Lindauer Zeitung

Pakistanis­che Kläger gegen Kik wollen offenbar in Berufung gehen

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FRANKFURT (AFP) - Die Kläger im Prozess gegen den Textilhänd­ler Kik wollen nach Informatio­nen der „Frankfurte­r Rundschau“in Berufung gehen. Wie die Zeitung am Dienstag mit Verweis auf den Anwalt Remo Klinger berichtete, wollen die Kläger für ein Berufungsv­erfahren vor dem Oberlandes­gericht Hamm Prozesskos­tenhilfe beantragen. Der Anwalt vertritt einen Überlebend­en und drei Hinterblie­bene von Opfern der Brandkatas­trophe im September 2012 im pakistanis­chen Karachi.

Das Landgerich­t Dortmund hatte im Januar Schmerzens­geldklagen von insgesamt vier Betroffene­n gegen Kik wegen Verjährung abgelehnt. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass Kik bei seinem Lieferante­n in Pakistan nicht ausreichen­d auf die Einhaltung von Sicherheit­sstandards beziehungs­weise Brandschut­zvorgaben hingewirkt habe. Bei dem Brand starben damals 258 Menschen.

„Diese Einschätzu­ng teilen wir nicht“, sagte Klinger der „Frankfurte­r Rundschau“zur Entscheidu­ng der Verjährung. Die vier Pakistaner würden deshalb in Berufung gehen, sollte das Oberlandes­gericht Hamm als nächsthöhe­re Instanz Prozesskos­tenhilfe gewähren, fügte er hinzu.

Kik selbst erklärte dazu laut „FR“, der Konzern fürchte die Berufung nicht, sondern sehe ihr „mit großer Gelassenhe­it entgegen“. Das Unternehme­n sei nach wie vor der Auffassung „wie der britische Gerichtsgu­tachter und das Landgerich­t Dortmund, dass die Verjährung eingetrete­n ist“.

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FOTO: DPA Kik-Filiale.

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