Polizei lässt 28 Autos abschleppen
Anwohner ärgert sich über das Verhalten der Beamten.
LINDAU (jule) - Thomas Zipse ist verärgert: In der Nacht auf Mittwoch wurde er gegen 0.30 Uhr von der Polizei geweckt. Er solle sein Auto wegfahren, ansonsten werde es abgeschleppt. Auf sein Angebot, das Fahrzeug am nächsten Morgen umzuparken, gingen die Polizisten nicht ein. Bis in die frühen Morgenstunden ließen sie 28 Autos abschleppen. Von 20 weiteren Fahrzeugen erreichten sie die Besitzer, die ihre Autos dann umparkten.
„Wir haben den Platz komplett frei gemacht für den Jahrmarkt“, sagt Polizist Mario Minge im Gespräch mit der LZ. Irgendwann müsse die Polizei damit anfangen, und schließlich habe das Halteverbot ab Dienstagnacht gegolten, die Schilder seien rechtzeitig aufgestellt worden.
Thomas Zipse kennt den Mann, der den Krämerstand betreibt, der auf dem Parkplatz vor seiner Wohnung steht. Bereits am Dienstag habe er Kontakt zu diesem aufgenommen. „Ich wusste von ihm, dass sein Team erst am späten Abend des 31.10.2018 mit seinem Fahrzeug anreist“, schreibt Zipse in einer Mail an die LZ. Seine Argumente fanden bei den Polizisten aber kein Gehör, sodass Zipse sein Auto noch in der Nacht wegfahren musste.
Bis er wieder einschlafen konnte, hat es eine Weile gedauert, denn vor seiner Wohung war es noch eine ganze Weile lang laut. „Wir haben bis vier Uhr morgens abschleppen lassen“, sagt Polizist Minge. Diese nächtliche „Ruhestörung“war laut Zipse allerdings völlig unnötig, denn am Mittwochmorgen war der Platz zwischen den Kirchen noch weitgehend leer. Seiner Meinung nach hätte es gereicht, in der Nacht Strafzettel zu verteilen und die Autos erst am nächsten Tag abzuschleppen.
„Grundsätzlich gelten Verkehrsregeln für alle und werden auch geahndet“, sagt Jürgen Widmer, Pressesprecher der Stadt.
Die Polizei weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass in den vergangenen beiden Jahren am Jahrmarkt nur zwei Autos abgeschleppt werden mussten. Auch während des Jahrmarkts würden die Parkverbote weiterhin konsequent überwacht. „Falschparker, vor allem im Bereich der Rettungswege, werden gebührenpflichtig verwarnt und auch konsequent abgeschleppt.“