben gehandelt hatte, alles richtig zu machen, nahm Richter Harter ihm nicht ab: „Sie haben gesehen, dass ungekürzt Geld gekommen ist. Auch das ist ein Indiz.“
„Die meisten wollen ja mittlerweile ein Führungszeugnis und da falle ich sofort durchs Raster.“
Der Angeklagte