Freie Schule Allgäu kämpft weiter
WANGEN (jps) - Bis der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) über die Beschwerde der Freien Schule Allgäu (FSA) entscheiden wird, können noch einige Wochen ins Land gehen. Dies verdeutlichte ein Sprecher des Gerichts am Freitag auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Das heißt auch: Mindestens bis dahin ist der Sekundarstufen-Unterricht an der FSA sicher gestellt.
Zunächst müsse die Schule eine schriftliche Begründung für diesen rechtlichen Schritt liefern. Dafür hat sie nach Auskunft des Sprechers jetzt vier Wochen Zeit. Anschließend bleiben demnach dem Regierungspräsidium ungefähr weitere zwei Wochen, um entsprechend zu reagieren. Erst anschließend werde sich der VGH mit der Beschwerde befassen. Dann aber „zeitnah“, so der Sprecher, weil der Vorsitzende des zuständigen Senats die Angelegenheit als dringlich einschätze.
Zur Erläuterung: Im Sommer hatte das Regierungspräsidium (RP) als Schulaufsicht des Landes die Genehmigungen für den Betrieb der Sekundarstufe widerrufen. In einem daraufhin von der Schule angestrengten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) bestätigt, hatte das RP die entsprechende Teilschließung der Schule mit dem Ende der Herbstferien verhängt. Gegen die Eilentscheidung hatte die FSA Beschwerde eingelegt. Am Mittwoch erklärte das RP dann, vom Vollzug, also der Teilschließung, Abstand zu nehmen, bis das VGH als nächsthöhere Instanz darüber entscheidet. Dies war auf Rat des Gerichtshofs geschehen.