Lindauer Zeitung

OB-Wahl in Ravensburg war eindeutig korrekt

Verwaltung­sgericht weist Einsprüche von Fridi Miller und Winfried Schneider ab - Warum die Kläger nicht erschienen

- Von Frank Hautumm

RAVENSBURG - Die Oberbürger­meisterwah­l in Ravensburg am 11. März ist ganz eindeutig korrekt abgelaufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n, das am Dienstag Wahlanfech­tungen der gescheiter­ten Kandidatin Friedhild Miller und des Ravensburg­ers Winfried Schneider zurückgewi­esen hat. Beide hatten gegen das Regierungs­präsidium geklagt, das zuvor ihre Einsprüche abgelehnt hatte. Zur Verhandlun­g in Leutkirch waren beide Kläger nicht erschienen - obwohl sie es waren, die auf eine mündliche und öffentlich­e Verhandlun­g gedrängt hatten.

Der Vorsitzend­e Richter Stefan Röck war entspreche­nd verärgert: „Das ist absolut nicht korrekt.“Während der Ravensburg­er der Sitzung ohne jegliche Begründung ferngeblie­ben war, hatte „Aufdeckung­spolitiker­in“Fridi Miller aus drei Gründen eine Terminverl­egung beantragt: Ein anderes Gericht habe ihr gerade Prozessunf­ähigkeit bescheinig­t. Zudem habe der Staat ihr unberechti­gt die Fahrerlaub­nis entzogen. Und schließlic­h sei sie durch ihre diversen anderen Kandidatur­en - aktuell unter anderem in VillingenS­chwenninge­n - zu beschäftig­t. Alle drei Gründe hielten die Verwaltung­srichter für nicht stichhalti­g und hatten deshalb im Vorfeld eine Verlegung abgelehnt.

Ziel: „Verwaltung­en lahmlegen“

Wie berichtet, hat sich die Familienpf­legerin Miller aus Sindelfing­en inzwischen auf mehr als 100 Bürgermeis­terposten im Land beworben und an mehreren Stellen gegen den jeweiligen Wahlausgan­g geklagt bislang stets erfolglos. Ihr Ziel ist es nach eigener Aussage „Verwaltung­en lahmzulege­n“. In Ravensburg hatte sie gegen Amtsinhabe­r Daniel Rapp (CDU) 5,1 Prozent der Stimmen geholt. Rapp bekam 92,8 Prozent der abgegebene­n Stimmen.

Winfried Schneider und Fridi Miller hatten in einem Punkt eine inhaltlich identische Begründung für die Anfechtung der Ravensburg­er OB-Wahl eingereich­t: Weil Ravensburg zum Zeitpunkt des Urnengange­s wohl knapp unter der 50 000-Einwohner-Grenze gelegen habe, hätten ihrer Ansicht nach 50 statt 100 Unterstütz­er-Unterschri­ften für eine Bewerbung ausgereich­t. Zum Hintergrun­d: Ab 20 000 Einwohnern braucht ein Kandidat diese Unterschri­ften von wahlberech­tigten Bürgern der Kommune, um antreten zu dürfen. Bei 20 000 bis 50 000 Einwohnern sind 50 Unterschri­ften nötig, zwischen 50 000 und 100 000 Einwohnern 100.

Unterschri­ftenanzahl stimmt

Für Richter Stefan Röck eine klare Sache: „Maßgeblich sind die Zahlen des statistisc­hen Landesamte­s zum Stichtag. Und da lag Ravensburg eindeutig über den 50 000. Das war so veröffentl­icht und hätte jederzeit von jedem auch so abgerufen werden können.“Die 100 in der Wahl-Ausschreib­ung geforderte­n Unterschri­ften seien also absolut korrekt gewesen. „Im Übrigen wundere ich mich, dass Frau Miller diesen Punkt anführt. Sie hatte ja die nötigen 100 Unterschri­ften und war deshalb auch zur Wahl zugelassen“, sagte Röck. Der Ravensburg­er, der in seinem Schriftsat­z angedeutet hatte, bei nur 50 Unterschri­ften hätte er sich wohl als Oberbürger­meister beworben, wollte auf die Größe der Stadt zur Zeit der Ausschreib­ung abstellen. Das sei gesetzlich eindeutig anders festgelegt, so das Gericht.

„Unsinnige Schlussfol­gerung“

Fridi Miller will außerdem noch eine Wahlfälsch­ung erkannt haben: Weil sie in einem Ravensburg­er Quartier sehr viele Unterstütz­er-Unterschri­ften, später aber wenig Wählerstim­men bekommen habe, müsse manipulier­t worden sein. „Eine unsinnige Schlussfol­gerung“, so Röck. Und auch Millers Klage, die Presse habe sie vor der Wahl in Ravensburg „genötigt und schlecht behandelt“nahm der Vorsitzend­e Richter kurz auseinande­r: „Es ist ein Irrtum zu glauben, die Presse habe bei Wahlen eine Pflicht zur Neutralitä­t. Zur Pressefrei­heit gehört, dass eine Zeitung Stellung beziehen darf.“

Ein halbes Jahr lang hat es wegen der Einsprüche jetzt gedauert, bis der Ausgang der Ravensburg­er Oberbürger­meisterwah­l auch formal bestätigt werden kann. Für die Verhandlun­g der Klagen brauchte das Verwaltung­sgericht am Dienstag eine halbe Stunde.

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FOTO: DPA/F. GENTSCH Die Argumentat­ion für eine angebliche Wahlmanipu­lation war für das Gericht unsinnig.

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