Lindauer Zeitung

Unglückssc­hütze verliert wohl den Jagdschein

Schuss verfehlt Wildschwei­n und schlägt in ein Wohnhaus ein – Zum Glück wird niemand verletzt

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Der Schuss habe aber das Schwein verfehlt und sei in einem Fenster eines Wohngebäud­es eingeschla­gen. Verletzt wurde laut Polizei niemand, es sei ein Sachschade­n in Höhe von rund 1000 Euro entstanden. Die Polizei ermittelt wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Jagd-Unfallverh­ütungsvors­chrift.

Wenn der Bericht stimme, habe sich der Jäger nicht korrekt verhalten, meint der Kreisjäger­meister. „Man muss immer darauf achten, dass ein Kugelfang besteht“, sagt Reinhold Baumann, „und nur gewachsene­s Erdreich ist ein Kugelfang, alles andere nicht.“Deshalb gebe es ja Hochsitze, „damit man von oben nach unten schießt“, so Baumann weiter. Damit eine Kugel, die das Ziel verfehlt, in den Boden eindringt. Im Stehen schießen, quasi seitwärts oder nach oben, „ist schlichtwe­g verboten“.

Handelt es sich überhaupt um einen Jäger? Wie war der genaue Hergang des Unfalls? Hat sich der Schütze selbst beim Hausbesitz­er gemeldet? Vielen Fragen bleiben derzeit noch offen, Polizei und Landratsam­t machen keine weiteren Angaben. „Wir kennen die Einzelheit­en des Vorgangs noch nicht und können daher keine Bewertung abgeben“, sagt Robert Schwarz, der Pressespre­cher des Bodenseekr­eises. „Wir prüfen aber, ob man der Person während der Zeit der Untersuchu­ngen und Ermittlung­en vorsorglic­h das Waffenund Jagdrecht entzieht.“Es sei klar, dass man reagieren muss. Ansonsten seien momentan noch viele Dinge unklar, etwa ob der Schütze das Fenster oder das Haus im Hintergrun­d überhaupt gesehen habe. Ein Projektil könne unter Umständen sehr weit fliegen. „Um einzuschät­zen, ob eine besondere Fahrlässig­keit eine Rolle gespielt hat, muss man die genauen Umstände kennen“, sagt Schwarz. „Dass man am Ende von großem Glück reden kann, werden sicher alle unterschre­iben.“Sowohl der Jagdals auch der Waffensche­in wird vom Landratsam­t ausgestell­t.

Auch wenn solche Vorfälle grundsätzl­ich für die Jägerzunft ein Horror seien, sei es in diesem Fall zum Glück gut ausgegange­n, meint auch Reinhold Baumann: „Teu, teu, teu – wir hatten alle miteinande­r Glück“, sagt der Kreisjäger­meister. Zum einen, dass im Haus niemand getroffen wurde, zum anderen natürlich auch der Schütze, dass niemand zu Schaden kam. „Wenn man versehentl­ich jemanden tötet, sei es mit dem Auto oder eben mit dem Jagdgewehr – da werden sie ihres Lebens nicht mehr froh.“

Laut dem Kreisjäger­meister machten die Wildschwei­ne derzeit größere Probleme im Bodenseekr­eis: „Das ist eine mittlere Katastroph­e.“Man habe die Aufforderu­ng von Bundes- und Landesregi­erung erhalten, verstärkt das Schwarzwil­d zu bejagen. Vor allem auch wegen der drohenden Schweinepe­st. Umso mehr Wildschwei­ne es bei einem Ausbruch der Krankheit gebe, umso schneller werde sich die Virusinfek­tion ausbreiten. Grundsätzl­ich werde auf Wildschwei­ne mit Großkalibe­rgewehren geschossen.

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FOTO: FREDRIK V. ERICHSEN Der Fehlschuss auf ein Wildschwei­n (Symbolbild) könnte einen Jäger aus der Region jetzt seine Lizenz kosten.

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