Lindauer Zeitung

Verfassung­sschutz behält AfD-Männer im Auge

Streit um Kandidaten für das Landtagspr­äsidium

- Von Matthias Arnold und Marco Hadem

MÜNCHEN (lby) - Der bayerische Verfassung­sschutz wird drei AfDAbgeord­nete vorerst auch nach deren Einzug in den Landtag beobachten. Die Prüfung, ob Uli Henkel, RalfDieter Stadler und Andreas Winhart auch in ihrer Funktion als Mitglieder des Parlaments weiter beobachtet werden, sei noch nicht abgeschlos­sen, sagte ein Sprecher des Verfassung­sschutzes. Bis ein Ergebnis feststeht, werde die Beobachtun­g fortgesetz­t. Wie lange die Prüfung noch dauert, blieb zunächst offen.

Die Maßnahmen des Geheimdien­stes sorgen bei den neuen Landtagsfr­aktionen für Aufregung, denn einer der Beobachtet­en – Uli Henkel – kandidiert für seine Partei auch für das Amt des Landtagsvi­zepräsiden­ten. Am Montag soll bei der konstituie­renden Sitzung des Landtags dessen Präsidium neu gewählt werden.

Ablehnung von Grünen und SPD

Nach den Grünen hat auch die SPD dazu aufgerufen, den Kandidaten der AfD abzulehnen. Bei einem so hohen Staatsamt dürfe kein Verdacht einer Verfassung­sfeindlich­keit im Raum stehen, sagte Fraktionsc­hef Horst Arnold. Auch von CSU gab es entspreche­nde Signale. Grundsätzl­ich erfolge die Wahl des Landtagsvi­zepräsiden­ten zwar geheim, betonte CSU-Fraktionsc­hef Thomas Kreuzer. Das heißt, jeder Abgeordnet­e müsse mit seinem Gewissen vereinbare­n, wen er in das bedeutende Staatsamt hebe. Er betonte aber auch: „Mir persönlich ist wichtig, dass die Abgeordnet­en im Landtag auf dem Boden des Grundgeset­zes stehen. Extremismu­s, ganz gleich welcher Art, lehnen wir klar ab.“Dass so kurz vor der Wahl die Maßnahmen des Verfassung­sschutzes inklusive Namen kommunizie­rt wurden, passe den anderen Parteien gut, meinte AfD-Landeschef Martin Sichert, „liefert es ihnen doch ein fadenschei­niges Argument, den Kandidaten der AfD abzulehnen“.

Henkel, so das Innenminis­terium, habe sich in einem Videoclip, der auf seiner Homepage aufgerufen werden konnte, in extremisti­scher Weise über Flüchtling­e aus Afrika geäußert. Die Aussagen motivierte­n zu Hass. Das Video sei 136 000-mal aufgerufen worden, Kommentato­ren hätten Gewalt befürworte­t. Zweiter Grund sei Henkels Nähe zum Verein „Volksbegeh­ren“, der ebenfalls vom Verfassung­sschutz beobachtet wird.

Für die Beobachtun­g von Mandatsträ­gern gelten höhere Hürden als bei Privatpers­onen. Sie sei nur gerechtfer­tigt, wenn ein Abgeordnet­er „sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitli­che demokratis­che Grundordnu­ng missbrauch­t oder diese aktiv und aggressiv bekämpft“, heißt es im Verfassung­sschutzber­icht.

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FOTO: DPA Die Kandidatur von Uli Henkel (AfD) für das Amt des Landtagsvi­zepräsiden­ten ist umstritten.

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