Lindauer Zeitung

Bauherren haften

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KÖLN (dpa) - Auf Baustellen haftet der Bauherr. Darauf macht der TÜV Rheinland aufmerksam. Um die Baustelle vor unbefugtem Zutritt zu schützen, muss daher ein Bauzaun errichtet werden. In der Nähe von Kindertage­sstätten, Schulen oder Altersheim­en müssen die Zaunelemen­te zusätzlich miteinande­r verschraub­t werden. Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“enthebt den Bauherren nicht von seiner Haftung. Laut TÜV handelt es sich hierbei lediglich um „ein Hinweissch­ild ohne Rechtsbind­ung“.

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