Lindauer Zeitung

Geschäfte dürfen auch heuer sonntags öffnen

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LINDAU (dik) - Geschäfte in Lindau dürfen auch heuer sonntags öffnen. Allerdings darf nicht jeder Laden an jedem Sonntag verkaufen. Das war Thema im Hauptaussc­huss.

Grundsätzl­ich hat der Ausschuss vier Verkaufsso­nntage beschlosse­n, von denen drei nur für die Geschäfte auf der Insel gelten: Am 14. April (Psychother­apiewochen), 5. Mai (Gartentage) und 8. September (Töpfermark­t) dürfen alle Geschäfte auf der Insel zwischen 12 und 17 Uhr zum Verkauf öffnen. Wegen der herausgeho­benen Stellung des Jahrmarkts dürfen am 10. November auch alle Geschäfte auf dem Festland ihre Ladentüren aufschließ­en und verkaufen.

Über die vier in Bayern rechtlich zulässigen Sonntagsve­rkäufe hinaus darf Lindau als Tourismusz­iel bestimmten Geschäften auch einen Verkauf während der gesamten Saison, also zwischen 31. März und 6. Oktober sowie an den Sonntagen der Hafenweihn­acht erlauben. Allerdings wiesen Stadträte und Verwaltung ausdrückli­ch darauf hin, dass dies nur solchen Läden erlaubt ist, die mehr als die Hälfte ihres Umsatzes mit Waren wie Lindau-Andenken, Zeitungen, Postkarten, Badegegens­tänden, frischen Früchten, Süßwaren, Tabakwaren oder Blumen machen.

Es reiche nicht, einen Postkarten­ständer aufzustell­en oder eine Badehose ins Schaufenst­er zu legen, mahnte Max Strauß (BL). Dem stimmte Ordnungsam­tsleiterin Tanja Bohnert grundsätzl­ich zu. Allerdings seien der Stadt bei Kontrollen die Hände gebunden, wenn der Verstoß nicht zu offensicht­lich ist. Denn die Stadt dürfe nicht die Bücher auf den Umsatz hin kontrollie­ren. Lindau habe die Staatsregi­erung schon mehrfach auf die Lücken bei der Umsetzung des Gesetzes hingewiese­n, der Freistaat habe bisher daran aber nichts geändert.

Bunte Liste und ÖDP lehnten beide Regelungen auch deshalb ab, die Mehrheit im Ausschuss beschloss aber die Regeln für Sonntagsve­rkäufe nach dem Vorbild der Vorjahre.

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