Bauherren haften
KÖLN (dpa) - Auf Baustellen haftet der Bauherr. Darauf macht der TÜV Rheinland aufmerksam. Um die Baustelle vor unbefugtem Zutritt zu schützen, muss daher ein Bauzaun errichtet werden. In der Nähe von Kindertagesstätten, Schulen oder Altersheimen müssen die Zaunelemente zusätzlich miteinander verschraubt werden. Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“enthebt den Bauherren nicht von seiner Haftung. Laut TÜV handelt es sich hierbei lediglich um „ein Hinweisschild ohne Rechtsbindung“.