OB-Wahl in Ravensburg war eindeutig korrekt
Verwaltungsgericht weist Einsprüche von Fridi Miller und Winfried Schneider ab - Warum die Kläger nicht erschienen
RAVENSBURG - Die Oberbürgermeisterwahl in Ravensburg am 11. März ist ganz eindeutig korrekt abgelaufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Sigmaringen, das am Dienstag Wahlanfechtungen der gescheiterten Kandidatin Friedhild Miller und des Ravensburgers Winfried Schneider zurückgewiesen hat. Beide hatten gegen das Regierungspräsidium geklagt, das zuvor ihre Einsprüche abgelehnt hatte. Zur Verhandlung in Leutkirch waren beide Kläger nicht erschienen - obwohl sie es waren, die auf eine mündliche und öffentliche Verhandlung gedrängt hatten.
Der Vorsitzende Richter Stefan Röck war entsprechend verärgert: „Das ist absolut nicht korrekt.“Während der Ravensburger der Sitzung ohne jegliche Begründung ferngeblieben war, hatte „Aufdeckungspolitikerin“Fridi Miller aus drei Gründen eine Terminverlegung beantragt: Ein anderes Gericht habe ihr gerade Prozessunfähigkeit bescheinigt. Zudem habe der Staat ihr unberechtigt die Fahrerlaubnis entzogen. Und schließlich sei sie durch ihre diversen anderen Kandidaturen - aktuell unter anderem in VillingenSchwenningen - zu beschäftigt. Alle drei Gründe hielten die Verwaltungsrichter für nicht stichhaltig und hatten deshalb im Vorfeld eine Verlegung abgelehnt.
Ziel: „Verwaltungen lahmlegen“
Wie berichtet, hat sich die Familienpflegerin Miller aus Sindelfingen inzwischen auf mehr als 100 Bürgermeisterposten im Land beworben und an mehreren Stellen gegen den jeweiligen Wahlausgang geklagt bislang stets erfolglos. Ihr Ziel ist es nach eigener Aussage „Verwaltungen lahmzulegen“. In Ravensburg hatte sie gegen Amtsinhaber Daniel Rapp (CDU) 5,1 Prozent der Stimmen geholt. Rapp bekam 92,8 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Winfried Schneider und Fridi Miller hatten in einem Punkt eine inhaltlich identische Begründung für die Anfechtung der Ravensburger OB-Wahl eingereicht: Weil Ravensburg zum Zeitpunkt des Urnenganges wohl knapp unter der 50 000-Einwohner-Grenze gelegen habe, hätten ihrer Ansicht nach 50 statt 100 Unterstützer-Unterschriften für eine Bewerbung ausgereicht. Zum Hintergrund: Ab 20 000 Einwohnern braucht ein Kandidat diese Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern der Kommune, um antreten zu dürfen. Bei 20 000 bis 50 000 Einwohnern sind 50 Unterschriften nötig, zwischen 50 000 und 100 000 Einwohnern 100.
Unterschriftenanzahl stimmt
Für Richter Stefan Röck eine klare Sache: „Maßgeblich sind die Zahlen des statistischen Landesamtes zum Stichtag. Und da lag Ravensburg eindeutig über den 50 000. Das war so veröffentlicht und hätte jederzeit von jedem auch so abgerufen werden können.“Die 100 in der Wahl-Ausschreibung geforderten Unterschriften seien also absolut korrekt gewesen. „Im Übrigen wundere ich mich, dass Frau Miller diesen Punkt anführt. Sie hatte ja die nötigen 100 Unterschriften und war deshalb auch zur Wahl zugelassen“, sagte Röck. Der Ravensburger, der in seinem Schriftsatz angedeutet hatte, bei nur 50 Unterschriften hätte er sich wohl als Oberbürgermeister beworben, wollte auf die Größe der Stadt zur Zeit der Ausschreibung abstellen. Das sei gesetzlich eindeutig anders festgelegt, so das Gericht.
„Unsinnige Schlussfolgerung“
Fridi Miller will außerdem noch eine Wahlfälschung erkannt haben: Weil sie in einem Ravensburger Quartier sehr viele Unterstützer-Unterschriften, später aber wenig Wählerstimmen bekommen habe, müsse manipuliert worden sein. „Eine unsinnige Schlussfolgerung“, so Röck. Und auch Millers Klage, die Presse habe sie vor der Wahl in Ravensburg „genötigt und schlecht behandelt“nahm der Vorsitzende Richter kurz auseinander: „Es ist ein Irrtum zu glauben, die Presse habe bei Wahlen eine Pflicht zur Neutralität. Zur Pressefreiheit gehört, dass eine Zeitung Stellung beziehen darf.“
Ein halbes Jahr lang hat es wegen der Einsprüche jetzt gedauert, bis der Ausgang der Ravensburger Oberbürgermeisterwahl auch formal bestätigt werden kann. Für die Verhandlung der Klagen brauchte das Verwaltungsgericht am Dienstag eine halbe Stunde.