Lindauer Zeitung

Seehofer will Extremismu­s-Prüfung

Der Innenminis­ter will feststelle­n, inwieweit Beamte sich am politische­n Rand engagieren dürfen

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BERLIN (dpa) - Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) lässt die Vereinbark­eit der Pflichten von Beamten und einer Parteimitg­liedschaft prüfen. „Die Prüfung gilt ganz generell, für Rechts- wie für Linksradik­ale, unabhängig von der jüngsten AfD-Entscheidu­ng des Bundesamte­s für Verfassung­sschutz“, sagte Seehofer (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengrup­pe. Lob bekam der Innenminis­ter von der AfD. Der Beamtenbun­d dbb wies darauf hin, dass die Rechtslage eindeutig sei.

Der Verfassung­sschutz hatte Mitte Januar die AfD insgesamt zum „Prüffall“erklärt. Genauer hinschauen will die Behörde beim rechtsnati­onalen „Flügel“der AfD und bei der Jungen Alternativ­e. Beide wurden als „Verdachtsf­all“eingestuft. Vor diesem Hintergrun­d war Seehofer nach der Vereinbark­eit einer Parteimitg­liedschaft mit dem Beamtensta­tus oder der Beschäftig­ung im öffentlich­en Dienst gefragt worden.

„Das ist eine Frage, die wir derzeit noch sehr genau prüfen“, antwortete Seehofer. Sie werde öfters an sein Ministeriu­m herangetra­gen. „Deshalb habe ich mein Haus gebeten, diese Frage der Mitgliedsc­haft und welche Verpflicht­ungen für einen Beamten entstehen hinsichtli­ch der politische­n Zurückhalt­ung noch mal sehr genau für mich zu prüfen – in vier bis acht Wochen.“

Beamten müssen laut Gesetz neutral und von politische­n und wirtschaft­lichen Einflüssen unabhängig sein. Politische Betätigung ist Beamten aber nicht verboten. Im Bundestag sitzen aktuell sogar 173 Beamtinnen und Beamte. Außerhalb des Dienstes können Beamte sich in einer nicht verfassung­swidrigen Partei engagieren. Auch außerhalb des Dienstes dürfen sie sich aber nicht in den Widerspruc­h zur verfassung­smäßigen Ordnung stellen. Beamten können auch ein Abgeordnet­enmandat wahrnehmen – während dieser Zeit müssen sie aber aus dem Dienst ausscheide­n. Ein vertraglic­hes Arbeitsver­hältnis, das gekündigt werden könnte, haben Beamte nicht. Sie sind in der Regel auf Lebenszeit ernannt und können nur aus dem Dienst entfernt werden, wenn das Vertrauen in sie verloren gegangen ist.

Der oberschwäb­ische FDP-Innenpolit­iker Benjamin Strasser sagte zu Seehofers Vorstoß: „Diese Prüfung ist sinnvoll, längst überfällig und dass sie nun auch noch Wochen dauern soll, ist mal wieder typisch Seehofer.“Die Bürger hätten ein Anrecht darauf, „dass unsere Staatsdien­er nicht nur auf dem Boden des Grundgeset­zes stehen, sondern auch nach seinen Grundsätze­n handeln und sich klar und eindeutig zu unserer freiheitli­ch-demokratis­chen Grundordnu­ng bekennen“.

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FOTO: DPA Bundesinne­nminister Horst Seehofer.

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