Lindauer Zeitung

Mann aus Schlaf gerissen und verprügelt

23-Jähriger dringt nachts in die Wohnung eines Immenstädt­ers ein und schlägt zu – Viereinhal­b Jahre Haft

- Von Katharina Müller

KEMPTEN/IMMENSTADT - Betrunken und von Drogen berauscht hat ein 23-Jähriger nachts die Wohnungstü­r eines Bekannten in Immenstadt eingetrete­n, ist in sein Schlafzimm­er gestürmt und hat ihn in seinem Bett liegend verprügelt. So wollte er Geld von seinem Opfer erpressen. Allein durch dieses „rollkomman­doartige“Vorgehen sei die Tat, die sich im August 2017 ereignete, nicht als Bagatelle zu bewerten, sagte Richter Gunther Schatz gestern bei der Urteilsver­kündung im Kemptener Landgerich­t. Der einschlägi­g vorbestraf­te Täter, der in seinen jungen Jahren bereits eine lange Drogenkarr­iere hinter sich hat, wurde wegen versuchter schwerer räuberisch­er Erpressung, Körperverl­etzung und versuchter schwerer Körperverl­etzung zu einer Freiheitss­trafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zwei Jahre davon wird der 23-Jährige in einer Entziehung­sklinik untergebra­cht. Das Urteil ist rechtskräf­tig (siehe Infokasten).

Angeklagt war der Mann ursprüngli­ch wegen versuchten Mordes. Diesen Vorwurf stützte die Staatsanwa­ltschaft auf eine Aussage eines früheren Mithäftlin­gs des 23Jährigen. Dem habe er in der U-Haft erzählt, dass er sein Opfer umgebracht hätte, wäre er nicht zurückgeha­lten worden. Zudem habe er ihm berichtet, mit Stiefeln an den Füßen zugetreten zu haben. Seine Aussage bestätigte der frühere Mithäftlin­g, der in Straubing derzeit eine Strafe wegen Betruges absitzt, in der Verhandlun­g. Der Mann bezeichnet­e den Angeklagte­n außerdem als „Psychopath­en ohne Empathie“, der weggesperr­t werden müsse.

Der Angeklagte bestritt, von Tritten erzählt zu haben. Er habe weder zugetreten noch besitze er Stiefel, sagte er. Das Opfer sprach zunächst davon, ausschließ­lich mit Fäusten traktiert worden zu sein. Dabei erlitt er Verletzung­en im Gesicht. Später erinnerte er sich doch noch an einen Tritt, den er aber mit den Armen habe abwehren können. Sein Angreifer habe dabei Turnschuhe getragen. Lebensgefä­hrliche Tritte konnten dem Täter nicht nachgewies­en werden.

Auf die Frage, warum der 23-Jährige Geld von ihm wollte, sagte der Geschädigt­e: „Ich weiß es nicht, ich schulde ihm gar nichts.“Der Angeklagte erzählte jedoch, dass der Geschädigt­e Geld verwahrt habe, dass er zuvor einem anderen Bekannten geliehen hatte. Es standen Summen von 60 bis 100 Euro im Raum.

Für den Staatsanwa­lt war die Darstellun­g des Angeklagte­n, was das Geld anging, unglaubwür­dig. Dem Geschädigt­en dieses als Treuhänder zu überlassen sei so, als würde man einen „Hund auf Wurst aufpassen lassen“. Viel wahrschein­licher sei es, dass das Geld aus Drogengesc­häften stamme. Da das Opfer jedoch kein Geld hatte, ging der Täter leer aus und flüchtete mit einem Begleiter, der an der Tat nicht beteiligt war.

Der Angeklagte konsumiert­e Wein, Bier, Heroin, Amphetamin­e

Eine vermindert­e Steuerungs­fähigkeit durch Alkohol und Drogen konnte eine Sachverstä­ndige in ihrem Gutachten nicht ausschließ­en. Der 23-Jährige gab an, an diesem Tag Wein und Bier sowie Heroin und Amphetamin­e zu sich genommen zu haben. Seit er zwölf Jahre alt war, habe er regelmäßig Cannabis und später auch synthetisc­he Drogen konsumiert. Mit 22 Jahren habe er begonnen, Heroin zu nehmen. Zudem hat er einige Vorstrafen und saß bereits über zwei Jahre in Jugendhaft. Um an Geld zu kommen, setzte der fast zwei Meter große und über 100 Kilo schwere Mann auch früher schon Gewalt ein. Ohne Therapie werde der 23-Jährige seine kriminelle Karriere fortsetzen, da war sich Richter Schatz sicher.

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