Seehofer will Extremismus-Prüfung
Der Innenminister will feststellen, inwieweit Beamte sich am politischen Rand engagieren dürfen
BERLIN (dpa) - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lässt die Vereinbarkeit der Pflichten von Beamten und einer Parteimitgliedschaft prüfen. „Die Prüfung gilt ganz generell, für Rechts- wie für Linksradikale, unabhängig von der jüngsten AfD-Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz“, sagte Seehofer (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Lob bekam der Innenminister von der AfD. Der Beamtenbund dbb wies darauf hin, dass die Rechtslage eindeutig sei.
Der Verfassungsschutz hatte Mitte Januar die AfD insgesamt zum „Prüffall“erklärt. Genauer hinschauen will die Behörde beim rechtsnationalen „Flügel“der AfD und bei der Jungen Alternative. Beide wurden als „Verdachtsfall“eingestuft. Vor diesem Hintergrund war Seehofer nach der Vereinbarkeit einer Parteimitgliedschaft mit dem Beamtenstatus oder der Beschäftigung im öffentlichen Dienst gefragt worden.
„Das ist eine Frage, die wir derzeit noch sehr genau prüfen“, antwortete Seehofer. Sie werde öfters an sein Ministerium herangetragen. „Deshalb habe ich mein Haus gebeten, diese Frage der Mitgliedschaft und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen hinsichtlich der politischen Zurückhaltung noch mal sehr genau für mich zu prüfen – in vier bis acht Wochen.“
Beamten müssen laut Gesetz neutral und von politischen und wirtschaftlichen Einflüssen unabhängig sein. Politische Betätigung ist Beamten aber nicht verboten. Im Bundestag sitzen aktuell sogar 173 Beamtinnen und Beamte. Außerhalb des Dienstes können Beamte sich in einer nicht verfassungswidrigen Partei engagieren. Auch außerhalb des Dienstes dürfen sie sich aber nicht in den Widerspruch zur verfassungsmäßigen Ordnung stellen. Beamten können auch ein Abgeordnetenmandat wahrnehmen – während dieser Zeit müssen sie aber aus dem Dienst ausscheiden. Ein vertragliches Arbeitsverhältnis, das gekündigt werden könnte, haben Beamte nicht. Sie sind in der Regel auf Lebenszeit ernannt und können nur aus dem Dienst entfernt werden, wenn das Vertrauen in sie verloren gegangen ist.
Der oberschwäbische FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte zu Seehofers Vorstoß: „Diese Prüfung ist sinnvoll, längst überfällig und dass sie nun auch noch Wochen dauern soll, ist mal wieder typisch Seehofer.“Die Bürger hätten ein Anrecht darauf, „dass unsere Staatsdiener nicht nur auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, sondern auch nach seinen Grundsätzen handeln und sich klar und eindeutig zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen“.