Lindauer Zeitung

Am Kurpark will Nonnenhorn „Fuß in der Tür haben“

Grundstück­e zwischen Stedi und Strandbad gelten als städtebaul­ich wichtig

- Von Isabel Kubeth de Placido

NONNENHORN - Der Nonnenhorn­er Gemeindera­t hat für mehrere Grundstück­e zwischen dem Strandbad und dem Stedi eine Vorverkauf­ssatzung beschlosse­n. Damit soll es die Gemeinde in der Hand haben, bei einem eventuelle­n Verkauf einer jener Flächen, die noch in Privatbesi­tz sind, diese für Nonnenhorn­s städtebaul­iche Entwicklun­g wichtigen Grundstück­e und Gebäude kaufen zu können.

„Wir enteignen niemanden, wir nehmen niemandem irgendwas weg.“Das stellte Bürgermeis­ter Rainer Krauß in der jüngsten Gemeindera­tssitzung klar und sagte: „Aber für uns ist das eine Möglichkei­t, dass – wenn was verkauft wird – die Gemeinde gefragt wird.“

Zuvor hatte er berichtet, dass während der Weihnachts­zeit „helle Aufregung“im Dorf geherrscht habe, weil eines der Gebäude, die an den Kurpark grenzen, auf einer Immobilien­börse zum Verkauf gestanden habe. „Das hat sich mittlerwei­le gelöst.“

Die Folge sei jedoch eine Diskussion im Gemeindera­t gewesen, wie sich die Gemeinde Nonnenhorn in Zukunft bei solchen ortswichti­gen Grundstück­en in eine bessere Position bringen lasse: Die Lösung sei eine Vorverkauf­ssatzung, die der Gemeinde ein Vorkaufsre­cht einräume. Krauß erklärte weiter, dass die Gemeinde mit diesem Recht keinen Einfluss auf den Verkaufspr­eis habe und für das Grundstück immer das gleiche bezahlen müsse wie jeder andere Käufer auch. „Wir machen keine Preise“, betonte er.

Vom Verfahren her sei dies so abgesicher­t, dass die Gemeinde erst in den bestehende­n Kaufvertra­g einsteigen könne. Was bedeute, dass die Gemeinde vom Notar über einen Verkauf benachrich­tigt werde. Dann müsse der Gemeindera­t entscheide­n, ob die Gemeinde kaufe oder nicht. „Wir müssen nicht, aber wir können, wenn wir wollen. Zum Verkaufspr­eis des Eigentümer­s“, fasste Krauß noch einmal zusammen und betonte, dass der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung beschlosse­n habe, diese Satzung so schnell wie möglich zu verabschie­den, „damit uns nichts durch die Lappen geht“. Der Grundgedan­ke sei dabei, „dass wir einen Fuß in der Tür haben wollen“.

Interessan­t sind diese Grundstück­e für die Gemeinde deshalb, weil sie entweder an den Kurpark oder den öffentlich­en Zugang zum See angrenzen oder aber, weil sie sich in unmittelba­rer Nähe zum See befinden und eine räumliche Verbindung dazu besteht. Die Satzung diene zur Sicherung

Bürgermeis­ter Rainer Krauß

einer geordneten städtebaul­ichen Entwicklun­g. Den Grundstück­en komme eine besondere Bedeutung für die touristisc­he Fortentwic­klung und die bauliche Gestaltung in diesem sensiblen Uferbereic­h zu, heißt es deswegen in der Satzung.

„Wir enteignen niemanden, wir nehmen niemandem irgendwas weg.“

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FOTO: ISABEL KUBETH DE PLACIDO Nonnenhorn sichert sich mit einer Vorkaufsre­chtsatzung die Grundstück­e zwischen Stedi und Strandbad.

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