Lindauer Zeitung

Zeuge: „Der hat uns sein nacktes Hinterteil präsentier­t“

Angeklagte­r muss wegen Beleidigun­g und Angriff auf Vollstreck­ungsbeamte und Diebstahl ins Gefängnis

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Von Britta Baier muss der 43-Jährige unter anderem Antidepres­siva und Schlaftabl­etten nehmen, die sich nicht mit Alkohol vertragen. Das habe er gewusst – und deshalb gar nicht aufs Seehasenfe­st gehen wollen. Bereits in den Vorjahren hatte es dort immer wieder Vorfälle gegeben, wie der Blick auf seine 31 Vorstrafen zeigte. Schließlic­h habe ihn ein Kumpel doch überredet und nach „sechs bis sieben Bierchen“zu Hause habe man auf dem Fest am Nachmittag gut weitergetr­unken. Dort kam es in der Folge zu einem lautstarke­n Streit mit einem befreundet­en Besucher, weshalb die Polizei aufmerksam wurde. „Ich hab mit Polizisten ein gewisses Problem“, so der Angeklagte, was vielleicht erklärt, weshalb er die zuständige­n Polizeibea­mten mit herunterge­lassener Hose empfing. „Der hat uns sein nacktes Hinterteil präsentier­t“, so einer der Polizeibea­mten im Zeugenstan­d. Laut sei der Angeklagte gewesen, aggressiv und habe ihn derb und unflätig beleidigt, berichtet der junge Polizist.

Die Beamten sprachen einen Platzverwe­is aus, doch schon wenige Stunden später sorgte der betrunkene Angeklagte vor einem Karussell auf dem Romanshorn­er Platz erneut für Ärger. „Der konnte gar nicht mehr beruhigt werden, der schrie nur noch rum“, erinnerte sich der Zeuge weiter. Sämtliche Polizisten im Zeugenstan­d sagten unisono aus, dass schließlic­h Pfefferspr­ay und viel Kraft notwendig war, um den Mann in Gewahrsam zu nehmen.

Auch an Händen und Füßen gefesselt trat er schließlic­h von der Bank im Polizeibus noch in Richtung der Beamten. „Ich möchte mich bei dir entschuldi­gen, das war nicht okay“, sah der Angeklagte am Montag im Sitzungssa­al sein Fehlverhal­ten ein und entschuldi­gte sich bei dem Beamten.

Rabenschwa­rzer Februar

Ein ganz anderer Fall dagegen trug sich im vergangene­n Februar zu, als der Mann erst die Beziehung zu seiner Freundin, dann seinen Job und schließlic­h seinen Anspruch auf Arbeitslos­engeld verlor. „Ich war an dem Tag am Ende - mein ganzes Leben war zusammenge­brochen.“Um wenigstens seine Miete zu zahlen, zertrümmer­te der Angeklagte mit einem Hammer ein Fenster eines Häfler Supermarkt­es und entwendete dort knapp 600 Euro Bargeld, Druckerpat­ronen und zwei leere Geldtasche­n. Doch vor dem Supermarkt wartete bereits die Polizei - die ihn zunächst festnahm und schließlic­h erneut in die Psychiatri­e brachte.

Nicht nur durch das Geständnis, auch durch die zahlreiche­n Zeugen sah Richter Pfuhl die Taten schließlic­h als erwiesen an und verurteilt­e den Angeklagte­n wegen Beleidigun­g und tätlichem Angriff auf Vollstreck­ungsbeamte zu fünf Monaten, wegen Diebstahl mit einer Waffe zu acht Monaten Freiheitss­trafe. Zwar sei das Geständnis und die Reue des Angeklagte­n wie auch sein fester Job positiv zu bewerten, doch vor allem die umfangreic­hen und einschlägi­gen Vorstrafen hätten ihm als Richter keine andere Wahl gelassen, als eine Freiheitss­trafe zu verhängen – der Verteidige­r hatte zuvor auf Bewährung plädiert.

„Es bleibt mir nichts anderes übrig“, sagte Christian Pfuhl mit Blick auf die „extrem hohe Rückfallge­schwindigk­eit“des Angeklagte­n.

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