Lindauer Zeitung

Arbeitnehm­er erhalten Recht auf Rückkehr in Vollzeit

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BERLIN (AFP) - Arbeitnehm­er haben ab dem kommenden Jahr das Recht, nach einer Teilzeitbe­schäftigun­g wieder voll zu arbeiten. Der Bundestag billigte am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition das Gesetz zur Brückentei­lzeit, das am 1. Januar in Kraft treten soll. Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) sagte in der Debatte, nach jahrelange­r Diskussion werde die Neuregelun­g insbesonde­re Frauen den Weg aus der „Teilzeitfa­lle“ermögliche­n.

In kleinen Betrieben gilt die Neuregelun­g jedoch nicht. Erst in Unternehme­n mit mehr als 45 Arbeitnehm­ern haben Beschäftig­te künftig Anspruch auf eine befristete Teilzeitph­ase, die zwischen einem und fünf Jahren dauern kann. Unternehme­n, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehm­er haben, müssen allerdings je 15 Arbeitnehm­ern nur einem den Anspruch auf Brückentei­lzeit gewähren.

Stellen können einen Antrag auf Brückentei­lzeit Arbeitnehm­er, die länger als sechs Monate im Unternehme­n beschäftig­t sind. Gründe für die Reduzierun­g, etwa die Pflege von Angehörige­n oder die Erziehung von Kindern, müssen sie nicht angeben. Heil verwies darauf, dass die Koalition das Vorhaben bereits in der vorangegan­genen Legislatur­periode beraten hatte. Es war an den Bedenken der Union gescheiter­t. „Wir können heute sagen: Wir haben uns durchgeset­zt“, sagte der SPD-Politiker.

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