Konflikte mit Mountainbikern: Lösung in Sicht?
Alpenverein und Freistaat starten Modellprojekt für ein Miteinander von Radlern, Wanderern und Grundbesitzern
BAD HINDELANG - Konflikte zwischen Mountainbikern einerseits und Wanderern, Älplern und Landwirten auf der anderen Seite sollen jetzt in einem Modellprojekt gelöst werden. Das bayerische Umweltministerium stellt für drei Jahre 250 000 Euro zur Verfügung, der Deutsche Alpenverein (DAV) 108 000 Euro. Die Landkreise Oberallgäu und Bad Tölz-Wolfratshausen sind die beiden Projektgebiete im Freistaat. Gestern fiel im Oberallgäuer Bad Hindelang offiziell der Startschuss für das Vorhaben.
Die Ausgangslage ist bekannt: Immer mehr Menschen sind mit dem Mountainbike in den Bergen unterwegs, in den vergangenen zwei bis drei Jahren hat sich die Zahl der Zweiradfahrer nochmals enorm erhöht. Viele von ihnen fahren jetzt mit E-Bike – bis in Höhen und auf Wegen, die viele ohne Motorunterstützung nie geschafft hätten. Nach neuesten Zahlen haben nahezu 80 Prozent der verkauften Mountainbikes inzwischen einen Elektromotor. Laut Alpenverein kommt es immer öfter zu Spannungen, wenn Wanderer, Biker mit oder ohne E-Motor sowie Älpler und Landwirte aufeinandertreffen.
Mit dem gestern vorgestellten Projekt unter Federführung des Alpenvereins sollen die Sportler insbesondere für die Anliegen der Alpund Landwirtschaft sensibilisiert werden. „Wir setzen auf das Wissen und die Einsicht aller Betroffenen“, sagte DAV-Vizepräsident Roland Stierle. Nach einer Umfrage des Vereins unter den Mitgliedern ist jedes zweite der 1,2 Millionen Mitglieder mehr oder weniger oft auch mit dem Fahrrad in den Bergen unterwegs. Stierle bezeichnete Mountainbiken als eine „Kernsportart“des Alpenvereins. Erarbeitet werden sollen die Lösungsstrategien unter anderem von einem jungen Diplom-Landschaftsplaner, von einem Biologen und einem Mitarbeiter der Alpenvereins-Geschäftsstelle.
„Vertrauensverhältnis“angestrebt
Aber wie könnten Lösungsansätze aussehen? Der Alpenverein und Ministerialdirigent Alois Bogenrieder sind sich einig: Das freie Betretungsrecht der Natur, wie es in der bayerischen Verfassung verankert ist, soll unangetastet bleiben. Man wolle keine Verbote. Vielmehr gehe es darum, ein „Vertrauensverhältnis zwischen allen Nutzergruppen“aufzubauen. Dabei spielen auch haftungsrechtliche Fragen eine große Rolle, die viele Grundeigentümer bewegen: Wer haftet für mögliche Stürze oder andere Unfälle auf einem Wald- oder Wiesenweg? „Wir brauchen klare Regelungen“, sagte der Oberallgäuer Landrat Toni Klotz. Für ihn ist es keineswegs undenkbar, dass besonders schützenswerte Gebiete für Mountainbiker gesperrt werden könnten.
Bereits seit über einem Jahr ist bei der Allgäu GmbH eine Mountainbike-Konzeption für die Region in Arbeit. Dabei geht es unter anderem um die Ausschilderung von 900 Kilometern Strecke. So sollen die Sportler kanalisiert werden. Bestandteil des Konzepts sind auch haftungsrechtliche Verträge zwischen Gemeinden und Grundbesitzern.
Ganz anders als in Bayern ist die Rechtslage in Tirol. Dort dürfen in den Bergen nur diejenigen Wege befahren werden, die ausdrücklich als Bike-Routen ausgewiesen sind.