Geschäfte dürfen auch heuer sonntags öffnen
LINDAU (dik) - Geschäfte in Lindau dürfen auch heuer sonntags öffnen. Allerdings darf nicht jeder Laden an jedem Sonntag verkaufen. Das war Thema im Hauptausschuss.
Grundsätzlich hat der Ausschuss vier Verkaufssonntage beschlossen, von denen drei nur für die Geschäfte auf der Insel gelten: Am 14. April (Psychotherapiewochen), 5. Mai (Gartentage) und 8. September (Töpfermarkt) dürfen alle Geschäfte auf der Insel zwischen 12 und 17 Uhr zum Verkauf öffnen. Wegen der herausgehobenen Stellung des Jahrmarkts dürfen am 10. November auch alle Geschäfte auf dem Festland ihre Ladentüren aufschließen und verkaufen.
Über die vier in Bayern rechtlich zulässigen Sonntagsverkäufe hinaus darf Lindau als Tourismusziel bestimmten Geschäften auch einen Verkauf während der gesamten Saison, also zwischen 31. März und 6. Oktober sowie an den Sonntagen der Hafenweihnacht erlauben. Allerdings wiesen Stadträte und Verwaltung ausdrücklich darauf hin, dass dies nur solchen Läden erlaubt ist, die mehr als die Hälfte ihres Umsatzes mit Waren wie Lindau-Andenken, Zeitungen, Postkarten, Badegegenständen, frischen Früchten, Süßwaren, Tabakwaren oder Blumen machen.
Es reiche nicht, einen Postkartenständer aufzustellen oder eine Badehose ins Schaufenster zu legen, mahnte Max Strauß (BL). Dem stimmte Ordnungsamtsleiterin Tanja Bohnert grundsätzlich zu. Allerdings seien der Stadt bei Kontrollen die Hände gebunden, wenn der Verstoß nicht zu offensichtlich ist. Denn die Stadt dürfe nicht die Bücher auf den Umsatz hin kontrollieren. Lindau habe die Staatsregierung schon mehrfach auf die Lücken bei der Umsetzung des Gesetzes hingewiesen, der Freistaat habe bisher daran aber nichts geändert.
Bunte Liste und ÖDP lehnten beide Regelungen auch deshalb ab, die Mehrheit im Ausschuss beschloss aber die Regeln für Sonntagsverkäufe nach dem Vorbild der Vorjahre.