Mann aus Schlaf gerissen und verprügelt
23-Jähriger dringt nachts in die Wohnung eines Immenstädters ein und schlägt zu – Viereinhalb Jahre Haft
KEMPTEN/IMMENSTADT - Betrunken und von Drogen berauscht hat ein 23-Jähriger nachts die Wohnungstür eines Bekannten in Immenstadt eingetreten, ist in sein Schlafzimmer gestürmt und hat ihn in seinem Bett liegend verprügelt. So wollte er Geld von seinem Opfer erpressen. Allein durch dieses „rollkommandoartige“Vorgehen sei die Tat, die sich im August 2017 ereignete, nicht als Bagatelle zu bewerten, sagte Richter Gunther Schatz gestern bei der Urteilsverkündung im Kemptener Landgericht. Der einschlägig vorbestrafte Täter, der in seinen jungen Jahren bereits eine lange Drogenkarriere hinter sich hat, wurde wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zwei Jahre davon wird der 23-Jährige in einer Entziehungsklinik untergebracht. Das Urteil ist rechtskräftig (siehe Infokasten).
Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen versuchten Mordes. Diesen Vorwurf stützte die Staatsanwaltschaft auf eine Aussage eines früheren Mithäftlings des 23Jährigen. Dem habe er in der U-Haft erzählt, dass er sein Opfer umgebracht hätte, wäre er nicht zurückgehalten worden. Zudem habe er ihm berichtet, mit Stiefeln an den Füßen zugetreten zu haben. Seine Aussage bestätigte der frühere Mithäftling, der in Straubing derzeit eine Strafe wegen Betruges absitzt, in der Verhandlung. Der Mann bezeichnete den Angeklagten außerdem als „Psychopathen ohne Empathie“, der weggesperrt werden müsse.
Der Angeklagte bestritt, von Tritten erzählt zu haben. Er habe weder zugetreten noch besitze er Stiefel, sagte er. Das Opfer sprach zunächst davon, ausschließlich mit Fäusten traktiert worden zu sein. Dabei erlitt er Verletzungen im Gesicht. Später erinnerte er sich doch noch an einen Tritt, den er aber mit den Armen habe abwehren können. Sein Angreifer habe dabei Turnschuhe getragen. Lebensgefährliche Tritte konnten dem Täter nicht nachgewiesen werden.
Auf die Frage, warum der 23-Jährige Geld von ihm wollte, sagte der Geschädigte: „Ich weiß es nicht, ich schulde ihm gar nichts.“Der Angeklagte erzählte jedoch, dass der Geschädigte Geld verwahrt habe, dass er zuvor einem anderen Bekannten geliehen hatte. Es standen Summen von 60 bis 100 Euro im Raum.
Für den Staatsanwalt war die Darstellung des Angeklagten, was das Geld anging, unglaubwürdig. Dem Geschädigten dieses als Treuhänder zu überlassen sei so, als würde man einen „Hund auf Wurst aufpassen lassen“. Viel wahrscheinlicher sei es, dass das Geld aus Drogengeschäften stamme. Da das Opfer jedoch kein Geld hatte, ging der Täter leer aus und flüchtete mit einem Begleiter, der an der Tat nicht beteiligt war.
Der Angeklagte konsumierte Wein, Bier, Heroin, Amphetamine
Eine verminderte Steuerungsfähigkeit durch Alkohol und Drogen konnte eine Sachverständige in ihrem Gutachten nicht ausschließen. Der 23-Jährige gab an, an diesem Tag Wein und Bier sowie Heroin und Amphetamine zu sich genommen zu haben. Seit er zwölf Jahre alt war, habe er regelmäßig Cannabis und später auch synthetische Drogen konsumiert. Mit 22 Jahren habe er begonnen, Heroin zu nehmen. Zudem hat er einige Vorstrafen und saß bereits über zwei Jahre in Jugendhaft. Um an Geld zu kommen, setzte der fast zwei Meter große und über 100 Kilo schwere Mann auch früher schon Gewalt ein. Ohne Therapie werde der 23-Jährige seine kriminelle Karriere fortsetzen, da war sich Richter Schatz sicher.