Lindauer Zeitung

Welchen Wert hat ein Grundstück?

IHK Schwaben sieht den vorläufige­n Kompromiss zur Reform der Grundsteue­r skeptisch

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nun, dass keine Zusatzbüro­kratie durch beispielsw­eise notwendig werdende Immobilien­bewertunge­n entsteht.

Aus Sicht der Wirtschaft ist die Ermittlung des Grundstück­swertes problemati­sch, heißt es in einem Presseschr­eiben der IHK Schwaben. Für Unternehme­n werden die Bewertunge­n in vielen Fällen immer noch nur mit zusätzlich­em Personalei­nsatz und der Vergabe von Bewertungs­gutachten umgesetzt werden können. Insbesonde­re betreffen die Eckpunkte der Reform nicht die Bewertung der Gewerbeimm­obilien – vieles bleibt also laut IHK im Unklaren. „Das ist kein gutes Zwischener­gebnis. Eine Orientieru­ng an Bodenricht­werten und Mietkosten führt zu hohen bürokratis­chen Belastunge­n bei den Unternehme­n, aber auch bei der Finanzverw­altung“, sagt Markus Anselment, stellvertr­etender Hauptgesch­äftsführer der IHK Schwaben. Der Grundstück­swert ergibt sich aus Multiplika­tion der Fläche mit dem aktuellen Bodenricht­wert. Das aktuelle Verfahren zur Ermittlung von Bodenricht­werten ist weder transparen­t noch rechtssich­er, heißt es weiter. Zudem sei aufgrund der mit einer Bewertung von Grundvermö­gen zwangsläuf­ig einhergehe­nden Unsicherhe­it mit einem deutlichen Anstieg an Rechtsklag­en zu rechnen.

Insbesonde­re wegen der Einfachhei­t und der größeren Rechtssich­erheit hat sich der Dachverban­d DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskam­mertag) für die Einführung eines wertunabhä­ngigen Flächenmod­ells ausgesproc­hen.

Die Vollversam­mlung der IHK Schwaben fordert daher von den Kommunen, die Reform nicht dazu zu nutzen, um Steuereinn­ahmen zu mehren.

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