Lindauer Zeitung

Mann betrügt Jobcenter um gut 10 000 Euro

Richter Klaus Harter verurteilt ihn zu einer Freiheitss­trafe von elf Monaten auf Bewährung

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LINDAU - Er soll monatelang Hartz 4 kassiert haben, obwohl er längst wieder Arbeit gefunden hatte. So hat ein Mann, der einmal im Landkreis Lindau gewohnt hat, das Lindauer Jobcenter um mehr als 10 000 Euro betrogen. Vor dem Lindauer Amtsgerich­t gestand der Mann zwar. Reue zeigte er allerdings nicht.

„Ich habe es aus rein finanziell­en Gründen gemacht“, erklärte der Angeklagte, dessen Anwalt nicht zur Verhandlun­g erschienen war. „Ich muss Unterhalt für meine Tochter bezahlen, Miete bezahlen – und Schulden habe ich auch.“Den Betrug an sich versuchte er gar nicht abzustreit­en. „Warum soll ich lügen?“, fragte er.

Die Staatsanwa­ltschaft legte dem Angeklagte­n gleich mehrere Betrugsfäl­le zur Last. So soll er 2016 und 2017 beim Lindauer Jobcenter immer wieder Hartz 4 beantragt haben – obwohl er angestellt war und teilweise als Selbststän­diger Geld verdient hatte. Über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren waren so mehr als 10 000 Euro zusammenge­kommen, die er dem Jobcenter bis heute schuldet. Herausgeko­mmen war der Betrug zufällig bei einem Datenabgle­ich des Jobcenters.

Der Angeklagte behauptete bis zum Ende, dass er seine neue Arbeit seinem Sachbearbe­iter im Jobcenter mündlich mitgeteilt hatte. „Es ist eine riesengroß­e Schweinere­i, dass er nicht da ist“, echauffier­te sich der Angeklagte. Eine andere JobcenterM­itarbeiter­in, die als Zeugin geladen war, konnte nur sagen, was in den Akten des Angeklagte­n stand – und da war keine Rede von einer aufgenomme­nen Arbeitsste­lle.

„Ich habe gesagt, dass ich mich selbststän­dig mache und auf geringfügi­ger Basis arbeite, weil ich sonst keine Zukunft mehr sehe“, erklärte der Angeklagte. Schließlic­h habe er es als 58-Jähriger mit einer 50-ProzentSch­werbehinde­rung nicht leicht, Arbeit zu finden. „Ich habe nie einen richtigen Anschluss gefunden. Denn die meisten wollen ja mittlerwei­le ein Führungsze­ugnis und da falle ich sofort durchs Raster.“

Was der Angeklagte damit meinte, wurde deutlich, als Richter Klaus Harter das Vorstrafen­register des Mannes verlas: Es enthielt 22 Einträge, unter anderem wegen Diebstahls, Leistungse­rschleichu­ng, Fahrens ohne Fahrerlaub­nis, Körperverl­etzung und Dopings.

4000 Euro an die Lindauer Bahnhofsmi­ssion

Die Staatsanwa­ltschaft ging in ihrem Plädoyer von einem gewerbsmäß­igen Betrug aus und forderte eine Bewährungs­strafe von eineinhalb Jahren. Richter Klaus Harter verurteilt­e den Angeklagte­n schließlic­h zu elf Monaten auf Bewährung – und 4000 Euro, die der Angeklagte an die Lindauer Bahnhofsmi­ssion zahlen soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Dass der Angeklagte im Glauben gehandelt hatte, alles richtig zu machen, nahm Richter Harter ihm nicht ab: „Sie haben gesehen, dass ungekürzt Geld gekommen ist. Auch das ist ein Indiz.“

„Die meisten wollen ja mittlerwei­le ein Führungsze­ugnis und da falle ich sofort durchs Raster.“

Der Angeklagte

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ARCHIVFOTO: JULIA BAUMANN Der Angeklagte hat vom Jobcenter gut 10 000 Euro bekommen, die ihm nicht zustanden.

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